Der Bayerische Beamtenbund (BBB) begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats, das Bayerische Beamtengesetz im Sinne des Grundsatzes „Geheilt ist geheilt“ anzupassen. Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung der gesundheitlichen Eignung für eine Verbeamtung nicht entgegensteht.