Deutsches Berufsbeamtentum und Menschenrechte – gab‘s da ein Problem?

24. Januar 2024 | 15:00 bis 16:30 Uhr | Livestream

Web-Talk mit:

  • Ulrich Silberbach, dbb Bundesvorsitzender
  • Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein, Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder

Moderation: Ines Arland

Beamtinnen und Beamte in Deutschland dürfen nicht streiken. Das entschied nun im Dezember 2023 auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, nachdem vier verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer gegen das Streikverbot in Straßburg Beschwerde eingelegt hatten.

Zum Hintergrund: Lehrkräfte aus verschiedenen Bundesländern nahmen in den Jahren 2009 und 2010 an gewerkschaftlichen Streikmaßnahmen während der Unterrichtszeit teil. Als Beamtinnen und Beamte hätten sie ihre Arbeit nicht niederlegen dürfen. Gegen die ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen klagten die Lehrkräfte erfolglos bis zum Bundesverfassungsgericht, welches im Jahr 2018 eindeutig und umfassend entschieden hatte, dass das Streikverbot für deutsche Beamtinnen und Beamte verfassungsgemäß und europarechtlich rechtmäßig ist.

Mit dem Gang vor den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beriefen sich die Lehrkräfte auf die Europäische Menschenrechtskonvention, konkret auf das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung. Auch hier ohne Erfolg: Der Gerichtshof hat im Dezember 2023 entschieden, dass das Streikverbot für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland zulässig ist und nicht die europäische Menschenrechtskonvention verletzt; auch die Geldbußen seien verhältnismäßig gewesen. 

Mit dem dbb Forum ÖFFENTLICHER DIENST digital greifen wir das für das deutsche Berufsbeamtentum wesensprägende Streikverbot für Beamtinnen und Beamte auf und wollen einen genaueren Blick auf die Umstände und Inhalte des Verfahrens vor dem Menschenrechtsgerichtshof werfen. Wie ist es zu dem Streikverbotsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gekommen? Was hat die europäische Menschenrechtskonvention überhaupt mit Beamtinnen und Beamten zu tun? Und in welcher Weise war der dbb an dem Verfahren vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg beteiligt?

Das Video der Veranstaltung

Das Panel

Ulrich Silberbach

Ulrich Silberbach wurde im Jahr 2017 und 2022 vom Gewerkschaftstag des dbb beamtenbund und tarifunion zum Bundesvorsitzenden gewählt. Damit vertritt er hauptamtlich die Interessen von über 1,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Bereits zuvor hat er sich in unterschiedlichsten Funktionen über Jahrzehnte für seine Kolleginnen und Kollegen engagiert, insbesondere als stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb, als Bundesvorsitzender seiner Heimatgewerkschaft komba und im Vorstand des dbb Landesbundes in Nordrhein-Westfalen. Ulrich Silberbach wurde am 27. August 1961 in Köln geboren.

Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein

Prof. Dr. iur. Matthias Pechstein ist Inhaber des Jean Monnet-Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Europarecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Europäischen Union und dem deutschen Beamtenrecht. Seit 2004 ist er Schriftleiter der Zeitschrift für Beamtenrecht.

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