mit der TdL (2023) & Hessen (2024)
Rechtsprechung Arbeitnehmende
Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Aktuelle Fälle
Psychische Erkrankung erstmals als Berufskrankheit anerkannt
Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als Wie-Berufskrankheit gewertet werden, auch wenn sie nicht in der Berufskrankheiten-Verordnung genannt wird. Entscheidend ist ein Kausalzusammenhang zwischen der Entstehung der Erkrankung und der spezifischen beruflichen Tätigkeit, die an sich ein erhöhtes Gefahrenpotential birgt (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Juni 2023, Aktenzeichen B 2 U 11/20 R).
Keine Ungleichbehandlung befristet Beschäftigter bei Inflationsausgleichsprämie
Die Inflationsausgleichsprämie kann von der zukünftigen Betriebszugehörigkeit abhängig gemacht werden – eine andere Bewertung der Betriebstreue von befristet beschäftigten Arbeitnehmenden gegenüber vergleichbaren unbefristet beschäftigten Arbeitnehmenden darf nicht erfolgen (Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 14. November 2023, Aktenzeichen 3 Ca 2173/23).
Lesen von SMS zur Konkretisierung des Dienstplans auch in der Freizeit
Sind Mitarbeitende nach dem Dienstplan zu einem Dienst eingeteilt, erfahren den genauen Dienstort und die genaue Dienstzeit aber erst am Vortag per SMS, so müssen sie diese SMS auch in ihrer Freizeit lesen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2023, Aktenzeichen 5 AZR 349/22).
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Schwellenwerte für Überstundenzuschläge, die einheitlich sowohl für Voll- wie für Teilzeitkräfte gelten, sind in der Regel europarechtswidrig (Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 19. Oktober 2023, Aktenzeichen C-660/20).
Mitteilung von krankheitsbedingter Abwesenheit über Arbeitskollegen
Arbeitnehmende dürfen auf die Hilfe von Boten – zum Beispiel Mitarbeitenden – zurückgreifen, um sich krank zu melden. Das Risiko einer fehlenden oder verspäteten Übermittlung tragen sie dann aber selbst (Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 16. August 2022, Aktenzeichen 2 Ca 263/21).
Kein Hausverbot für Betriebsratsvorsitzenden
Ein dem Betriebsratsvorsitzenden vom Arbeitgebenden erteiltes Hausverbot stellt eine unzulässige Behinderung der Betriebsratsarbeit im Sinne von § 78 S. 1 BetrVG dar (Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 28. August 2023, Aktenzeichen 16 TaBVGa 97/23).
Beginn der Stufenlaufzeit bei korrigierender Höhergruppierung
Die Korrektur einer seit Beginn der Tätigkeit zu niedrigen Eingruppierung ist keine Höhergruppierung im Sinne von § 17 Abs. 4 TVöD (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. Dezember 2022, Aktenzeichen 6 AZR 459/21).
Veränderte Teamzuordnung kann mitbestimmungspflichtige Versetzung sein
Die Zuordnung von Mitarbeitenden zu einem anderen Team kann in einem größeren Betrieb eine mitbestimmungspflichtige Versetzung im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG sein, wenn die Neuzuordnung ein neues „Arbeitsregime“ mit sich bringt (Landesarbeitsgericht Thüringen, Beschluss vom 9. Mai 2023, Aktenzeichen 1 TaBV 5/22).
Häufiges, undokumentiertes Rauchen während der Arbeitszeit kann zu einer ordentlichen Kündigung führen
„Erst Ausstempeln, dann anzünden“ lautet die Devise für rauchende Beschäftigte, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen (Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 3. Mai 2023, Aktenzeichen 1 Sa 18/21).
Kündigung wegen Hetze in WhatsApp-Gruppe
Hetze und Beleidigungen gegen Arbeitskolleginnen und -kollegen sowie Vorgesetzte können, auch wenn sie in einer privaten WhatsApp-Gruppe getätigt werden, ein Kündigungsgrund sein (Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 24. August 2023, Aktenzeichen 2 AZR 17/23).
Kein Vergütungsanspruch bei fehlender Approbation
Während des behördlich angeordneten Ruhens der Approbation hat ein Arzt keinen Anspruch auf Vergütung. Wurde gleichwohl eine Vergütung gezahlt, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung (Pressemitteilung zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. Juni 2023, Aktenzeichen 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22).