dbb magazin 7-8/2026

dbb magazin Interview | dbb-Fachvorstände Andreas Hemsing und Heini Schmitt Ruhestand | Rente auf der Kippe 7-8 | 2026 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst Alterssicherung | In der Demografie-Falle

STARTER Soziale Sicherheit ist kein Sparmodell Wenn immer mehr Menschen das Rentenalter erreichen und die Zahl der Pflegebedürftigen wächst, sind Reformen unabdingbar. Doch wer soziale Sicherung zukunftsfest machen will, darf ihre Finanzierung nicht einseitig auf Beschäftigte, Pflegebedürftige und Angehörige abwälzen. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission zeigen, wie schwierig der Ausgleich zwischen finanzieller Stabilität und sozialer Ausgewogenheit ist. Beispiel Renteneintritt: Eine pauschale Verlängerung der Lebensarbeitszeit geht an der Wirklichkeit vieler Beschäftigter vorbei. Entscheidend ist nicht allein, wie lange Menschen arbeiten sollen, sondern ob sie gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage sind. Flexible und freiwillige Übergänge in den Ruhestand sind deshalb sinnvoller als eine pauschale Anhebung der Altersgrenzen. Auch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz verspricht vordergründig Entlastung, droht aber neue Belastungen zu schaffen. Budgets werden neu sortiert, Leistungen eingeschränkt und Kosten verschoben. Die Auswirkungen werden auch die Beschäftigten in der professionellen Pflege spüren. Besonders problematisch ist die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Wer seine Arbeitszeit reduziert, berufliche Nachteile hinnimmt, um eine gesellschaftlich unverzichtbare Aufgabe zu übernehmen, darf dafür nicht mit geringeren Alterseinkünften bestraft werden. Die Reform verkennt den Stellenwert der häuslichen Pflege als Rückgrat des Systems. Sie wird überwiegend von Angehörigen geleistet, die zugleich berufstätig und hoch belastet sind. Ohne verlässliche Entlastungsangebote und eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung wird dieses Rückgrat weiter geschwächt. Klar ist: Soziale Sicherung braucht tragfähige Finanzen. Klar ist aber auch: Sie braucht Vertrauen. Die Bundesregierung muss bei der Umsetzung der Reformvorhaben nachjustieren und Belastungen gerechter verteilen, Leistungen verlässlicher absichern und diejenigen stärken, die unser Sozial- und Pflegesystem tragen. br 8 4 12 TOPTHEMA Zukunft der Alterssicherung AKTUELL NACHRICHTEN Treffen mit MdB Ralph Brinkhaus: Fortschritte bei der Staatsmodernisierung 4 dbb-Bundeshauptvorstand: Reformideen für das Beamtentum 6 Anhörung zur Pflegereform: Belastungen fördern Politikverdrossenheit 7 INTERVIEW Andreas Hemsing und Heini Schmitt: Reformen brauchen Rückhalt 8 NACHGEFRAGT Heini Schmitt, dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik: Politische Beamte müssen die Ausnahme bleiben 11 FOKUS DOSSIER ALTERSSICHERUNG Alterssicherungskommission: Rente auf der Kippe 12 Generationengerechtigkeit. Alle müssen sich politisch vertreten fühlen 14 Pflegeneuordnungsgesetz: Reform mit Nebenwirkungen 18 Pflegende Angehörige: Wenn die Verantwortung mit dem Job kollidiert 20 Teilstationäre Pflege: Unkomplizierte Hilfe bei Betreuungsengpässen 24 ONLINE Cybersicherheitsmonitor: Die dunklen Ecken des Internets beleuchtet 26 INTERN KAMPAGNE „Deutschlands Stärke: unser öffentlicher Dienst“ 28 FÜHRUNGSFOKUS Burn-out: Handeln, bevor der große Knall kommt 35 SERVICE Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 42 26 Dragana Gordic - stock.adobe.com AKTUELL 3 dbb magazin | Juli/August 2026

NACHRICHTEN Treffen mit MdB Ralph Brinkhaus Fortschritte bei der Staatsmodernisierung Die föderale Modernisierungsagenda soll Deutschlands Verwaltung effizienter machen. Der Prozess geht aus Sicht des dbb in die richtige Richtung. Die Dienstleistungen der Verwaltung müssen einfach und unkompliziert funktionieren, das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, aber nicht zuletzt auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.“ Das unterstrich Volker Geyer, Bundesvorsitzender des dbb, bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der AG Staatsmodernisierung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus, MdB, am 26. Juni 2026 in Berlin. Bereits am Vortag hatte sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda befasst, einem Maßnahmenpaket für die Staatsmodernisierung. Einigkeit bestand zwischen Geyer und Brinkhaus darüber, das Thema „Führung“ in den Fokus zu rücken. „Die Modernisierung und insbesondere die Digitalisierung der Verwaltung werden nur gelingen, wenn Führungskräfte entsprechend geschult und somit Führungskompetenzen ausgebaut werden. Sie sind es, die Transformationsprozesse im Arbeitsalltag ausgestalten und den Beschäftigten die notwendige Orientierung geben. Außer dem Abbau von unnötiger Bürokratie und umfassender Digitalisierung sind deshalb Investitionen in Fortbildung gerade auch von Beschäftigten mit Führungsverantwortung unabdingbar“, erklärte Geyer. Entscheidend sei die Frage, wie Verwaltungsdienstleistungen am besten zu bündeln sind. Derzeit stehen Elterngeld, Meldewesen sowie das Pass- und Ausweiswesen im Brennpunkt. „In manchen Fällen ist es sinnvoll, zentrale und bundesweite Lösungen zu schaffen, in manchen ergeben dezentrale Lösungen vor Ort mehr Sinn. Wir als dbb fordern schon lange, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen zukunftsfest aufzustellen und dabei primär die Kommunen bei der Digitalisierung zu entlasten. Die MPK hat gezeigt, dass sie es mit den Reformen ernst meint.“ Der dbb begrüßt, dass Bund und Länder auch Fragen des Personalmanagements bei der Modernisierung berücksichtigen. Geyer: „Der Staat ist nur handlungsfähig, wenn ihm ausreichend Personal zur Verfügung steht. Damit steht und fällt alles. Die Fragen, wie der öffentliche Dienst neues Personal gewinnt, bestehendes Personal weiterentwickelt und effizient einsetzt, gehören ganz nach oben auf die Tagesordnung. Klar ist auch: Staatsmodernisierung geht nur Hand in Hand mit den Beschäftigten, nicht über ihre Köpfe hinweg.“ Ähnlich hatte sich Geyer bereits am 9. Juni 2026 auf dem Zukunftskongress Staat und Verwaltung in Berlin geäußert: Staatsmodernisierung dürfe nicht mit Einsparungen und Personalabbau einhergehen. „Pauschale Stelleneinsparungen schaffen kein Vertrauen, sie zerstören es! Die Kopplung von Modernisierung an harte Sparziele erschwert zudem Innovation, erhöht den Druck auf die Beschäftigten und mindert Veränderungsakzeptanz.“ Es sei grundlegend falsch, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes als Kostenfaktoren zu betrachten. „Sie sind die wichtigste Ressource des Staates und der Schlüssel für eine zukunftsfähige Verwaltung.