zu verschlechtern, komplettiert der Vorschlag, Altersteilzeit im Blockmodell abzuschaffen sowie die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit von derzeit 55 Jahren auf 58 Jahre anzuheben und künftig an die Regelaltersgrenze zu koppeln. Allerdings sieht auch die Kommission einen möglichen Bedarf für einen früheren Ausstieg besonders belasteter Personen. Sie empfiehlt daher, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem Berufsfeld erwerbstätig sein können, einfacher in Rente gehen können. Hier kommt es nach Auffassung des dbb auf die konkrete Ausgestaltung einer solchen Regelung an. Rentenniveau Ein weiterer Schwerpunkt der Empfehlungen betrifft die Entwicklung des Rentenniveaus. Die Kommission will wieder stärker auf die bisher ausgesetzten Dämpfungsmechanismen in der Rentenanpassungsformel setzen. Durch die Reaktivierung und Verstärkung des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors sollen die finanziellen Lasten des demografischen Wandels zwischen Erwerbstätigen und Rentnern verteilt werden. Zwar soll das Rentenniveau insgesamt nicht unter den heutigen Stand fallen, allerdings wird dabei die geplante Kapitalrente eingerechnet. Der dbb sieht in dem Vorschlag die Gefahr einer schleichenden Absenkung der gesetzlichen Rentenleistungen: Die vorgeschlagenen Regelungen führen langfristig zu niedrigeren Rentenanpassungen und erhöhen damit das Risiko von Altersarmut. Der dbb fordert stattdessen eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus sowie die Entfernung rentenkürzender Faktoren aus der Anpassungsformel. Gesetzliche Kapitalrente Zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherung schlägt die Kommission die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente vor, für die Beschäftigte und Arbeitgeber zusätzliche Beiträge leisten sollen. Die Mittel würden auf individuellen Kapitalkonten gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt. Nach Vorstellung der Kommission soll diese kapitalgedeckte Komponente langfristig dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Der dbb beurteilt diesen Vorschlag differenziert. Positiv bewertet er, dass kapitalgedeckte Elemente einen Beitrag zur Stabilisierung der Alterssicherung leisten können und die Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt werden. Gleichzeitig weist der dbb darauf hin, dass die zusätzlichen Beiträge die verfügbaren Nettoeinkommen der Beschäftigten reduzieren und damit eine unmittelbare finanzielle Belastung darstellen. Zudem würden die positiven Wirkungen der Kapitalrente erst langfristig sichtbar. Weitere Reformansätze Neben diesen zentralen Vorhaben enthält der Bericht zahlreiche weitere Vorschläge. Dazu zählen die Ausweitung von Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, die Weiterentwicklung der digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung sowie Maßnahmen gegen Altersarmut. Ebenso spricht sich die Kommission für die Einbeziehung weiterer Personengruppen, insbesondere Selbstständiger, in die gesetzliche Rentenversicherung aus und bezeichnet eine Erwerbstätigenversicherung als langfristiges Leitbild. _ Der dbb fordert einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Ältere dürfen nicht durch zu niedrige Renten gezwungen werden, weiterzuarbeiten. Eine gerechte Rentenpolitik muss auch die Perspektiven junger Beschäftigter berücksichtigen. Der komplette Bericht „Reformen der Alterssicherung. Empfehlungen der Alterssicherungskommission“ zum Download: t1p.de/Rentenkommission Webtipp © luisrojasstock - stock.adobe.com © Lumos sp - stock.adobe.com FOKUS 13 dbb magazin | Juli/August 2026
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==