„Tätowiert… War’s das mit der Verbeamtung?“

Am 20. April 2023 von 16:00 bis 17:30 Uhr im Livestream

Onlinediskussion mit

  • Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb
  • Prof. Dr. iur. Lars Oliver Michaelis, Professor für Europa- und Beamtenrecht
  • Valentino Tagliafierro, Personalratsvorsitzender bei der Feuerwehr Duisburg
  • Christian Beisch, Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion

Moderation: Ines Arland

Für den Zugang zum Beamtenverhältnis gibt es aufgrund des Lebenszeitprinzips und der eigenständigen Rechtsstellung besonders hohe Anforderungen für die Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. So darf - neben weiteren Voraussetzungen - nur derjenige in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden, der auch charakterlich uneingeschränkt geeignet ist.

Mit der vom Dienstherrn vorzunehmenden Bewertung der Eignung wird eine vorausschauende Aussage darüber getroffen, ob Bewerberinnen und Bewerber die ihnen im angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten dauerhaft erfüllen werden. Das äußere Erscheinungsbild ist dabei ein Teilaspekt, der Rückschlüsse auf die charakterliche Eignung zulassen kann. Auch von Tätowierungen können durch die besondere Symbolhaftigkeit gegebenenfalls Rückschlüsse auf die (fehlende) charakterliche Eignung gezogen werden. Zudem dürfen generell keine Zweifel an der unvoreingenommenen Amtsführung hervorgerufen werden. Deshalb hatten sich Verwaltungsgerichte in den letzten Jahren schon mehrfach mit der Frage auseinanderzusetzen, ob tätowierte Beamtenbewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis ungeeignet sein können.

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten wollen wir der Frage nachgehen, ob diese Vorgaben zeitgemäß und richtig sind. Das Tragen von Tätowierungen ist gesellschaftlich mittlerweile weitgehend akzeptiert – warum kann sich daraus dennoch ein Problem für eine angestrebte Verbeamtung ergeben? Gibt es Unterschiede zwischen Beamten, die Uniform tragen und solchen, die das nicht tun? Ist mit Abweichungen zu rechnen, je nachdem, ob eine Verbeamtung beim Bund oder in einem Land beabsichtigt ist?  

Mit diesen und mit weiteren Fragen wollen wir uns am 20. April 2023 ab 16:00 hier auf dieser Seite live in unserer Online-Debatte beschäftigen. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns und unseren Gästen ins Gespräch zu kommen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Video der Veranstaltung

Unsere Gäste

Friedhelm Schäfer

Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, ist seit Herbst 2017 für die Berufs- und Bundesbeamtenpolitik des dbb zuständig. In dieser Position vertritt er die Interessen der Beamtinnen und Beamten u.a. in den jeweiligen beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren. Er ist Mitglied in der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DStG). Zuvor war er von 2001 bis 2017 Vorsitzender des NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion und Mitglied im dbb Bundesvorstand.

Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis

Prof. Dr. Lars Oliver Michaelis ist seit 2012 Professor für Staats-, Europa- und Beamtenrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes NRW (HSPV NRW). Seit 2021 arbeitet er darüber hinaus als Lehrbeauftragter für Beamtenrecht im Master of Public Administration (MPA) Studiengang der Universität Kassel. Von 1996 bis 1999 war er erst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Verwaltungsrecht und dann am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie der FernUniversität Hagen beschäftigt. Seine Promotion schloss er ebenfalls an der FernUniversität Hagen ab. 

Valentio Tagliafierro

Valentino Tagliafierro ist Stadtbrandamtmann und Personalratsvorsitzender bei der Feuerwehr Duisburg. Er ist seit 2002 Mitglied der komba gewerkschaft und seit 2014 Vorsitzender des Bundes- und NRW-Landesfachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst der komba.

Christian Beisch

Christian Beisch ist Vorsitzender des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion. In dieser Funktion ist er personalvertretungsrechtlich zuständig für die Bedingungen einer Einstellung in die Zollverwaltung. Er ist stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ und Vorsitzender des BDZ-Bezirksverbandes Nord. Zuvor war er u.a. Landesvorsitzender der dbb jugend hamburg.

zurück

forsa Umfrage

Kampagnen

  • Aufbruch
    Sonderseite zum öffentlichen Dienst der Zukunft