dbb magazin 7-8/2026

Teilstationäre Pflege Unkomplizierte Hilfe bei Betreuungsengpässen Tages- und Nachtpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität. Vielen Betroffenen sind diese Leistungen jedoch unbekannt. Entsprechend selten werden sie beantragt. Die Pflegeversicherung hält eine Vielzahl an Leistungen bereit, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen. Aufgrund der Komplexität des Leistungsspektrums ist der Beratungsbedarf allerdings hoch, und nach wie vor wird ein großer Anteil der möglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen, weil den Betroffenen ihre individuellen Ansprüche oft nicht bewusst sind. Interessant ist die Schnittstelle zwischen ambulanter Versorgung in den eigenen vier Wänden und der Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung. Mit der sogenannten teilstationären Pflege steht eine Leistung zur Verfügung, die zusätzliche Entlastung für pflegende Angehörige bietet und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag leisten kann, um Pflegebedürftige aus der sozialen Isolation zu holen. Das Fehlen von Sozialkontakten und die damit verbundene Vereinsamung fördern Depressionen und demenzielle Erkrankungen. Eine Versorgungsform, die außerhalb der eigenen Häuslichkeit erfolgt und neue zwischenmenschliche Impulse setzt, kann deshalb zur Erhaltung der psychischen Gesundheit beitragen. Und das nicht nur bezogen auf die pflegebedürftige Person, sondern auch auf die pflegenden Angehörigen, die als Bezugspersonen häufig zu wenig Zeit haben, sich ausschließlich um ihr eigenes Wohl zu kümmern, und mitunter kurz vor dem Burn-out stehen. Mit wenigen Formalien zum Zusatzangebot Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein festgestellter Pflegebedarf von mindestens Grad 2. Ist diese Hürde genommen, stehen Betroffenen zusätzliche, monatliche, mit dem jeweiligen Pflegegrad steigende Maximalbeträge zur Verfügung, die für entsprechende Angebote verwendet werden können (siehe Übersicht zu den Leistungen der teilstationären Pflege in Abhängigkeit vom festgestellten Pflegegrad). Der monatlich zur Verfügung stehende Betrag liegt zurzeit zwischen 721 Euro im Pflegegrad 2 und 1 995 Euro im Pflegegrad 5. Wichtig ist dabei, dass der Schwerpunkt der Versorgung auch weiterhin in der eigenen Häuslichkeit liegt. Entweder kann dies durch die Angehörigen selbst oder © Robert Kneschke - stock.adobe.com 24 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==