dbb magazin 7-8/2026

Job-Portrait: Ausbildung bei der Sozialversicherung Die Leistung pflegender Angehöriger würdigen Marc Bauer arbeitet als Kundenberater bei einer Pflegekasse in Koblenz. Menschen werden aus ganz unterschiedlichen Gründen pflegebedürftig – und es kann alle treffen. Bei manchen ist es ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt oder ein Unfall, der das Leben auf den Kopf stellt und plötzlich alles verändert. Andere hingegen sind von Geburt an auf Hilfe angewiesen, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Doch es müssen nicht unbedingt Schicksalsschläge sein: Oft ist es einfach das Alter, das Unterstützung im Alltag erforderlich macht. Egal, was im Einzelfall die Ursache sein mag: Menschen, die pflegebedürftig werden, möchten in der Regel zu Hause wohnen bleiben und die Hilfe von Fachkräften erst in Anspruch nehmen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Bis dahin übernehmen Angehörige die Pflege, treten dafür im Job kürzer und organisieren ihr Leben neu, um für ihre Liebsten da zu sein. „Der Staat unterstützt pflegende Angehörige, indem er etwas zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung beisteuert“, erklärt Marc. „Ich sorge dafür, dass diese Unterstützung auch bei den Betroffenen ankommt.“ Marc Bauer arbeitet als Kundenberater für die IKK Südwest in Koblenz. Pflegekassen sind direkt an Krankenkassen angegliedert – das ist in Deutschland grundsätzlich so. Doch die Geldtöpfe, aus denen sie Leistungen finanzieren, sind getrennt. Das verdeutlicht auch der Blick auf die Gehaltsabrechnung: Ein Anteil geht an die Krankenkasse, ein Anteil an die Pflegekasse. Die Sozialversicherungen – Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege – sind Marc mit 15, kurz vor Abschluss der Realschule, noch fremd; wie wahrscheinlich den meisten Jugendlichen. „Ich musste die Weichen fürs Berufsleben stellen, wusste aber nur sehr wenig über die Möglichkeiten“, erinnert er sich. Fest steht für den damaligen Schüler nur: Ins Handwerk soll es nicht gehen. Allem anderen steht er grundsätzlich offen gegenüber; er schreibt Bewerbungen und erhält Einladungen zu Gesprächen. Zusagen bekommt er für kaufmännische Ausbildungen in der Kreisverwaltung, in einem Unternehmen und bei der AOK, wo er schließlich in die Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten startet. „Das hat vom Gefühl her am besten gepasst, die Chemie stimmte. Und es hat auf mich einen guten Eindruck gemacht, dass sie sich sehr schnell mit der Zusage gemeldet haben.“ Was bei der Sozialversicherung wichtig ist In der Ausbildung steht zunächst vor allem eines im Fokus: das Sozialgesetzbuch. „Wer sich nicht für Gesetze interessiert, ist hier falsch“, betont Marc. Wichtig sind auch Interesse an Menschen und Empathie. Denn Kommunikation prägt den Arbeitsalltag – persönlich, telefonisch und schriftlich. „Viele Fälle überschneiden sich, Rücksprache mit den Kolleginnen und Kollegen zu halten, ist eine Selbstverständlichkeit. Teamfähigkeit ist ein Muss.“ 2007 schließt Marc die Ausbildung ab. Weil es zu diesem Zeitpunkt einen Personalüberhang gibt, werden die Auszubildenden nur für ein halbes Jahr übernommen. Für Marc ist das kein Problem, weil noch der Zivildienst ansteht. Den absolviert er in einem Seniorenheim. 2008 folgt der Einstieg bei der IKK Südwest, zunächst in der Kundenberatung der Krankenkasse. Später übernimmt der Sozialversicherungsfachmann, der sich in der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) engagiert, die Betreuung der Auszubildenden, erstellt Nachschlagewerke und treibt die Digitalisierung voran. „Da hat sich viel getan, inzwischen bekommen alle Nachwuchskräfte Tablets.“ 2023 wechselt er in die Kundenberatung der Pflegekasse. Wie eine Pflegekasse funktioniert Alle Leistungen der Pflegekasse ergeben sich aus dem sogenannten Pflegegrad, dessen Skala von 1 bis 5 reicht. „Mit dem ersten Pflegegrad bekommt man Anspruch auf einen Entlastungsbetrag – den kann man nutzen, um zum Beispiel eine Putzkraft abzurechnen.“ Die fünfte Pflegestufe, das andere Ende der Skala, ist mit Intensivpflege gleichzusetzen. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den zuständigen medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dieser ermittelt den Pflegebedarf mithilfe eines Punktesystems. So wird die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad eingeteilt. „Das ist nicht immer einfach, man muss sehr genau hinschauen“, berichtet Marc. Denn es komme vor, dass Seniorinnen und Senioren die Begutachtung als Herausforderung ansehen und einen Eindruck vermitteln, der gar nicht ihren tatsächlichen Zustand spiegelt. © privat Marc Bauer 22 FOKUS dbb magazin | Juli/August 2026

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