ben mindestens 40 Stunden pro Woche, jede fünfte Person mindestens 30 Stunden. Die Pflegeverantwortung dauert dabei oft lange an: So pflegen fast 40 Prozent der Befragten ihre Angehörigen seit mindestens fünf Jahren, die Belastung der Hauptpflegepersonen ist dann besonders hoch. Susann Behrendt: „Wir stellen außerdem erneut fest, dass die Angehörigenpflege nicht geschlechtsneutral ist. Unserer Umfrage zufolge sind 60,4 Prozent Frauen. Wir sehen also nach wie vor einen Gender Care Gap, mit Folgen für Erwerbsbiografien, Einkommen und Gesundheit.“ Gepflegt werden dabei vorwiegend die eigene Mutter oder der eigene Vater, gefolgt vom eigenen Partner oder der Partnerin. Bei der Pflegeschwere zeigt sich, dass die Mehrheit der Gepflegten den Pflegegrad 2 oder 3 (85 Prozent) hat, mehr als jeder Zehnte weist Pflegegrad 4 oder 5 auf. Trotz der hohen Gesamtbelastung pflegender Angehöriger werden die bestehenden Angebote der Pflegeversicherung zur Entlastung der häuslichen Pflegesituation nur wenig genutzt. So nehmen 55,2 Prozent derjenigen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, keine weiteren pflegerischen Unterstützungsleistungen in Anspruch. Die Organisation der Pflege erfolgt dabei überwiegend eigenständig durch die Angehörigen. Weitere 37,8 Prozent von ihnen nutzen Verhinderungs-, Urlaubs- oder Ersatzpflege, auf die bei Krankheit oder Urlaub der Hauptpflegeperson Anspruch besteht. Auf die Kurzzeitpflege entfallen hier hingegen nur noch zwölf Prozent und auf die Tagespflege in einer Einrichtung acht Prozent. Insgesamt wird für diese genannten Leistungen pro Monat von Pflegepersonen, die sie in Anspruch nehmen, im Schnitt pro Pflegehaushalt ein Eigenanteil von 469 Euro bezahlt. Die Kurzzeitpflege macht dabei mit 677 Euro im Mittel den höchsten Kostenpunkt aus, gefolgt von der Tagespflege mit 397 Euro. Die Angaben beruhen auf einer Selbsteinschätzung der Befragten zu den monatlich privat getragenen Kosten für die einzelnen Leistungen. Viele Leistungen bleiben ungenutzt Dennoch spielen finanzielle Ursachen nur eine untergeordnete Rolle bei der Nichtnutzung der Angebote der Pflegeversicherung. Hauptgrund ist primär „fehlender Bedarf“, weshalb Pflegende Leistungen bei Pflegediensten zu 43,2 Prozent und in der Kurzzeitpflege zu 52 Prozent nicht in Anspruch nehmen. Auch der Wunsch Pflegebedürftiger, nicht von Fremden gepflegt zu werden, spielt eine Rolle, was bei der Verhinderungspflege auf 30,9 Prozent und bei Pflegediensten auf 46,5 Prozent zutrifft. Eine größere Rolle spielen finanzielle Erwägungen hingegen bei der Nichtnutzung von Pflegeauszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeverantwortung: Rund jeder vierte Befragte gab dies als Grund dafür an. Etwa 40 Prozent sagten, keinen Bedarf an diesen Angeboten zu haben, und ebenfalls jeder Vierte gab an, die Angebote nicht zu kennen. Insgesamt haben nur 12,5 Prozent der befragten Erwerbstätigen die mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit geschaffenen Möglichkeiten für zeitlich befristete Auszeiten vom Beruf bislang genutzt. „Die einerseits hohe Belastung der pflegenden Angehörigen und die andererseits nur geringe Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote machen den Handlungsbedarf deutlich – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräfteengpasses“, so Behrendt. „Immerhin werden 86 Prozent aller Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen. Die Herausforderung ist dabei, eine hochwertige und qualifizierte Versorgung der Pflegebedürftigen sicherzustellen sowie gleichzeitig auch die pflegenden Angehörigen mit ihren Bedarfen an Entlastung und Unterstützung in der Pflegepolitik stärker in den Mittelpunkt zu rücken.“ Nach Auffassung von Behrendt gehören dazu eine bessere Information und niedrigschwellige Beratung, um bestehende Unterstützungsangebote transparenter und zugänglicher zu machen. „Zudem müssen diese Angebote stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Angehörigen ausgerichtet werden – insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit und in Bezug auf die Dynamik von Belastungsrisiken und Unterstützungsbedarfen im Verlauf langjähriger Pflege.“ Die Ergebnisse des WldOmonitors bestärken auch den dbb in seiner Auffassung, dass dringend eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige eingeführt werden muss, die sich an die Regelungen des Elterngeldes anlehnt. Als ständiges Mitglied im unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf arbeitet der dbb gemeinsam mit weiteren Interessenverbänden an einem entsprechenden Modell. Seinerzeit vom Bundesfamilienministerium eingesetzt, entwickelt der Beirat Lösungsvorschläge, wie berufstätige pflegende Angehörige auch finanziell entlastet werden können. Die Verankerung des Vorschlages zu einer entsprechenden Entgeltersatzleistung im Koalitionsvertrag war auch ein Erfolg der Bemühungen des dbb. Haushälterische Zwänge lassen jedoch befürchten, dass die Einführung dieser wichtigen Entlastungsleistung ein weiteres Mal verhindert werden wird. _ FOKUS 21 dbb magazin | Juli/August 2026
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