“ _ „Wir sind tief erschüttert und wir sind wütend“ Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer hat sich am 30. Juni 2026 bestürzt über die Gewalttat in Stade gezeigt. „Wir sind tief erschüttert und wir sind wütend. Seit Jahren weisen wir auf die wachsende Zahl von Gewalttaten gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes hin. Das sind die Menschen, die für diesen Staat, die für uns alle den Kopf hinhalten. Deshalb schulden wir ihnen besonderen Schutz. Das ist zuerst die Verantwortung der Dienststellenleiter und Politiker vor Ort. Es ist aber auch unser aller Verantwortung als Bürgerinnen und Bürger. Die Sitten in Deutschland verrohen, der Egoismus ist auf dem Vormarsch und die Gewaltbereitschaft wächst. Was jetzt zu tun ist? Der Täter gehört zügig verurteilt und eingesperrt. Die Hintergründe müssen geklärt und dann müssen daraus konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden, für die Sicherheit in staatlichen Dienststellen, für die Organisation der sozialen Arbeit und für die gesellschaftliche Gewaltprävention.“ Gewalttat in Stade Panel mit Volker Geyer auf dem Zukunftskongress Staat & Verwaltung am 9. Juni 2026 in Berlin. Ralph Brinkhaus (links) und Volker Geyer © Florian Schlennert © Isabella Wimmer 4 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

Personalabbau in der Bundesverwaltung Keine Rendite ohne Investment Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat in seinen Beschlüssen vom 2. Juli 2026 festgelegt, in der Bundesverwaltung acht Prozent der Stellen pauschal einzusparen. Das Ziel war bereits im Koalitionsvertrag angepeilt worden. Außerdem soll die „Digitalisierungsrendite bei allen Behörden“ gehoben werden. PKV-Jahrestagung dbb bekräftigt duales Gesundheitssystem Der dbb hat auf der Jahrestagung des PKV-Verbands die Bedeutung der dualen Krankenversicherung und der Beihilfe für eine generationengerechte Absicherung hervorgehoben. In seinem Grußwort bekräftigte dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt am 11. Juni 2026 im dbb forum berlin die bewährte und leistungsstarke Dualität im deutschen Gesundheitswesen. Für Beamtinnen und Beamte gewährleiste das Zusammenspiel mit dem System der Beihilfe eine generationengerechte Absicherung. „Gesundheit ist ein hohes Gut. Das duale Gesundheitssystem in Deutschland ist gut ausgestattet und verfügt über eine leistungsfähige medizinische Infrastruktur. Das bedeutet einen echten Mehrwert für alle Betroffenen“, so Schmitt. Die Jahrestagung habe deutlich gemacht, vor welchen Herausforderungen Deutschland steht. Die Diskussionen über Demografie, Gesundheitsversorgung, Fachkräftemangel und die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme zeigten, dass tragfähige Lösungen erforderlich sind. „Das gilt es auch bei anstehenden Reformen zu berücksichtigen. Eine zentrale Herausforderung ist die Bezahlbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Entwicklung hat gezeigt, dass sich Kapitaldeckung langfristig auszahlt. Es kommt jetzt darauf an, die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen, statt lediglich Finanzierungslücken zu schließen.“ Bestrebungen hin zu einer Pflege-Einheitsversicherung oder zu einem Lastenausgleich zwischen den Pflegekassen dürften sich nicht durchsetzen. Da die Pflegeversicherung auch künftig nur einen Teil der Kosten abdecken wird, müsse die private oder betriebliche Vorsorge gestärkt werden – ein Ziel, das der dbb grundsätzlich unterstützt. Der dbb sieht das nach wie vor sehr kritisch. „Ohne Investment keine Rendite! In die Digitalisierung der Verwaltung wird seit Jahren zu wenig investiert“, sagte dbb-Chef Volker Geyer. „Das gilt für Technik, Fort- und Weiterbildung und Prozesse. Wer trotzdem eine nennenswerte Rendite erwartet, hat von der Realität leider keine Ahnung.“ Die Pläne für den Stellenabbau kritisierte der dbb-Chef ebenfalls deutlich: „Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt: Die Zielmarke für den Stellenabbau steht schon fest, obwohl die Aufgabenkritik erst noch erfolgen soll. Das ist hochgradig unprofessionell und fördert nur Frust: bei den Beschäftigten ebenso wie bei den Bürgerinnen und Bürgern. Genau andersherum muss es laufen: Die Bundesregierung soll eine Aufgabenkritik vornehmen und dann der Bevölkerung erklären, welche Leistungen künftig wegfallen sollen. Einfach die Stellen, aber nicht die Aufgaben zu streichen, führt zu weiterer Überlastung der Kolleginnen und Kollegen und macht den Bund als Arbeitgeber und Dienstherrn unattraktiver.“ Positiv sieht Geyer die geplante Flexibilisierung des Laufbahnrechts des Bundes. „Gerade mit Blick auf die Fachkräftesicherung ist es unerlässlich, dass sich Dienstherr und Gewerkschaften gemeinsam anschauen, wie das Laufbahnrecht modernisiert werden kann. Sowohl für das vorhandene Personal als auch für Neu- und Quereinsteiger muss es attraktive Entwicklungsperspektiven geben, wenn wir die besten Köpfe gewinnen wollen. Hier werden wir auch mit eigenen Vorschlägen auf die Bundesregierung zugehen.“ Die Ausweitung der sachgrundlosen Befristungen lehnt der dbb hingegen ab. Geyer: „Mit der Ausweitung des Zeitraums wird letztlich nur der Kündigungsschutz unterlaufen. Die sachgrundlosen Befristungen wurden aus gutem Grund begrenzt.“ Zur verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag sagte der dbb-Chef: „Sie ist ein ärgerlicher Misstrauensbeweis gegenüber den Beschäftigten, führt zu weiterer Überlastung der Hausarztpraxen und ist schlicht das genaue Gegenteil von Bürokratieabbau.“ Im Beschluss des Koalitionsausschusses sind weitere Punkte enthalten, die der dbb nun mit seinen Fachgewerkschaften intensiv prüfen wird. Dazu zählen Reformprojekte für die Steuerverwaltungen, Neuregelungen für die Arbeit der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit sowie mögliche Risiken beim Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Abschaffung der Bestellungspflicht für betrieblich Beauftragte. Letzteres war bereits Teil der Pläne zum Bürokratieabbau, die die Bundesregierung im Oktober 2025 vorgestellt hatte, und wurde vom dbb deutlich kritisiert. „Wir werden uns deshalb genau anschauen, wie die Regelungen im Detail ausgestaltet werden“, machte Geyer deutlich. _ © Omid studio - stock.adobe.com AKTUELL 5 dbb magazin | Juli/August 2026

