dbb magazin 7-8/2026

dbb-Bundeshauptvorstand Reformideen für das Beamtentum Im Januar 2026 hat dbb-Chef Volker Geyer ein Reformpapier für das Berufsbeamtentum angekündigt. Nun liegt es vor. Die wichtigsten Punkte im Überblick. Vor dem Hintergrund aktueller politischer Entwicklungen betonte der dbb-Bundesvorsitzende auf der Sommersitzung des dbb-Bundeshauptvorstandes am 23. Juni 2026 in Stuttgart die Notwendigkeit, das Berufsbeamtentum vor politischer Einflussnahme zu schützen: „Beamtinnen und Beamte leisten einen Eid auf das Grundgesetz, sie sind ein Bollwerk gegen jeden Extremismus. Was aber, wenn nach einer Wahl an der Behördenspitze kein Demokrat steht? Um die Kolleginnen und Kollegen zu schützen, sollte im Bund und in allen Ländern die Regel sein, in den Behörden nur einfache Disziplinarmaßnahmen durchzuführen. Alle statusrelevanten Maßnahmen wie die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis müssen unbedingt den Verwaltungsgerichten vorbehalten bleiben.“ Außerdem fordert der dbb, die Zahl der sogenannten „politischen Beamten“ zu beschränken und die Flexibilität im Beamtenrecht zu erhöhen. dbb-Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt: „Durch die Föderalismusreformen sehen wir, dass Bund und Länder in zentralen Fragen immer weiter auseinanderdriften. Ein Wechsel zwischen den Dienstherren wird dadurch erschwert. Wir fordern daher, eine Grundeinheitlichkeit im gesamten Beamtenrecht herzustellen.“ Der öffentliche Dienst müsse auch attraktiver für Fachkräfte aus der Wirtschaft und Wissenschaft werden. Dazu gehöre nicht nur, Einstellungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, sondern auch, verbindliche Regelungen für die Anerkennung von Berufserfahrung für die angestrebte Laufbahn zu schaffen, um qualifizierten Beschäftigten verlässliche Entwicklungsperspektiven und berufliche Mobilität im öffentlichen Dienst zu ermöglichen. Weitere Eckpunkte des Reformpapiers: Der dbb fordert die Festlegung eines einheitlichen regelmäßigen Verbeamtungshöchstalters in Bund und Ländern von grundsätzlich 45 Jahren im Bundesbeamtengesetz und in den Beamtenstatusgesetzen der Länder sowie die regelmäßige Fortentwicklung und Angleichung der Beurteilungssysteme zur Erreichung von fairen, transparenten, möglichst gerechten, diskriminierungsfreien und vergleichbaren Beurteilungen. Auch die Besoldung soll wieder einheitlicher werden. Erreichen möchte der dbb das durch die Anhebung des Grundgehalts bis zur Erreichung der Mindestbesoldung am unteren Ende der Besoldungstabellen und die Einhaltung des Abstandsgebots über das gesamte Besoldungsgefüge hinweg. Die Maßnahme würde den Gestaltungsspielraum der 17 Besoldungsgesetzgeber nicht unzulässig einschränken und zu mehr Klarheit und Transparenz führen. Ferner fordert der dbb den Einbau des sogenannten Verheiratetenzuschlags (Familienzuschlag der Stufe 1) in voller Höhe in das Grundgehalt und die Vereinheitlichung des horizontalen und vertikalen Spannungsverhältnisses im Grundgehalt unter Wahrung des Abstandsgebots und des Leistungsprinzips. Weiterhin setzt sich der dbb für die Schaffung von einheitlichen Regelungen zur Anerkennung von Erfahrungszeiten ein, um Wechsel zwischen den Dienstherren zu erleichtern und mehr Quereinsteiger zu gewinnen. Auf der finanziellen Seite will der dbb den Anreiz zum VL-Sparen erhöhen, dessen aktueller Zuschuss nicht mehr zeitgemäß ist und auf 40 Euro monatlich erhöht werden soll. In der Beamtenversorgung fordert der dbb, auskömmliche und vor dem einfachgesetzlichen Zugriff geschützte Rücklagen in Bund und Ländern zu schaffen, die ausschließlich für zukünftige Versorgungsausgaben verwendet werden dürfen. Die dafür erforderlichen Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsführung von den Dienstherren aufgebracht werden. Reformen in den Alterssicherungssystemen sollen sich grundsätzlich an der Beibehaltung des bisherigen Grundsatzes der systemgerechten Berücksichtigung der rechtlichen und strukturellen Unterschiede und Besonderheiten der Beamtenversorgung orientieren. In diesem Zusammenhang lehnt das Reformpapier Bestrebungen, eine Einheitsversicherung zu schaffen, als nicht systemgerecht ab. _ Volker Geyer vor dem dbb-Bundeshauptvorstand am 23. Juni 2026 in Stuttgart. © Frank Eppler 6 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

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