Das Bundeskabinett hat den dritten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. In der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird verlautbart, dass damit gerechnet wird, zu Beginn des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/27 „ein (eher) bedarfsdeckendes Angebot vorhalten“ zu können.