„Die Versorgungsausgaben für Beamtinnen, Beamte und deren Hinterbliebene sind kein überraschender Kostenfaktor, sondern eine verlässliche Größe, mit der das Land seit Jahrzehnten bewusst plant. Wer sich für eine Verbeamtung entscheidet, verzichtet während seiner aktiven Dienstzeit auf bestimmte Rechte – zum Beispiel das Streikrecht – und übernimmt besondere Pflichten, etwa eine lebenslange Treuepflicht gegenüber dem Staat. Im Gegenzug steht die Versorgung im Alter. Das ist ein klarer Bestandteil des Dienst- und Treueverhältnisses, kein Geschenk“, so der Landesvorsitzende des dbb m-v Dietmar Knecht am 21. August 2025.