Rechtsprechung / Besoldungsrecht
Ausgewählte Fälle
Die Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Vordienstliche unterhälftige Tätigkeit und die spätere beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung
Eine „hauptberufliche“ Tätigkeit als Arbeitnehmer im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn musste auch schon vor Inkrafttreten des § 32 Abs. 4 LBesG am 01.11.2020 in dem in einem Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet worden sein.
Teilzeit und Erschwerniszulage für Wechseldienst
Die Gewährung einer Erschwerniszulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV begegnet auch im Fall der Teilzeitbeschäftigung keinen unionsrechtlichen Bedenken, weil sie an eine vom Arbeitszeitumfang unabhängige Erschwernis anknüpft.
Corona-Sonderzahlung nur für aktive Landesbedienstete (Rheinland-Pfalz)
Die Beschränkung der Auszahlung der Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Umgang mit Zeitguthaben nach Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Ein Anspruch auf Auszahlung eines Zeitguthabens auf einem Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht, wenn die Gründe für die Beendigung des Beamtenverhältnisses selbstverschuldet sind.
Die Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung anstatt Freizeitausgleichs kann nicht erfolgen, wenn die Gründe für die Unmöglichkeit der Dienstbefreiung bzw. des Freizeitausgleichs in der Person des Beamten liegen und so keine zwingenden dienstlichen Gründe vorliegen.
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
Der Dienstherr darf die Reaktivierung, eines zunächst wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzten Beamten nicht solange herausschieben, bis er tatsächlich ein dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat, es sei denn, es stehen ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegen.
Streit um Schichtzulage von Polizeibeamten
Schichtzulagen können zu Unrecht gewährt worden sein und müssen zurückgezahlt werden, wenn der Dienst nicht im Schichtdienst, sondern in Gleitzeit mit Funktionszeiten abgeleistet wurde.
Stellenzulage jahrelang zu Unrecht erhalten: Rückzahlungspflicht
Das Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab und verweist auf Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflicht: Klägerin hätte ihre Bezügemitteilung überprüfen müssen, sie muss die überzahlten Bezüge zurückzahlen.