dbb magazin 7-8/2026

DOSSIER ALTERSSICHERUNG Alterssicherungskommission Rente auf der Kippe Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ein umfassendes Reformpaket zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Rentensystems zu sichern und ein auskömmliches Versorgungsniveau im Alter zu gewährleisten. Aus Sicht des dbb werfen die Vorschläge sozial- und rentenpolitische Fragen auf. Der dbb lehnt eine pauschale Erhöhung des Renteneintrittsalters ab. „In vielen Berufen schaffen es die Kolleginnen und Kollegen gesundheitlich schon heute kaum bis zum regulären Renteneintritt“, kritisierte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 23. Juni 2026 nach der Vorstellung der Empfehlungen der Rentenkommission in Berlin. „Wenn überhaupt, ist das nur machbar mit entsprechend großzügigen Ausnahmen nach einer Gesundheitsprüfung, wie sie im Kommissionsbericht angedacht sind. Hier wird es also auf die konkrete Ausgestaltung ankommen.“ Zum von der Kommission vorgeschlagenen „Schwedischen Modell“ einer teilweisen Kapitaldeckung der Rentenansprüche sagte Geyer: „Das ist eine interessante Idee, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Die Regierung spricht dauernd davon, die Belastungen für Beschäftigte und Wirtschaft senken zu wollen. Das Gegenteil würde aber beim angedachten Kapitaldeckungsmodell passieren.“ Die Lohnnebenkosten würden weiter erhöht, den Arbeitnehmenden bliebe noch weniger Netto vom Brutto. Bei allen Maßnahmen müsse auch mit Blick auf das Rentenniveau sichergestellt werden, den Lebensstandard aktueller und künftiger Rentnerinnen und Rentner zu wahren. Hinsichtlich des Berufsbeamtentums sieht sich der dbb durch die Empfehlungen dagegen weitestgehend bestätigt. „Die Kommission hält eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung für nicht sinnvoll. Wie wir. Die Kommission empfiehlt, dass Bund und Länder verpflichtend Vorsorge für zukünftige Pensionszahlungen treffen müssen. Wie wir. Die Kommission sieht die Notwendigkeit, dass Änderungen im Rentenrecht systemgerecht auf die Versorgung übertragen werden müssen. Das ist bereits heute im Wesentlichen gängige Praxis“, erklärte Geyer. Die Eckpunkte des Empfehlungspapiers im Detail: Rentenzugang Kernbestandteil der Empfehlungen ist die weitere Anhebung der Regelaltersgrenze. Nach dem Willen der Kommission soll das gesetzliche Renteneintrittsalter künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt diese weiter wie prognostiziert, würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre steigen. Der dbb lehnt diesen Ansatz entschieden ab, denn aus seiner Sicht steht nicht die Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Vordergrund, sondern die Frage, wie Beschäftigte gesundheitlich überhaupt in die Lage versetzt werden können, bis zur geltenden Altersgrenze tätig zu bleiben. Statt weiterer Anhebungen fordert der dbb bessere Möglichkeiten für einen flexiblen und freiwilligen Übergang in den Ruhestand. Außerdem muss eine mögliche Weiterarbeit insoweit freiwillig sein, als dass die Beschäftigten nicht durch eine zu niedrige Rentenhöhe gezwungen werden, weiterzuarbeiten. Neben der Abschaffung der abschlagsfreien, sogenannten Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte nach 45 Erwerbsjahren soll auch der Zugang zur Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen erschwert werden. Das Zugangsalter soll von 63 auf 64 Jahre steigen. Weitere künftige Anhebungen sind entsprechend der Entwicklung der Regelaltersgrenze vorgesehen. Die Kommissionspläne, vorzeitige Ausstiegsmöglichkeiten © TimeShops - stock.adobe.com 12 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026

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