dbb-Bundeshauptvorstand Reformideen für das Beamtentum Im Januar 2026 hat dbb-Chef Volker Geyer ein Reformpapier für das Berufsbeamtentum angekündigt. Nun liegt es vor. Die wichtigsten Punkte im Überblick. Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen betonte der dbb-Bundesvorsitzende auf der Sommersitzung des dbb-Bundeshauptvorstandes am 23. Juni 2026 in Stuttgart die Notwendigkeit, das Berufsbeamtentum vor politischer Einflussnahme zu schützen: „Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf das Grundgesetz, sie sind ein Bollwerk gegen jeden Extremismus. Was aber, wenn nach einer Wahl an der Behördenspitze kein Demokrat steht? Um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, sollte im Bund und in allen Ländern die Regel sein, in den Behörden nur einfache Disziplinarmaßnahmen durchzuführen. Alle statusrelevanten Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis müssen unbedingt den Verwaltungsgerichten vorbehalten bleiben.“ Außerdem fordert der dbb, die Zahl der sogenannten „politischen Beamten“ zu beschränken und die Flexibilität im Beamtenrecht zu erhöhen. dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt: „Durch die Föderalismusreformen sehen wir, dass Bund und Länder in zentralen Fragen immer weiter auseinanderdriften. Ein Wechsel zwischen den Dienstherren wird dadurch erschwert. Wir fordern daher, eine Grundeinheitlichkeit im gesamten Beamtenrecht herzustellen.“ Der öffentliche Dienst müsse auch attraktiver für Fachkräfte aus der Wirtschaft und Wissenschaft werden. Dazu gehöre nicht nur, Einstellungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, sondern auch, verbindliche Regelungen für die Anerkennung von Berufserfahrung für die angestrebte Laufbahn zu schaffen, um qualifizierten Beschäftigten verlässliche Entwicklungsperspektiven und berufliche Mobilität im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Weitere Eckpunkte des Reformpapiers: Der dbb fordert die Festlegung eines einheitlichen regelmäßigen Verbeamtungshöchstalters in Bund und Ländern von grundsätzlich 45 Jahren im Bundesbeamtengesetz und in den Beamtenstatusgesetzen der Länder sowie die regelmäßige Fortentwicklung und Angleichung der Beurteilungssysteme zur Erreichung von fairen, transparenten, möglichst gerechten, diskriminierungsfreien und vergleichbaren Beurteilungen. Auch die Besoldung soll wieder einheitlicher werden. Erreichen möchte der dbb das durch die Anhebung des Grundgehalts bis zur Erreichung der Mindestbesoldung am unteren Ende der Besoldungstabellen und die Einhaltung des Abstandsgebots über das gesamte Besoldungsgefüge hinweg. Die Maßnahme würde den Gestaltungsspielraum der 17 Besoldungsgesetzgeber nicht unzulässig einschränken und zu mehr Klarheit und Transparenz führen. Ferner fordert der dbb den Einbau des sogenannten Verheiratetenzuschlags (Familienzuschlag der Stufe 1) in voller Höhe in das Grundgehalt und die Vereinheitlichung des horizontalen und vertikalen Spannungsverhältnisses im Grundgehalt unter Wahrung des Abstandsgebots und des Leistungsprinzips. Weiterhin setzt sich der dbb für die Schaffung von einheitlichen Regelungen zur Anerkennung von Erfahrungszeiten ein, um Wechsel zwischen den Dienstherren zu erleichtern und mehr Quereinsteiger zu gewinnen. Auf der finanziellen Seite will der dbb den Anreiz zum VL-Sparen erhöhen, dessen aktueller Zuschuss nicht mehr zeitgemäß ist und auf 40 Euro monatlich erhöht werden soll. In der Beamtenversorgung fordert der dbb, auskömmliche und vor dem einfachgesetzlichen Zugriff geschützte Rücklagen in Bund und Ländern zu schaffen, die ausschließlich für zukünftige Versorgungsausgaben verwendet werden dürfen. Die dafür erforderlichen Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsführung von den Dienstherren aufgebracht werden. Reformen in den Alterssicherungssystemen sollen sich grundsätzlich an der Beibehaltung des bisherigen Grundsatzes der systemgerechten Berücksichtigung der rechtlichen und strukturellen Unterschiede und Besonderheiten der Beamtenversorgung orientieren. In diesem Zusammenhang lehnt das Reformpapier Bestrebungen, eine Einheitsversicherung zu schaffen, als nicht systemgerecht ab. _ Volker Geyer vor dem dbb-Bundeshauptvorstand am 23. Juni 2026 in Stuttgart. © Frank Eppler 6 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

Anhörung zur Pflegereform Belastungen fördern Politikverdrossenheit In der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium kritisierte der dbb den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG) scharf. Aus Sicht des dbb drohen gravierende Einschnitte zulasten der Pflegebedürftigen, der Beschäftigten in der Pflege sowie vor allem der pflegenden Angehörigen. Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer warnte am 11. Juni 2026, dass die Reform ihre Zielsetzung verfehlt: „Dieser Gesetzentwurf ist alles andere als ausgewogen. Genau wie beim GKV-Sparpaket versucht man, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen und nahezu ausschließlich diejenigen in unserer Gesellschaft zu belasten, von denen am wenigsten Gegenwehr zu erwarten ist – Pflegebedürftige und deren Angehörige.“ Wer so Politik mache, gefährde die Akzeptanz des Sozialstaats und treibe die Menschen in die Politikverdrossenheit. Geyer sagt deshalb mit aller Deutlichkeit: „Diese Reform ist mit uns nicht zu machen!“ Besonders kritisch bewertet der dbb die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung in der Altenpflege. Pflegeeinrichtungen sollen künftig wieder ohne tarifliche Bindung mit den Kassen abrechnen können. „Die Aussetzung der Tariftreue ist ein fatales Signal. Sie öffnet Lohndumping Tür und Tor und ist ein Affront gegen die Beschäftigten in der Pflege“, kritisierte der dbb-Chef. „Statt bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, werden Errungenschaften der vergangenen Jahre zurückgedreht.“ Das zeuge von Realitätsverlust und werde den Fachkräftemangel weiter verschärfen. Die Pflegeversicherung darf nicht auf Kosten der pflegenden Angehörigen konsolidiert werden. „86 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause überwiegend durch Angehörige versorgt. Wer diese Menschen zusätzlich belastet, riskiert den Kollaps der Versorgung.“ Außerdem mangele es dem Entwurf an Konzepten zur tragfähigen Finanzierung der Pflege. Milanie Kreutz, stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, kritisierte insbesondere die vorgesehene Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent. Hiervon seien Frauen besonders betroffen, weil sie den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit leisten. „Die vorgesehenen Kürzungen verschärfen bestehende Ungleichheiten und treiben viele Frauen direkt in die Altersarmut. Pflege darf jedoch nicht zum Armutsrisiko werden.“ Eine zukunftsfähige Reform müsse die soziale Absicherung stärken – nicht schwächen, so Kreutz. „Diese Kürzung ist ein sozialpolitischer Rückschritt mit Ansage. Pflegende Angehörige tragen schon heute die Hauptlast der Versorgung – und sollen nun auch noch bei der Alterssicherung bestraft werden. Das ist unredlich und falsch.