dbb magazin 7-8/2026

Heini Schmitt: Was den Bereich der Beamtinnen und Beamten betrifft, gefällt uns nicht alles. Die Kommission hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung weder ökonomisch sinnvoll noch rechtlich durchführbar ist. Das sind eigentlich banale Erkenntnisse, aber im emotionalen Sturm gefühlter Gerechtigkeit ist es wichtig, diese Punkte von dieser Kommission in aller Nüchternheit bescheinigt zu bekommen. Dass die Kommission ferner dazu rät, in Zukunft weniger Verbeamtungen vorzunehmen, ist letztlich ein Hinweis auf Möglichkeiten, die der Staat heute schon hat, aber aus guten Gründen nicht wahrnimmt. Schließlich hat uns gefallen, selbst wenn auch das eine banale Einsicht ist, dass die Kommission die Politik mahnt, zukünftig endlich in ausreichender Weise Rücklagen zu bilden. Wäre das früher schon geschehen, gäbe es die Diskussion gar nicht. Wie geht es weiter? Heini Schmitt: Jenseits der konkreten Inhalte muss die Bundesregierung einen Diskussionsprozess moderieren, der ausführliche Diskussionen mit allen betroffenen Sozialpartnern und eine zügige Entschlussfassung schafft. Das ist möglich, wenn die Bundesregierung sich entschließen würde, sich weniger mit sich selbst zu befassen. Wir als dbb sind zur Diskussion bereit und faire Lösungen werden wir auch offensiv unterstützen. Es war nicht Aufgabe der Rentenkommission, darüber zu befinden, wie der Sozial- und Rechtsstaat bei uns zukünftig beschaffen sein soll. Der Regierungskoalition können wir diese Aufgabe nicht ersparen, auch mit Blick auf das Berufsbeamtentum und den öffentlichen Dienst. Andreas Hemsing: Wir können aber auch anders. Wenn Lösungen gesucht und gefunden werden, die sich nicht an der Sache, sondern an den Weltbildern der beiden Koalitionspartner orientieren, halten wir entschlossen dagegen. Wir verhandeln 2027 mit Bund und Kommunen über neue Tarifverträge, ein Jahr später sind die Länder wieder dran. Die Länder neigen dazu, lieber zu klagen als zu verhandeln. Am Verhandlungstisch sitzen wir zumeist Vertretern aus CDU/CSU und SPD gegenüber und müssen feststellen: Ein Plan, wie das Land in schwerer Zeit zu gestalten ist, fehlt dort zumeist. Hinter den Einzelmaßnahmen, sei es bei der Rente, sei es bei der Pflege oder sei es bei Tarifverhandlungen, muss ein Plan erkennbar werden. Das erwarten unsere Mitglieder. Vor allem erwarten das aber auch die Bürgerinnen und Bürger. Der dbb wird – mit und für beide Statusgruppen – nicht müde werden, einen solchen Plan einzufordern. _ Fünf Jahre Bundespersonalvertretungsgesetz Mitbestimmung konsequent weiterentwickeln Fünf Jahre nach Inkrafttreten des novellierten Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) zieht der dbb eine kritische Bilanz. Die Reform von 2021 war ein wichtiger erster Schritt. Doch sie ist bis heute unvollendet“, erklärte Milanie Kreutz, stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der Grundsatzkommission Mitbestimmung im dbb, am 9. Juni 2026 in Berlin. Angesichts wachsender Herausforderungen im öffentlichen Dienst forderte sie die Politik mit Nachdruck auf, die überfällige Weiterentwicklung endlich anzugehen. Konkret forderte Kreutz, Personalvertretungen mit ausreichenden zeitlichen und personellen Kapazitäten auszustatten, damit qualifizierte Mitbestimmung nicht zur Zusatzbelastung wird und berufliche Entwicklung ohne Nachteile möglich bleibt. Auch die Qualifizierung von Personalratsmitgliedern müsse systematisch gestärkt werden. „Dazu zählen umfassende, vielfältige Lernformate und erweiterte Schulungszeiten, damit Personalräte auf Augenhöhe mit der Dienststellenleitung agieren können. Eine moderne Verwaltung benötigt Personalräte, die ihre Aufgaben wirksam und ohne strukturelle Benachteiligung wahrnehmen können“, erklärte die dbb-Vize. „Mitbestimmung muss frühzeitig, umfassend und auf allen Ebenen gewährleistet sein, insbesondere bei Pilotprojekten, ressortübergreifenden Vorhaben und neuen Entscheidungsstrukturen“, betonte Kreutz. Nur so bleiben demokratische Legitimation und Beschäftigteninteressen gesichert. Digitalisierung, neue Arbeitsformen und komplexere Steuerungsstrukturen erforderten erweiterte, klar definierte und nicht restriktiv ausgelegte Mitbestimmungsrechte, die die Beschäftigten stärken, statt auszubremsen. Außerdem müssten Personalvertretungen verbindlich in Krisenstäbe eingebunden werden, um Akzeptanz, Praxistauglichkeit und Handlungsfähigkeit der Verwaltung in Ausnahmelagen zu stärken. Vor fünf Jahren seien im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche zentrale Problemfelder bewusst ausgeklammert worden, um eine politische Einigung zu ermöglichen. Seitdem sei eine substanzielle Fortentwicklung ausgeblieben, obwohl sich die Arbeitswelt im öffentlichen Dienst rasant verändere. _ © sommart - stock.adobe.com 10 AKTUELL dbb magazin | Juli/August 2026

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