Tarifbeschäftigte können aufatmen: Höhergruppierungen haben wieder überall in Schleswig-Holstein die Bestandskraft, wie sie im Eingruppierungsrecht auch vorgesehen ist. In Teilen der Landesverwaltung wurden Höhergruppierungen bislang nur vorgenommen, wenn die Beschäftig-ten einem Rückforderungsvorbehalt des Arbeitgebers zugestimmt haben. Der dbb schleswig-holstein hielt das für tarifwidrig. Das Land hat jetzt eingelenkt und die Praxis beendet.