“ Auch für dbb-Vize Maik Wagner birgt der Reformentwurf große soziale Sprengkraft: „Vorgesehen ist, dass die Rentenbeitragszahlung für pflegende Angehörige um 30 Prozent sinken soll. Damit riskiert die Politik eine Ausweitung der Altersarmut. Das betrifft vorwiegend Frauen, da sie den Großteil der pflegenden Angehörigen ausmachen“, erklärte er. Damit verkenne die Politik die Realität: Tatsächlich schultern pflegende Angehörige den Löwenanteil der Pflege in Deutschland. Weiterhin sehe der Entwurf keinerlei Konsequenzen für die Länder vor, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, die Investitionskosten zu tragen. „Das ist unhaltbar, weil Heimbewohner Investitionskosten von mehr als 500 Euro damit weiterhin selbst tragen müssten.“ Das Intervall für die Anhebung des gestaffelten Zuschusses zu den pflegebezogenen Eigenanteilen im Heim soll statt wie bisher von alle zwölf Monate auf alle 18 Monate gestreckt werden. Den höchsten Zuschuss von 75 Prozent soll es nicht mehr ab dem 36. Monat, sondern ab dem 55. Monat geben. Ursprünglich sollte ab 2027 wieder eine Milliarde Euro Zuschuss vom Bund kommen. Dieser wird aber um weitere drei Jahre ausgesetzt. Auch die Darlehensrückzahlungen der Pflegekassen sollen weiter in die Zukunft verschoben werden. „Mit nachhaltiger Stabilisierung hat das nichts zu tun“, kritisierte Wagner. _ © Hasem-A-Rafsanzani - stock.adobe.com AKTUELL 7 dbb magazin | Juli/August 2026

INTERVIEW Öffentlicher Dienst Reformen brauchen Rückhalt Die angestoßenen großen Reformen in fast allen Politikbereichen betreffen auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und bergen Belastungen: Aufweichung des Acht-Stunden-Tages, Zumutungen in der Renten- und Pflegereform sowie die immer wieder aufkommende Infragestellung des Berufsbeamtentums. Worauf müssen sich die Beschäftigten einstellen? Andreas Hemsing: Es ist nicht allein diese Auflistung an Problemen, die sich ja noch um einiges verlängern ließe. Es ist fast noch mehr der irrationale Umgang mit den anstehenden Problemen und Herausforderungen. Und die Verunsicherung in weiten Teilen der Politik, die Schaufensterlösungen anstrebt, statt Wirtschaft und öffentlichen Dienst zu stärken. Im Tarifbereich verweigert sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zunächst konstruktiven Verhandlungen, um dann mit einer Verbandsklage zum Thema Arbeitsvorgang um die Ecke zu kommen … Heini Schmitt: … und beim Berufsbeamtentum wiederholt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas seit Monaten dieselbe Leier, die Probleme beim Thema Rente würden sich durch die Einbeziehung der Beamten von selbst lösen. Das Gegenteil ist richtig: Wir demontieren einen wichtigen Stützpfeiler unserer politischen Ordnung, einen Bewahrer unserer Demokratie, und streuen den Bürgerinnen und Bürgern dabei noch Sand in die Augen. Fakten und Berechnungen bietet die Ministerin nicht. Dafür aber operiert sie gerne mit „gefühlter Gerechtigkeit“. Da kommt mir gelegentlich schon mal der Begriff von den „alternativen Fakten“ in den Sinn. Aber ist es nicht auch ein Problem, dass alle – die Parteien, die Gewerkschaften, die veröffentlichte Meinung – Reformbedarf sehen, nur eben nicht bei sich selbst? Andreas Hemsing: Natürlich sind Reformdiskussionen und erst recht Reformbeschlüsse stets schmerzhaft. Ich könnte jetzt sagen, dass wir es als Tarifpartner gewohnt sind, Kompromisse einzugehen. Aber so einfach ist es aktuell in unserem Land und in unserer Gesellschaft nicht. Wir stehen gemeinsam vor großen Herausforderungen und registrieren schon jetzt den Verlust von lieb gewonnenen Dingen, die lange als Selbstverständlichkeit galten. Aber gerade dann muss in der Gesellschaft ein Diskussionsprozess in Gang gebracht werden, der Klarheit darüber verschafft: Was wollen und brauchen die Bürgerinnen und Bürger? Was erwartet die Wirtschaft und vor welchen Herausforderungen steht unser Land außenpolitisch? Auch wir Gewerkschaften werden uns gelegentlich schwertun, Veränderungen zuzustimmen. Aber wir sind bereit zur Diskussion über den besten Weg, wenn er auf Fakten und Gerechtigkeit basiert. Heini Schmitt: Das ist der Kern des Problems: Statt darauf hinzuwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, zetteln Teile der Politik Neiddebatten an, wenn sie von vermeintlichen Beamtenprivilegien sprechen, die es zu schleifen gilt. Es wird keine Bestandsaufnahme gemacht, keine Diskussion über die Ausgestaltung des Sozial- und Rechtsstaats geführt, sondern Gleichmacherei als Surrogat für Verbesserung und Fortschritt verkauft. Dass dies auch noch in einer Zeit geschieht, in der unser Gemeinwesen von innen und außen massiv unter Druck gesetzt wird, ist schon als grob fahrlässig zu bewerten. Mehr denn je benötigen wir einen starken öffentlichen Dienst mit einem starken Berufsbeamtentum. Wie kann es gelingen, die emotionalisierte Debatte, in der „gefühlte Gerechtigkeit“ oftmals prägender erscheint als Sachargumente, erfolgreich zu beeinflussen? Heini Schmitt: Das ist tatsächlich ein sehr dickes Brett. Es gab mal eine Zeit, da hätte eine Meldung darüber, dass das Land Berlin 95 Prozent seiner Beamten verfassungswidrig zu niedrig besoldet, in den Medien und der Öffentlichkeit für viel Aufsehen gesorgt dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt (links) und der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Andreas Hemsing, beziehen Stellung zur Lage des öffentlichen Dienstes. © dbb 8 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

