Pflegeneuordnungsgesetz Teil I Reform mit Nebenwirkungen Die angekündigte Pflegereform verspricht mehr Übersicht und Entlastung. Doch hinter den umfangreichen neuen Strukturen und Budgets verbirgt sich eine weitere Verschiebung von Lasten auf Pflegebedürftige, Angehörige und Beitragszahler. Der Anfang Juni 2026 vorgestellte Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll laut Bundesgesundheitsministerium die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisieren und die Versorgung der Menschen verbessern. Dafür wird ein stärkerer Fokus auf die Prävention von Pflegebedürftigkeit gelegt. Zudem sollen Angehörige entlastet, Leistungsansprüche vereinfacht und der Zugang zu Pflegeleistungen gebündelt werden. Teurer wird es trotzdem, denn mit dem Gesetz geht ein rigider Sparkurs einher. Dringend notwendige strukturelle Veränderungen bleiben dagegen weitgehend aus. Nach Auffassung des stellvertretenden dbb-Bundesvorsitzenden Maik Wagner zeugen die Inhalte des Entwurfs von „klarem Politikversagen“. Es wird fast ausschließlich zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonal gespart. Damit trifft die Reform ausgerechnet diejenigen, die im aktuellen System ohnehin benachteiligt sind. „So schafft man keine Akzeptanz in der Bevölkerung.“ Negativ fallen insbesondere die Restriktionen in der Verhinderungspflege und die Verschärfungen bei den Schwellenwerten sowie die Befristungsmöglichkeit der Begutachtungsergebnisse auf. Auch die Streckung der Zuschüsse bei der stationären Pflege sowie die Aussetzung der Tarifbindung in der Altenpflege ziehen die Bilanz nach unten. „Besonders kontraproduktiv ist, dass die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige eingedampft wurden und die Entlastungen für ebendiese fehlen. Die steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung hatte der dbb schon seit Jahren gefordert“, kritisierte Wagner. „Damit hat der Entwurf unsere Befürchtungen sogar übertroffen.“ Keine finanzielle Entlastung Besonders deutlich wird diese Schieflage bei den Belastungen: Die Zuschüsse zu den pflegebedingten Eigenanteilen in stationären Pflegeeinrichtungen sollen gestreckt werden. Bisher steigen die von der Heimverweildauer abhängigen Zuschüsse zum pflegebezogenen Eigenanteil alle zwölf Monate. Künftig soll das Intervall auf 18 Monate ausgedehnt werden, sodass der maximale Zuschuss in Höhe von 75 Prozent erst nach 54 statt nach 36 Monaten gewährt wird. Das bedeutet keine Entlastung, zumal die Bundesländer weiterhin nicht verbindlich zur Übernahme der Investitionskosten verpflichtet werden. Damit bleibt ein erheblicher Kostenblock bei den Pflegebedürftigen. Im Bundesdurchschnitt belaufen sich die Investitionskosten derzeit auf rund 550 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung sogar auf die Höhe der Versicherungspflichtgrenze angehoben und geht damit noch über die entsprechende Regelung im Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Gutverdiener und deren Arbeitgeber müssten ab 2027 zusätzlich Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, wenn das beitragspflichtige Einkommen um rund 600 Euro © juefraphoto - stock.adobe.com 18 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026
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