mit der TdL (2023) & Hessen (2024)
Rechtsprechung Arbeitnehmende
Die auf den folgenden Seiten aufgeführten Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Aktuelle Fälle
Keine zeitdynamische Fortgeltung des TVöD aufgrund eines Änderungsvertrags
Der in einem Änderungsvertrag verwendete Hinweis, dass sonstige, bisherige Regelungen des Arbeitsvertrags unberührt bleiben, ist bei einer dem Arbeitnehmenden bekannten wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers eine bloße Wissenserklärung (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Mai 2023, Aktenzeichen 5 Sa 367/21).
Information des Betriebsrats zu Vorstrafen
Wird der Betriebsrat im Rahmen einer Versetzung beteiligt, so muss er grundsätzlich nicht über Vorstrafen des Arbeitnehmers unterrichtet werden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2023, Aktenzeichen 26 TaBV 920/22).
Ausschluss der höchsten Entgeltgruppen von der Hauptstadtzulage verstößt nicht gegen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz begründet keinen Anspruch von Beschäftigten des Landes Berlin, die nach den Entgeltgruppen 14 oder 15 vergütet werden, auf die Gewährung der Hauptstadtzulage auf der Grundlage von § 74a Absatz 8 BBesG BE (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. April 2023, Aktenzeichen 12 Sa 513/22).
Reduzierung der Zulagenhöhe bei Stufenaufstieg während des Verwaltungslehrgangs I
Findet während der Absolvierung eines Verwaltungslehrgangs ein Stufenaufstieg in der Entgeltgruppe, in der Beschäftigte bislang eingruppiert sind, statt, führt dies zu einer Reduzierung der persönlichen Zulage nach Anlage 1 Ziffer 7 Absatz 3 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung (EGO) zum TVöD VKA (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. Dezember 2022, Aktenzeichen 5 Sa 39/22).
Mitbestimmung bei Krankschreibung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei Anweisungen der Arbeitgeberin hat, im Fall der Arbeitsunfähigkeit ärztliche Bescheinigungen bereits vor Ablauf von drei Tagen vorzulegen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. November 2022, Aktenzeichen 1 ABR 5/22).
Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeitnehmende durch Tarifvertrag möglich
Leiharbeitnehmende können aufgrund eines Tarifvertrags weniger verdienen als vergleichbare Arbeitnehmende, wenn es entsprechende Ausgleichsvorteile für die Neutralisierung der Ungleichbehandlung gibt (Bundesarbeitsgericht, Pressemitteilung zum Urteil vom 31. Mai 2023, Aktenzeichen 5 AZR 143/19).
Arbeitsrecht trumpft Datenschutzrecht
Videoaufzeichnungen, die ein vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen, unterliegen in einem Kündigungsschutzprozess grundsätzlich keinem Verwertungsverbot (BAG, Pressemitteilung zum Urteil vom 29. Juni 2023, Aktenzeichen 2 AZR 296/22).
Offenlegung von Erkrankungen bei Entgeltfortzahlung
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitnehmende, die aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind, nachweisen müssen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt. Hierfür kann es erforderlich sein, alle relevanten Daten der einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen offenzulegen und auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte unter Umständen von der Schweigepflicht zu entbinden. Das Grundgesetz und auch EU-Recht seien dadurch nicht verletzt (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023, Aktenzeichen 5 AZR 93/22).
Kopplung von Tariferhöhungen an ausbleibende Toilettensanierungen
Den Tarifvertragsparteien steht es frei, Entgelterhöhungen an das Unterlassen des Arbeitgebers von Sanierungsmaßnahmen zu knüpfen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Februar 2023, Aktenzeichen 4 AZR 68/22).
Besitzstandszulage Kind
Der Anspruch auf die kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 Satz 1 TVÜ-Länder ist abhängig vom tatsächlichen ununterbrochenen Bezug des Kindergelds. Es kommt nicht auf die materielle Berechtigung an (BAG, Urteil vom 29. Juni 2022, Aktenzeichen 6 AZR 465/21).
Diskriminierung eines männlichen Bewerbers wegen Absage aufgrund fehlender „flinker Frauenhände“
Ein männlicher Bewerber, dem eine Stelle mit der Begründung abgesagt wird, die Tätigkeit sei „eher etwas für flinke Frauenhände“, wird unmittelbar wegen des Geschlechts benachteiligt und hat Anspruch auf Entschädigung (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 13. Dezember 2022, Aktenzeichen 7 Sa 168/22).