und die Politik unter massiven Rechtfertigungszwang gesetzt. Heute läuft es so, dass die fälligen Erhöhungen und Nachzahlungen als „fetter Zuwachs“ für die Beamten diskreditiert werden, die sich das Land gar nicht leisten kann. Es gibt dann schnell eine Welle der Empörung, auch über die sozialen Medien. Aber wir stellen auch fest, dass es sich lohnt, geduldig mit Parteien, Regierungsvertreterinnen und -vertretern oder Journalistinnen und Journalisten zu reden. Nahezu täglich sind wir mit unserem Bundesvorsitzenden Volker Geyer in dieser Mission unterwegs und merken, dass es sich auszahlt, beharrlich zu bleiben. Und natürlich lassen wir auch die Beamtinnen und Beamten selbst zu Wort kommen: Auf unserer Sonderseite „deutschlands-staerke. de“ setzen wir den aufgeregten Berichten in manchen Medien Fakten und die Stimmen der Betroffenen entgegen. Dabei stellen wir fest, dass unser Informationsangebot sich einer hohen Klickrate erfreut. Das kann einer Versachlichung der Debatte nur helfen. Worin besteht die Unsachlichkeit? Ist es nicht wichtig, alles auf den Prüfstand zu stellen, wenn große Reformen geplant sind? Andreas Hemsing: Es ist eine schöne Redensart, alles auf den Prüfstand stellen zu wollen. Wichtiger ist jedoch, die richtigen Fragen zu stellen. So wird zum Beispiel gerne gefragt, ob Lehrkräfte Beamte sein müssen. Vor dieser Frage stünden die Menschen – und hier besonders in der Prignitz – gerne. Denn sie stehen ab dem neuen Schuljahr vor der Frage, wo sie überhaupt noch Lehrkräfte hernehmen wollen. 2025 wollte die SPD/BSW-Koalition 345 Lehrkräfte einsparen. Jetzt will die SPD/CDU-Koalition wieder um 250 Stellen erhöhen. Erst mal sind solche Stellen nichts, was ich mal eben im Supermarkt einkaufe, und zum anderen muss die aktuelle Brandenburger Landesregierung die große Gefahr eingestehen, dass der vorgeschriebene Kernunterricht selbst mit Rechentricks nicht mehr überall gesichert werden kann. Die Folge wäre, dass das Brandenburger Abitur seine bundesweite Anerkennung verlieren könnte. Das wäre eine Katastrophe mit Ansage. Wer vor diesem Hintergrund diskutiert, ob Lehrkräfte verbeamtet sein sollten, sollte seinen Job als Kontrolleur auf eben erwähntem „Prüfstand“ schleunigst abgeben. Der dbb ist also reformwillig? Heini Schmitt: Reformen gelingen in den seltensten Fällen mit der Abrissbirne, so wie Bärbel Bas und Carsten Linnemann sie schwingen. Was der aufgeregten Debatte fehlt, ist, dass die Politik zunächst mal erklärt, was für einen Staat und was für ein Gemeinwesen wir zukünftig haben wollen. Wer soll Recht garantieren, wer soll Sicherheit herstellen? Soll das weiterhin für jedermann gelten? Oder versteckt sich hinter dem Angriff auf das Berufsbeamtentum ein Angriff auf einen funktionierenden öffentlichen Dienst, an dessen Ende Sicherheit, Bildung und andere Güter käuflich erworben werden müssen – von denjenigen, die sich das leisten können? Dieser Grundfragen nimmt sich die Koalition nicht an. Stattdessen schürt sie Neiddebatten, um davon abzulenken, dass wir alles daransetzen müssen, die von außen und innen attackierte Demokratie zu bewahren und die Handlungsfähigkeit des Staates wieder zu stärken. Wir als dbb unterstützen jede Reformdebatte, die hier ansetzt. Andreas Hemsing: Dieser attackierte Rechts- und Sozialstaat wird für die Bürgerinnen und Bürger im Alltag vorwiegend in den Kommunen erfahrbar. Leider müssen wir aktuell immer häufiger feststellen, dass kommunale Leistungen nicht erbracht werden können, weil die Fachkräfte fehlen oder das städtische Schwimmbad marode ist. Auch hier müssen Bund und Länder sich fragen: Was wollen wir in Zukunft für eine Kommune haben? Das Prinzip, immer neue Aufgaben den Kommunen zu übertragen, diese aber nicht ausreichend zu finanzieren, ist längst an sein Ende gekommen. Abgehängte Kommunen werden schnell zum Demokratieproblem, und davon gibt es mittlerweile leider sehr viele. Welchen öffentlichen Dienst wollen und brauchen wir? Die Leistungen für das Gemeinwohl dürfen nicht von einer zufälligen Kassenlage abhängen. Wie nehmen Sie die Diskussion im dbb und bei seinen Mitgliedsgewerkschaften wahr: Herrschen Eintracht und Geschlossenheit zwischen den Statusgruppen? Heini Schmitt: Da bin ich ganz entspannt. In der dbb-Familie stellt das Miteinander der Statusgruppen eine gewachsene Tradition dar, die wir auch bei den Einkommensrunden stets aufs Neue und erfolgreich leben und die auch jetzt deutlich spürbar ist. Andreas Hemsing: Unsere Mitglieder merken doch auch, dass der Angriff auf den öffentlichen Dienst dieses Mal seinen Schwerpunkt im Beamtenbereich hat. Beim nächsten Mal sollen dann die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder Sonderopfer bringen, weil der Finanzminister ein Loch in seiner Kasse entdeckt hat. Es ist gleichsam das einzig Gute an dieser rein populistischen Art der Politik, dass sie es uns leicht macht, geschlossen und mit den besseren Argumenten aufzutreten. Die Rentenkommission hat ihre Vorschläge vorgelegt. Wie bewerten Sie sie? Andreas Hemsing: Aus Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stellen wir fest, dass die vorgelegten Vorschläge diskussionswürdig sind, da wir für viele Beschäftigte eine daraus indirekt resultierende Rentenkürzung befürchten. Zwar gibt es in die Zukunft gerichtete Vorschläge, bei denen es dann aber darauf ankommt, wie sie konkret ausgestaltet werden. Es gibt aber auch Vorschläge, die wir nicht hinnehmen werden, weil sie die Lebensleistung und Belastung der Arbeitnehmenden nicht abbilden. So ist eine pauschale Erhöhung des Lebenszeitalters nicht vernünftig, wenn ich mir die psychische und physische Belastung in vielen Berufen, gerade des öffentlichen Dienstes, unvoreingenommen anschaue. Wer weit über vier Jahrzehnte ins System eingezahlt hat, der sollte nicht noch bestraft werden. Es fehlt uns der Aspekt, dass Nichteinzahlende in diesem System nicht durch dieses selbst, sondern durch die von der Allgemeinheit, von allen gezahlten Steuern zu versorgen sind. Beim viel diskutierten Stichwort einer „kapitalgedeckten Rente“ als weiterer Säule in der Altersversorgung sehen wir die Gefahr, dass sich dadurch die Lohnnebenkosten weiter erhöhen, zulasten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Weniger Netto vom Brutto können wir nicht akzeptieren, gerade auch, weil wir die Belastungen, die im Bereich der Pflege auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen sollen, mitdenken müssen. Insofern braucht die Idee einen konkreten Umsetzungsvorschlag, um sie tatsächlich bewerten zu können. AKTUELL 9 dbb magazin | Juli/August 2026

Heini Schmitt: Was den Bereich der Beamtinnen und Beamten betrifft, gefällt uns nicht alles. Die Kommission hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung weder ökonomisch sinnvoll noch rechtlich durchführbar ist. Das sind eigentlich banale Erkenntnisse, aber im emotionalen Sturm gefühlter Gerechtigkeit ist es wichtig, diese Punkte von dieser Kommission in aller Nüchternheit bescheinigt zu bekommen. Dass die Kommission ferner dazu rät, in Zukunft weniger Verbeamtungen vorzunehmen, ist letztlich ein Hinweis auf Möglichkeiten, die der Staat heute schon hat, aber aus guten Gründen nicht wahrnimmt. Schließlich hat uns gefallen, selbst wenn auch das eine banale Einsicht ist, dass die Kommission die Politik mahnt, zukünftig endlich in ausreichender Weise Rücklagen zu bilden. Wäre das früher schon geschehen, gäbe es die Diskussion gar nicht. Wie geht es weiter? Heini Schmitt: Jenseits der konkreten Inhalte muss die Bundesregierung einen Diskussionsprozess moderieren, der ausführliche Diskussionen mit allen betroffenen