Die Anbindung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen an die Grundlohnentwicklung, wie sie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ab 2027 vorsieht, mag als Diskussionsgrundlage taugen. Doch schon im BStabG wird die Rate für 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt gekürzt – die 3,42 Prozent für 2027 enthalten diesen Abschlag bereits. Nun will die Koalition mit einem Änderungsantrag, über den der Bundestag voraussichtlich am 15. oder 16. Oktober 2026 entscheidet, für 2027 noch einmal einen Prozentpunkt abziehen.