dbb magazin 7-8/2026

im Monat angehoben wird. Hinzu kommt die erneute Steigerung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte. Auch wenn dieser Schritt auf dem Papier gering erscheinen mag, bedeutet er in der Summe eine weitere Verschiebung der Lasten auf die Beitragszahlenden, ohne die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung zu lösen. Budgets mit versteckten Kürzungen Weiterhin soll der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes Pflegeleistungen neu sortieren, Budgets bündeln und Pflegebedürftigen mehr Flexibilität ermöglichen. Der dbb fordert seit Jahren mehr Pauschalierung, mehr Transparenz und eine leichtere Inanspruchnahme von Leistungen. Denn das heutige System ist für viele Betroffene kaum zu durchschauen: Ansprüche, Voraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten und Abrechnungswege sind kompliziert, oft wenig bekannt und dadurch im Alltag schwer zugänglich. Doch auch hier verstecken sich hinter den angestrebten Vereinfachungen Leistungskürzungen und Einschränkungen. Zwar wirken die vier neuen Budgets theoretisch übersichtlicher, drohen in der Praxis aber für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu einem neuen Leistungspuzzle zu werden – mit weniger Geld, weniger Flexibilität und mehr Unsicherheit: Während über das Entlastungs- und das Sozialraumbudget vorwiegend private Unterstützung organisiert werden kann, bleiben das Sachleistungs- und Überbrückungsbudget der professionellen Pflege vorbehalten. Besonders problematisch ist aus Sicht des dbb der Umgang mit dem bisherigen „gemeinsamen Jahresbetrag“ für Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Höhe von derzeit 3 539 Euro im Jahr. Was bislang ein wichtiger Baustein zur Entlastung pflegender Angehöriger war, soll künftig im deutlich eingeschränkten Überbrückungsbudget aufgehen. Die Verhinderungspflege durch private Hilfen wird abgeschafft und reißt eine große Lücke in die Versorgung in den eigenen vier Wänden. Das trifft besonders diejenigen, die im Pflegealltag bisher pragmatische Lösungen organisiert haben: Angehörige, Nachbarn, Freunde oder andere vertraute Personen, die einspringen, wenn Pflege zeitweise nicht geleistet werden kann. Künftig soll Entlastung stärker professionalisiert, begrenzt und in akuten Situationen kanalisiert werden. Das klingt verwaltungstechnisch sauber, geht aber an der Lebenswirklichkeit vieler Familien vorbei. Angehörigenpflege im Belastungstest Dabei ist gerade die häusliche Pflege das Rückgrat des gesamten Systems. Der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt, meist mit erheblichem Einsatz von Angehörigen. Ohne diese Menschen würde die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Form nicht funktionieren. Stationäre Pflegeplätze wären noch knapper, die Kosten für das System deutlich höher und die Versorgung vielerorts kaum mehr sicherzustellen. Umso unverständlicher ist es, dass das PNOG gerade an dieser Stelle spart. Die ohnehin spärlichen Leistungen im Pflegegrad 1 werden weiter zusammengestrichen. Dafür wird eine professionelle Pflegebegleitung eingeführt. Besonders gravierend: Durch die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige um 30 Prozent wird ein sozialpolitisch fatales Signal gesendet: Wer Angehörige pflegt, verzichtet häufig auf Erwerbsarbeit, reduziert Arbeitszeit, nimmt berufliche Nachteile in Kauf und trägt eine enorme körperliche wie psychische Belastung. Diese Arbeit ist für die Gesellschaft unbezahlbar, soll jedoch rentenrechtlich schlechter abgesichert werden. Für manche Betroffene könnte Pflege so sogar zum Armutsrisiko werden. Die Konsequenzen für den Alltag Pflegender und Pflegebedürftiger zeigen sich erst bei genauerem Hinsehen: Die strukturellen Verschiebungen schlagen unmittelbar auf die Lebensrealität der Betroffenen durch – mit weitreichenden Folgen für soziale Gerechtigkeit, Versorgungssicherheit und Arbeitsbedingungen in der Pflege. krz Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern. Der Referentenentwurf wurde am 5. Juni 2026 vorgelegt. Das Gesetz befindet sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat; konkrete Beratungstermine sind von der Bundesregierung bis zum Redaktionsschluss nicht veröffentlicht worden. Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Vorgesehene Leistungsanpassungen Pflegegeld 347 €/599 €/ 800 €/990 € Pflegesachleistung 796 €/1 497 €/1 859 €/2 299 € Entlastungsbetrag (1–5) 131 € Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2–5 3 539 € Pflegehilfsmittelpauschale 42 € Entlastungsbudget (2–5) mtl. 386 €/638 €/889 €/1 079 € Sachleistungsbudget (2–5) mtl. 889 €/1 590 €/2 089 €/2 529 € Überbrückungsbudget (2–5) p. a. 2+3= 1 855 €/4+5= 2 285 € Sozialraumbudget (2–5) mtl. 175 € häusl. Pflege, Angehörige häusl. Pflege, ambulanter Pflegedienst pflegerische Akutsituationen, Kurzzeitpflege (stat.), Verhinderungspflege (stat. oder durch Fachkraft) Nachbarschaftshilfe oder Fachkraft gem. Jahresbetrag FOKUS 19 dbb magazin | Juli/August 2026

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