Sozialpartnern und eine zügige Entschlussfassung schafft. Das ist möglich, wenn die Bundesregierung sich entschließen würde, sich weniger mit sich selbst zu befassen. Wir als dbb sind zur Diskussion bereit und faire Lösungen werden wir auch offensiv unterstützen. Es war nicht Aufgabe der Rentenkommission, darüber zu befinden, wie der Sozial- und Rechtsstaat bei uns zukünftig beschaffen sein soll. Der Regierungskoalition können wir diese Aufgabe nicht ersparen, auch mit Blick auf das Berufsbeamtentum und den öffentlichen Dienst. Andreas Hemsing: Wir können aber auch anders. Wenn Lösungen gesucht und gefunden werden, die sich nicht an der Sache, sondern an den Weltbildern der beiden Koalitionspartner orientieren, halten wir entschlossen dagegen. Wir verhandeln 2027 mit Bund und Kommunen über neue Tarifverträge, ein Jahr später sind die Länder wieder dran. Die Länder neigen dazu, lieber zu klagen als zu verhandeln. Am Verhandlungstisch sitzen wir zumeist Vertretern aus CDU/CSU und SPD gegenüber und müssen feststellen: Ein Plan, wie das Land in schwerer Zeit zu gestalten ist, fehlt dort zumeist. Hinter den Einzelmaßnahmen, sei es bei der Rente, sei es bei der Pflege oder sei es bei Tarifverhandlungen, muss ein Plan erkennbar werden. Das erwarten unsere Mitglieder. Vor allem erwarten das aber auch die Bürgerinnen und Bürger. Der dbb wird – mit und für beide Statusgruppen – nicht müde werden, einen solchen Plan einzufordern. _ Fünf Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz Mitbestimmung konsequent weiterentwickeln Fünf Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) zieht der dbb eine kritische Bilanz. Die Reform von 2021 war ein wichtiger erster Schritt. Doch sie ist bis heute unvollendet“, erklärte Milanie Kreutz, stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der Grundsatzkommission Mitbestimmung im dbb, am 9. Juni 2026 in Berlin. Angesichts wachsender Herausforderungen im öffentlichen Dienst forderte sie die Politik mit Nachdruck auf, die überfällige Weiterentwicklung endlich anzugehen. Konkret forderte Kreutz, Personalvertretungen mit ausreichenden zeitlichen und personellen Kapazitäten auszustatten, damit qualifizierte Mitbestimmung nicht zur Zusatzbelastung wird und berufliche Entwicklung ohne Nachteile möglich bleibt. Auch die Qualifizierung von Personalratsmitgliedern müsse systematisch gestärkt werden. „Dazu zählen umfassende, vielfältige Lernformate und erweiterte Schulungszeiten, damit Personalräte auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung agieren können. Eine moderne Verwaltung benötigt Personalräte, die ihre Aufgaben wirksam und ohne strukturelle Benachteiligung wahrnehmen können“, erklärte die dbb-Vize. „Mitbestimmung muss frühzeitig, umfassend und auf allen Ebenen gewährleistet sein, insbesondere bei Pilotprojekten, ressortübergreifenden Vorhaben und neuen Entscheidungsstrukturen“, betonte Kreutz. Nur so bleiben demokratische Legitimation und Beschäftigteninteressen gesichert. Digitalisierung, neue Arbeitsformen und komplexere Steuerungsstrukturen erforderten erweiterte, klar definierte und nicht restriktiv ausgelegte Mitbestimmungsrechte, die die Beschäftigten stärken, statt auszubremsen. Außerdem müssten Personalvertretungen verbindlich in Krisenstäbe eingebunden werden, um Akzeptanz, Praxistauglichkeit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung in Ausnahmelagen zu stärken. Vor fünf Jahren seien im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche zentrale Problemfelder bewusst ausgeklammert worden, um eine politische Einigung zu ermöglichen. Seitdem sei eine substanzielle Fortentwicklung ausgeblieben, obwohl sich die Arbeitswelt im öffentlichen Dienst rasant verändere. _ © sommart - stock.adobe.com 10 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

NACHGEFRAGT Heini Schmitt, dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Politische Beamte müssen die Ausnahme bleiben Der dbb fordert in seinem Positionspapier zur Fortentwicklung des Berufsbeamtentums, die Anzahl politischer Beamter zu beschränken. Warum ist das sinnvoll? Politische Beamte bekleiden Ämter, deren Ausübung in fortdauernder Übereinstimmung mit den politischen Ansichten und Zielen einer Regierung stehen soll. Neben fachlicher Kompetenz wird dafür ein besonderes politisches Vertrauen der Regierung vorausgesetzt. Das soll die Handlungsfähigkeit einer demokratisch legitimierten Regierung sichern: Ministerinnen und Minister müssen sich darauf verlassen können, dass zentrale Spitzenfunktionen ihre politischen Grundhaltungen und Entscheidungen verstehen, loyal umsetzen und in die Verwaltung vermitteln. Gerade in den Leitungsfunktionen von Ministerien oder vergleichbaren Spitzenämtern kann ein solches Vertrauensverhältnis erforderlich sein. Politische Beamte können jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, etwa wenn dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht. Damit bilden politische Beamte eine besondere Ausnahme des deutschen Berufsbeamtentums. Der Regelfall sind Beamte auf Lebenszeit. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig und gewährleisten eine neutrale, gesetzesgebundene Verwaltung. Sie sind dem Staat, der Verfassung, den Gesetzen und dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht einer bestimmten politischen Mehrheit. Ihre Berufung begründet ein lebenslanges, öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, das sie vor willkürlicher Abberufung schützt und auch dann eine rein sachorientierte Amtsführung garantiert, wenn fachliche Einschätzungen politisch unbequem sind. Dieses Lebenszeitprinzip gehört zu den tragenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es stabilisiert und schützt die Demokratie im Zusammenwirken mit dem Streikverbot – insbesondere in Krisenzeiten – kontinuierlich und unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten. Wenn zwischen der politischen Spitze und den Leitungsfunktionen in Behörden weitere Hierarchieebenen vorhanden sind, verbietet sich die Besetzung dieser Leitungsfunktionen mit politischen Beamten grundsätzlich. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) festgestellt: „Die Möglichkeit, politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, ist als Durchbrechung des Lebenszeitprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) grundsätzlich verfassungsrechtlich anerkannt, muss jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben.