Rechtsprechung / Besoldungsrecht
Ausgewählte Fälle
Die Urteile sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte kann der dbb jedoch keine Gewähr übernehmen.
Sabbat-Modell und trotzdem volle Corona-Sonderzahlung
Vor dem Hintergrund der mit der Corona-Sonderzahlung verfolgten Zwecksetzung, die besondere Arbeitsbelastung während der COVID-19-Pandemie auszugleichen und die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten anzuerkennen, richtet sich die Anspruchshöhe nach der zum maßgeblichen gesetzlichen Stichtag tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Corona-Sonderzulage für niedersächsische Beamte ist grundsätzlich pfändbar
Die Corona-Sonderzulage, die gemäß § 63 a des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) den Besoldungsempfängern zusteht, stellt keine unpfändbare Erschwerniszulage dar.
Zwei Urteile zur Professorenbesoldung mit unterschiedlichem Ausgang
Die mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Schleswig-Holstein eingeführte Regelung des Landesbesoldungsgesetzes, die eine vollständige Verminderung von vor dem Jahr 2013 gewährten Leistungsbezügen durch die im Zuge der Besoldungsreform vorgenommene Grundgehaltserhöhung ermöglicht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz. / Das Bundesverwaltungsgericht hält die zum 1. Januar 2013 in Bremen eingeführte Regelung der Besoldung von Professoren für verfassungswidrig. Daher hat es das anhängige Verfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Vordienstliche unterhälftige Tätigkeit und die spätere beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung
Eine „hauptberufliche“ Tätigkeit als Arbeitnehmer im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn musste auch schon vor Inkrafttreten des § 32 Abs. 4 LBesG am 01.11.2020 in dem in einem Beamtenverhältnis zulässigen Umfang abgeleistet worden sein.
Teilzeit und Erschwerniszulage für Wechseldienst
Die Gewährung einer Erschwerniszulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV begegnet auch im Fall der Teilzeitbeschäftigung keinen unionsrechtlichen Bedenken, weil sie an eine vom Arbeitszeitumfang unabhängige Erschwernis anknüpft.
Corona-Sonderzahlung nur für aktive Landesbedienstete (Rheinland-Pfalz)
Die Beschränkung der Auszahlung der Jahr 2022 gewährte Corona-Sonderzahlung auf Bedienstete, die zum 29. November 2021 in einem aktiven Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum beklagten Land Rheinland-Pfalz gestanden haben, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Umgang mit Zeitguthaben nach Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Ein Anspruch auf Auszahlung eines Zeitguthabens auf einem Lebensarbeitszeitkonto besteht nicht, wenn die Gründe für die Beendigung des Beamtenverhältnisses selbstverschuldet sind.
Die Auszahlung einer Mehrarbeitsvergütung anstatt Freizeitausgleichs kann nicht erfolgen, wenn die Gründe für die Unmöglichkeit der Dienstbefreiung bzw. des Freizeitausgleichs in der Person des Beamten liegen und so keine zwingenden dienstlichen Gründe vorliegen.
Schadensersatz wegen verzögerter Reaktivierung eines vorzeitig pensionierten Beamten
Der Dienstherr darf die Reaktivierung, eines zunächst wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzten Beamten nicht solange herausschieben, bis er tatsächlich ein dem Statusamt des Beamten entsprechenden Dienstposten gefunden hat, es sei denn, es stehen ausnahmsweise zwingende dienstliche Gründe entgegen.
Streit um Schichtzulage von Polizeibeamten
Schichtzulagen können zu Unrecht gewährt worden sein und müssen zurückgezahlt werden, wenn der Dienst nicht im Schichtdienst, sondern in Gleitzeit mit Funktionszeiten abgeleistet wurde.
Stellenzulage jahrelang zu Unrecht erhalten: Rückzahlungspflicht
Das Verwaltungsgericht Koblenz weist Klage ab und verweist auf Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflicht: Klägerin hätte ihre Bezügemitteilung überprüfen müssen, sie muss die überzahlten Bezüge zurückzahlen.