Rechtsprechung / Beihilferecht
Ausgewählte Fälle
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Beihilfefähigkeit ärztlich verordneter empfängnisverhütender Mittel (Kontrazeptiva) zur Behandlung einer Krankheit
Kontrazeptiva, deren arzneimittelrechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie wegen einer Krankheit verordnet werden.