“ Mit diesem Beschluss hatte das BVerfG entschieden, dass Polizeipräsidenten in NRW keine politischen Beamten sein dürfen. Nach Auffassung des dbb sind in den vergangenen Jahren zu viele Leitungsfunktionen mit politischen Beamten besetzt worden – offenbar, um möglichst weit nach unten durchzuregieren. Außerdem wird und wurde dieses Instrument in den einzelnen Rechtskreisen uneinheitlich angewandt. Im Hinblick auf die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin ist zu befürchten, dass diese Vorgehensweise zum Bumerang wird. Gerade wenn politische Ränder vor einer Regierungsbeteiligung stehen, sollten Behörden wie die Landesämter für Verfassungsschutz von Lebenszeitbeamtinnen und -beamten geleitet werden. Ich empfehle den Gesetzgebern dringend, ihre Beamtengesetze zu überprüfen und Leitungsfunktionen, die nicht zwingend politische Beamte erfordern, mit Lebenszeitbeamtinnen und -beamten zu besetzen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Status entsprechend zu ändern, solange es dafür noch eine politische Mehrheit gibt. Mit dem Erstarken politischer Ränder gewinnt ein weiterer Aspekt an Bedeutung: In Bund und einigen Ländern wurden die Disziplinargesetze so geändert, dass die Entfernung von Lebenszeitbeamten aus dem Dienst nicht mehr allein einer Entscheidung der Verwaltungsgerichte vorbehalten ist, sondern auch per Disziplinarverfügung durch die Behörde erfolgen kann. Eigentlich sollten damit entsprechende Entscheidungen mit Blick auf Beamte beschleunigt werden, die nicht mehr ohne jede Einschränkung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Auch dieses Vorgehen sehen wir kritisch und befürchten, es unter anderen politischen Vorzeichen später bereuen zu müssen. Beschäftigte, die nicht uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, haben im öffentlichen Dienst nichts verloren. Das gilt besonders für Beamte, denn sie haben bei ihrer Berufung einen Eid auf die Verfassung abgelegt. Den Nachweis einer verfassungsfeindlichen Gesinnung muss der Dienstherr jedoch im Einzelfall führen. Die Entfernung aus dem Dienst muss aufgrund der weitreichenden Folgen für die Betroffenen und der Besonderheiten des Beamtenverhältnisses einem Gericht vorbehalten bleiben. Mein dringender Appell an die Gesetzgeber: Machen Sie das Dienstrecht krisenfest, um ein Maximum an staatlicher Resilienz zu gewährleisten, wenn sich politische Machtstrukturen gegen die Demokratie zu wenden drohen. _ © Andreas Pein Heini Schmitt AKTUELL 11 dbb magazin | Juli/August 2026

DOSSIER ALTERSSICHERUNG Alterssicherungskommission Rente auf der Kippe Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ein umfassendes Reformpaket zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Rentensystems zu sichern und ein auskömmliches Versorgungsniveau im Alter zu gewährleisten. Aus Sicht des dbb werfen die Vorschläge sozial- und rentenpolitische Fragen auf. Der dbb lehnt eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ab. „In vielen Berufen schaffen es die Kolleginnen und Kollegen gesundheitlich schon heute kaum bis zum regulären Renteneintritt“, kritisierte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 23. Juni 2026 nach der Vorstellung der Empfehlungen der Rentenkommission in Berlin. „Wenn überhaupt, ist das nur machbar mit entsprechend großzügigen Ausnahmen nach einer Gesundheitsprüfung, wie sie im Kommissionsbericht angedacht sind. Hier wird es also auf die konkrete Ausgestaltung ankommen.“ Zum von der Kommission vorgeschlagenen „Schwedischen Modell“ einer teilweisen Kapitaldeckung der Rentenansprüche sagte Geyer: „Das ist eine interessante Idee, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Regierung spricht dauernd davon, die Belastungen für Beschäftigte und Wirtschaft senken zu wollen. Das Gegenteil würde aber beim angedachten Kapitaldeckungsmodell passieren.“ Die Lohnnebenkosten würden weiter erhöht, den Arbeitnehmenden bliebe noch weniger Netto vom Brutto. Bei allen Maßnahmen müsse auch mit Blick auf das Rentenniveau sichergestellt werden, den Lebensstandard aktueller und künftiger Rentnerinnen und Rentner zu wahren. Hinsichtlich des Berufsbeamtentums sieht sich der dbb durch die Empfehlungen dagegen weitestgehend bestätigt. „Die Kommission hält eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung für nicht sinnvoll. Wie wir. Die Kommission empfiehlt, dass Bund und Länder verpflichtend Vorsorge für zukünftige Pensionszahlungen treffen müssen. Wie wir. Die Kommission sieht die Notwendigkeit, dass Änderungen im Rentenrecht systemgerecht auf die Versorgung übertragen werden müssen. Das ist bereits heute im Wesentlichen gängige Praxis“, erklärte Geyer. Die Eckpunkte des Empfehlungspapiers im Detail: Rentenzugang Kernbestandteil der Empfehlungen ist die weitere Anhebung der Regelaltersgrenze. Nach dem Willen der Kommission soll das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese weiter wie prognostiziert, würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Der dbb lehnt diesen Ansatz entschieden ab, denn aus seiner Sicht steht nicht die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Vordergrund, sondern die Frage, wie Beschäftigte gesundheitlich überhaupt in die Lage versetzt werden können, bis zur geltenden Altersgrenze tätig zu bleiben. Statt weiterer Anhebungen fordert der dbb bessere Möglichkeiten für einen flexiblen und freiwilligen Übergang in den Ruhestand. Außerdem muss eine mögliche Weiterarbeit insoweit freiwillig sein, als dass die Beschäftigten nicht durch eine zu niedrige Rentenhöhe gezwungen werden, weiterzuarbeiten. Neben der Abschaffung der abschlagsfreien, sogenannten Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte nach 45 Erwerbsjahren soll auch der Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen erschwert werden. Das Zugangsalter soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Weitere künftige Anhebungen sind entsprechend der Entwicklung der Regelaltersgrenze vorgesehen. Die Kommissionspläne, vorzeitige Ausstiegsmöglichkeiten © TimeShops - stock.adobe.com 12 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026

