• Patrick Sensburg

Gastbeitrag von Patrick Sensburg

Sicherheit und Menschlichkeit – Gegensätze in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik?

Dossier

Die europäische Asyl- und Migrationspolitik wird oft als ein Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Menschlichkeit wahrgenommen.

Auf der einen Seite steht das Bedürfnis der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten, ihre Grenzen zu schützen und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ihrer Länder zu gewährleisten. Auf der anderen Seite stehen die humanitären Verpflichtungen der Europäischen Union, Schutzbedürftigen Asyl oder einen anderen Schutz zu gewähren und ihnen menschenwürdige Lebensbedingungen zu bieten. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten bemühen sich daher verstärkt um eine wirksame, humanitäre und sichere europäische Migrationspolitik. Die notwendigen Erfolge hierbei dürfen aber nicht länger auf sich warten lassen.  

Die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten

Ein zentraler Konflikt in der europäischen Asyl- und Migrationspolitik betrifft die Aufnahme von Flüchtlingen und Migranten. Während einige Mitgliedstaaten der EU bereit sind, ihre Türen für Menschen in Not zu öffnen, setzen andere Länder auf eine restriktive Politik und argumentieren, dass die Aufnahme von Migranten und Flüchtlingen die Sicherheit und Stabilität des Landes gefährden könnte. Sie differenzieren oftmals zwischen denjenigen, die zum Beispiel aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation im Land willkommen sind und denjenigen, die aus ihrer Sicht keinen Gewinn für ihr Land darstellen. Gerade auf dem Höhepunkt der Migrationskrise im Jahr 2015 hat sich gezeigt, dass die Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander begrenzt ist und die rechtlichen Regelungen nach dem Dublin-System schnell außer Kraft gesetzt waren und sich weitgehend erledigt haben.

Im Rahmen der Reform der Migrations- und Asylvorschriften der EU hat die Kommission nach mehreren Vorschlägen am 23. September 2020 ein neues Migrations- und Asylpaket vorgelegt. Dieses Paket sieht einen gemeinsamen europäischen Rahmen für das Migrations- und Asylmanagement vor. Das Dublin-Systems soll durch ein neues System für Asyl- und Migrationsmanagement, das eine bessere Verteilung der Asylanträge zwischen den Mitgliedstaaten durch einen neuen Solidaritätsmechanismus sicherstellt und die fristgerechte Bearbeitung der Anträge gewährleistet, ersetzt werden. Es soll dem Migrationsdruck besser standhalten und sogenannten Sogfaktoren und der Sekundärmigration entgegenwirken.

Hierzu hat die EU zum einen eine neue EU-Asylagentur (EUAA) geschaffen. Am 19. Januar 2022 hat sie das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) abgelöst. Die neue Agentur ist dafür zuständig, die Funktionsweise des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu verbessern, indem sie den Mitgliedstaaten eine verstärkte operative und technische Unterstützung bereitstellt und für mehr Kohärenz bei der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz sorgen soll. Daneben soll sie aktiv bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern unterstützen.

Die übrigen Punkte des Migrations- und Asylpakets stocken jedoch, da innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hierüber kein Konsens herrscht. Insbesondere die Verordnung über das Asyl- und Migrationsmanagement, die Verordnung zur Bewältigung von Migrationskrisen und Fällen höherer Gewalt und die Modernisierung der EU-Datenbanken kommenden derzeit nicht voran. Gerade durch letztere soll ein obligatorisches Screening vor der Einreise eingerichtet werden, das eine Identifizierung, Gesundheits- und Sicherheitsüberprüfungen, die Abnahme von Fingerabdrücken und die Registrierung in der Eurodac-Datenbank gewährleisten soll.

Diese EU Rechtsakte scheitern derzeit jedoch am fehlenden Konsens bezüglich der grundlegenden Akzeptanz einer europaweiten Verteilung von Fällen. Wie in Deutschland, konzentriert sich die Debatte in vielen EU-Mitgliedstaaten daher auf die Frage des finanziellen Ausgleichs zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies löst jedoch keine Probleme der Migration in die EU, hängt aber zumindest eng mit der Frage nach einer menschenwürdigen Behandlung von Migranten und Flüchtlingen zusammen.

Die Behandlung von Migranten und Flüchtlingen

Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) gibt EU-weit geltende Mindeststandards für die Behandlung aller Asylsuchenden und die Bearbeitung aller Asylanträge vor. Trotzdem setzen einige Länder auf eine harte Linie und verweigern Migranten und Flüchtlingen den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und anderen sozialen Leistungen. Andere Länder setzen sich für eine menschlichere Behandlung ein und fordern, dass Migranten und Flüchtlinge dieselben Rechte wie EU-Bürger erhalten sollten. Gerichtsentscheidungen, nach denen Ausländerbehörden Personen nicht in andere EU-Staaten aufgrund der dortigen schlechten humanitären Situation zurückschicken, haben das Dublin-System zusätzlich ausgehebelt.

Um hier ein einheitliches Schutzniveau zu erreichen, soll die Anerkennungsrichtlinie durch eine Verordnung ersetzt werden, die Schutzstandards und die Rechte der Asylsuchenden harmonisiert. Ebenso soll die Richtlinie über Aufnahmebedingungen reformiert werden, um sicherzustellen, dass Asylsuchenden harmonisierte und menschenwürdige Aufnahmestandards zuteilwerden. Letzten Endes hat sich die EU zum Ziel gesetzt einen ständigen Neuansiedlungsrahmen zu schaffen. Obwohl diese Maßnahmen der EU richtig und auch im Rahmen des oben beschriebenen Spannungsfeldes ausgewogen sind, werden sie bei den Mitgliedstaaten nur Erfolg haben, wenn die Themen „Grenzsicherung“ und „Finanzierung“ in die Rechtssetzung der EU stärker einbezogen werden.

Spanungsfeld von Migration und Schutz und Sicherheit

Der EU und den Mitgliedstaaten muss es gelingen, die vorgelegten Reformpakete zügig zu beschließen und umzusetzen. Für die Bereitschaft zu einer Lastenverteilung ist es für viele EU-Mitgliedstaaten wesentlich, dass die Außengrenzen der EU zugleich effektiv geschützt werden. Hier wird es trotz der Gefahr, dass die EU als Festung wahrgenommen wird, nicht ohne eine neue qualitative Grenzsicherung gehen. Deutlich gesagt werden muss, dass die EU ihre Landgrenzen mit festen Grenzschutzanlagen und hinreichend Personal sichern muss. Ihre maritimen Grenzen kann sie nur durch eine vorverlagerte Überwachung, insbesondere vor der nordafrikanischen Küste, erreichen. Entsprechende Missionen dienen in erster Linie auch dem Schutz von Bootsflüchtlingen und müssen militärisch abgesichert werden. Alle Aufgaben einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik werden aber nur einen Konsens finden, wenn ein erheblicher Teil der Kosten auch über den EU-Haushalt getragen wird. Dies bezieht die Unterstützung nordafrikanischer Staaten mit ein.

Im Ergebnis darf in der aktuellen Debatte nicht die Chance verpasst werden, die EU Asyl- und Migrationspolitik auf ein neues rechtliches und tatsächliches Fundament zu stellen. Es darf dabei auch nicht die Angst vor dem emotionsgeladenen Thema der Grenzsicherung, einen Konsens verhindern.

 

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