dbb magazin 7-8/2026

durch einen ambulanten Pflegedienst gewährleistet werden. Hierfür gibt es bekanntlich das Pflegegeld oder die ambulanten Sachleistungsbeträge, für die ein Pflegedienst engagiert werden kann. Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden. Die teilstationäre Pflege ist als ein ergänzendes Angebot zu verstehen. Häufig sind Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen als eigene Station an reguläre stationäre Pflegeheime angebunden. Weiterhin gibt es zahlreiche Tagespflegeeinrichtungen, die eigenständig bestehen und zum Beispiel in Form von Seniorentreffs oder Demenzgruppen ermöglichen, einen pflegebedürftigen Angehörigen tagsüber beschäftigt zu wissen. Die Einrichtungen sind ein wenig vergleichbar mit Kindertagesstätten. In der Tagesbetreuungsvariante werden Pflegebedürftige dort abgegeben und können sozial interagieren, spielen und lernen. Die Nachtpflege ist das entsprechende Gegenstück für den Fall, dass eine Betreuung nicht tagsüber, sondern nachts extern sichergestellt werden muss, etwa weil der pflegende Angehörige in einer entsprechenden Schicht arbeitet. Die teilstationäre Pflege kann jeweils tageweise oder über mehrere Tage hinweg in Anspruch genommen werden. Einige Anbieter organisieren sogar die Abholung aus der eigenen Häuslichkeit und bringen die Pflegebedürftigen nachmittags auch wieder nach Hause – eine große Erleichterung für pflegende Angehörige, insbesondere wenn sie berufstätig sind. Hat man sich für eine Tagespflegeeinrichtung in der Nähe entschieden, vereinbart man mit dem Anbieter das Versorgungsintervall, etwa immer montags, dienstags und mittwochs. Je nach Preis- und Leistungsverzeichnis sowie abhängig vom jeweiligen Pflegegrad kann diese Versorgungsmöglichkeit mehrere Tage in der Woche umfassen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, auf Selbstzahlerbasis weitere Termine hinzuzubuchen. Die Tagespflege umfasst in Absprache mit dem Anbieter meist ein gemeinsames Frühstück, ein Mittagessen sowie den Nachmittagskaffee. Wie bereits erwähnt, ist bei einigen Anbietern auch der Transport von der und zur eigenen Wohnung inkludiert. Ferner werden Spiele, Gespräche und manchmal auch Bewegungstherapie angeboten, sodass die Angehörigen ihren Verwandten gut versorgt wissen und ihrem eigenen Tagesgeschäft nachgehen können. Vorbereitung auf einen Heimaufenthalt Besonders interessant ist das Konzept der teilstationären Pflege auch dann, wenn eine langfristige stationäre Versorgung unvermeidbar wird. Einige Tage in einer Tagespflegeeinrichtung, die in diesem Fall idealerweise an ein reguläres Pflegeheim angebunden ist, können helfen, Berührungsängste abzubauen. Vielleicht bemerkt die unterstützungsbedürftige Mutter oder der Vater, dass dort nette andere Patientinnen und Patienten leben, mit denen man ins Gespräch kommen kann und vielleicht gemeinsame Interessen teilt. Das Thema Pflegeheim ist nach wie vor sehr stark negativ belegt. Die ganz überwiegende Zahl pflegebedürftiger Menschen möchte möglichst lange in den eigenen vier Wänden verbleiben. Einen alten Baum verpflanzt man nicht, wie es so schön heißt. Und natürlich kann eine neue, ungewohnte Umgebung Ängste hervorrufen und schlimmstenfalls eine demenzielle Erkrankung weiter vorantreiben. Reportagen, die die Missstände in einzelnen Heimen plakativ aufzeigen und sehr abschreckend sein können, tun ein Übriges, um die Furcht vor einer Heimunterbringung zu verstärken. Aber wie meist im Leben gilt auch hier: Schwarze Schafe gibt es überall. Dies bedeutet keineswegs, dass in jedem Pflegeheim katastrophale Zustände herrschen. Vielmehr bieten ein paar Tage teilstationärer Pflege eine echte Möglichkeit, sich einen objektiven ersten Eindruck von der Einrichtung zu verschaffen. Hilfreich ist dabei, dass viele teilstationäre Pflegeeinrichtungen auch erlauben, einen Angehörigen für ein paar Tage als Gast aufzunehmen. Das mindert die Hemmschwelle, die eigenen vier Wände zumindest zeitweise zu verlassen, und gibt auch den pflegenden Angehörigen ein beruhigendes Gefühl, wenn sie feststellen, dass der oder die Angehörige dort gut betreut wird. Die teilstationären Pflege wird von der Einrichtung bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte erhalten zwar die gleichen Leistungen, müssen jedoch gegenüber der Pflegeeinrichtung in Vorleistung gehen und die Rechnung zur Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung sowie gegebenenfalls bei der Beihilfestelle einreichen. Leistungen, die über die in der Tabelle aufgeführten monatlichen Höchstbeträge hinausgehen, sind in der Regel selbst zu tragen. krz Leistungen der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad Zum 1. Januar 2026 wurden mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege neue, deutlich verkürzte Fristen für die Abrechnung von Leistungen der Verhinderungspflege eingeführt. War es bis in jüngster Vergangenheit möglich, Leistungen bis zu vier Jahre rückwirkend geltend zu machen, besteht diese Möglichkeit mittlerweile nur noch für das unmittelbar vorangegangene Jahr. Hintergrund der Neuregelung ist die Annahme, dass die bisherige lange Rückwirkung Leistungsmissbrauch begünstigen würde, denn lange zurückliegende Zeiträume einer Ersatzpflege seien schwer durch die Pflegekassen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Änderungen bei der Verhinderungspflege Pflegegrad maximaler monatlicher Leistungsbeitrag 1 – 2 721 Euro 3 1 357 Euro 4 1 685 Euro 5 1 995 Euro FOKUS 25 dbb magazin | Juli/August 2026

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