zu verschlechtern, komplettiert der Vorschlag, Altersteilzeit im Blockmodell abzuschaffen sowie die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Allerdings sieht auch die Kommission einen möglichen Bedarf für einen früheren Ausstieg besonders belasteter Personen. Sie empfiehlt daher, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem Berufsfeld erwerbstätig sein können, einfacher in Rente gehen können. Hier kommt es nach Auffassung des dbb auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen Regelung an. Rentenniveau Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen betrifft die Entwicklung des Rentenniveaus. Die Kommission will wieder stärker auf die bisher ausgesetzten Dämpfungsmechanismen in der Rentenanpassungsformel setzen. Durch die Reaktivierung und Verstärkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors sollen die finanziellen Lasten des demografischen Wandels zwischen Erwerbstätigen und Rentnern verteilt werden. Zwar soll das Rentenniveau insgesamt nicht unter den heutigen Stand fallen, allerdings wird dabei die geplante Kapitalrente eingerechnet. Der dbb sieht in dem Vorschlag die Gefahr einer schleichenden Absenkung der gesetzlichen Rentenleistungen: Die vorgeschlagenen Regelungen führen langfristig zu niedrigeren Rentenanpassungen und erhöhen damit das Risiko von Altersarmut. Der dbb fordert stattdessen eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die Entfernung rentenkürzender Faktoren aus der Anpassungsformel. Gesetzliche Kapitalrente Zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherung schlägt die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente vor, für die Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzliche Beiträge leisten sollen. Die Mittel würden auf individuellen Kapitalkonten gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt. Nach Vorstellung der Kommission soll diese kapitalgedeckte Komponente langfristig dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Der dbb beurteilt diesen Vorschlag differenziert. Positiv bewertet er, dass kapitalgedeckte Elemente einen Beitrag zur Stabilisierung der Alterssicherung leisten können und die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt werden. Gleichzeitig weist der dbb darauf hin, dass die zusätzlichen Beiträge die verfügbaren Nettoeinkommen der Beschäftigten reduzieren und damit eine unmittelbare finanzielle Belastung darstellen. Zudem würden die positiven Wirkungen der Kapitalrente erst langfristig sichtbar. Weitere Reformansätze Neben diesen zentralen Vorhaben enthält der Bericht zahlreiche weitere Vorschläge. Dazu zählen die Ausweitung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, die Weiterentwicklung der digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie Maßnahmen gegen Altersarmut. Ebenso spricht sich die Kommission für die Einbeziehung weiterer Personengruppen, insbesondere Selbstständiger, in die gesetzliche Rentenversicherung aus und bezeichnet eine Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Leitbild. _ Der dbb fordert einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Ältere dürfen nicht durch zu niedrige Renten gezwungen werden, weiterzuarbeiten. Eine gerechte Rentenpolitik muss auch die Perspektiven junger Beschäftigter berücksichtigen. Der komplette Bericht „Reformen der Alterssicherung. Empfehlungen der Alterssicherungskommission“ zum Download: t1p.de/Rentenkommission Webtipp © luisrojasstock - stock.adobe.com © Lumos sp - stock.adobe.com FOKUS 13 dbb magazin | Juli/August 2026

Generationengerechtigkeit Alle müssen sich politisch vertreten fühlen Die demografische Entwicklung in Deutschland verursacht Verwerfungen, die sozialen Sicherungssysteme sind reformbedürftig, der soziale Kitt zwischen den Generationen bröckelt. Was muss passieren? Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Matthäus Fandrejewski, Vorsitzender der dbb jugend, und Horst Günther Klitzing, Vorsitzender der dbb bundesseniorenvertretung, diskutieren. Das Grundgesetz (GG) verpflichtet die Bundesrepublik zu einem gerechten Ausgleich der Generationen. Das beinhaltet die Verantwortung für künftige Generationen, den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen und des Sozialstaatsprinzips. Beamtinnen und Beamte sind auf das Grundgesetz vereidigt. Was bedeutet Generationengerechtigkeit aus Ihrer jeweiligen Sicht? Milanie Kreutz: Für mich erkennt man eine generationengerechte Gesellschaft daran, dass jede Generation faire Chancen hat. Das gilt unabhängig vom Geschlecht. Generationengerechtigkeit bedeutet, Entscheidungen in dem Bewusstsein zu treffen, dass sie Auswirkungen auf mehrere Generationen haben. Oftmals denkt die Politik nur in Legislaturperioden. Das macht es gerade für die jüngere Generation schwierig. Matthäus Fandrejewski: Mir geht es nicht darum, dass alle am Ende gleich viel haben müssen, sondern um die Frage, wie alle vergleichbare Startmöglichkeiten bekommen. Und da bestehen in Deutschland aktuell große Unterschiede, zum Beispiel mit Blick auf Bildung und Finanzen. Das Elternhaus und die soziale Herkunft spielen eine zu große Rolle. Der Staat muss für bestimmte Standards sorgen, für eine Basis, damit alle ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand nehmen und es nach ihren Vorstellungen gestalten können. Horst Günther Klitzing: Generationengerechtigkeit hat weniger mit Fairness und Gerechtigkeit, sondern vielmehr mit politischer Weitsicht zu tun. Im Sinne einer pluralistischen Gesellschaft sollte die Politik Entscheidungen treffen, die allen Generationen gerecht werden und ihnen die Bedingungen ermöglichen, die ihnen zustehen. Ob die dann immer als gerecht empfunden werden, steht auf einem anderen Blatt. Das ist eng verbunden mit dem Gleichheitsgrundrecht. Das Problem: Seit es das Grundgesetz gibt, haben Frauen de facto eben nicht dieselben Chancen und Rechte wie Männer, und das gilt teilweise leider bis heute. Auch Altersdiskriminierung ist im Artikel 3 des GG bislang nicht enthalten, und damit ist unsere Gesellschaft noch nicht zu 100 Prozent generationengerecht aufgestellt. Gerät der Generationenvertrag, der die Lebensrealität über Jahrzehnte bestimmt hat, aus dem Takt? Klitzing: Der Begriff des Generationenvertrags, also der seit 1957 unausgesprochene solidarische Vertrag zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation, ist heute nicht mehr als eine leere Floskel. Die Voraussetzungen, unter denen er einst gedacht war, sind heute nicht mehr erfüllt. Kreutz: Wir müssen uns anschauen, wie Gesetze wirken. Der Generationenvertrag, den uns unsere Eltern beigebracht haben, funktioniert nicht mehr. Wir haben überall beitragsgesteuerte Systeme, ob das die Krankenkasse, die Rente oder die Pension ist. Aber es gibt mittlerweile viel weniger Einzahlende als Nutzende. Die Generationengerechtigkeit verschiebt sich. Wer ist noch in der Lage, mehr zu tragen, um Schwächere vielleicht zu entlasten? Inwiefern tragen auch Gewerkschaften zur nachhaltigen Fortentwicklung der Gesellschaft bei? Klitzing: Ihnen kommt eine wichtige Rolle zu. Historisch betrachtet haben Gewerkschaften immer dann gepunktet, wenn sie etwas für die Beschäftigten erreicht haben. Auch unter KonzentraMilanie Kreutz © Jan Brenner 14 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026

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