Europaweite Mindestnormen zum Gesundheitsschutz bei Feuerwehren und Rettungsdiensten
Gemeinsam mit der komba Gewerkschaft setzt sich die CESI für verbindliche europaweite Mindestschutzstandards für Feuerwehrleute sowie für Beschäftigte der Rettungsdienste ein.
Feuerwehrleute sind bei Löscheinsätzen sowie bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten nach Bränden regelmäßig einer gefährlichen Mischung aus Rauchgasen ausgesetzt – darunter krebserregende Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). In Zusammenarbeit mit der komba Gewerkschaft setzt sich die Europäische Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI) für verbindliche europaweite Mindestschutzstandards für Feuerwehrleute sowie für Beschäftigte der Rettungsdienste ein.
Derzeit beraten die EU-Institutionen über einen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 2004/37/EG. Diese Richtlinie regelt den Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz, die Krebs erzeugen oder das Erbgut schädigen können. Sie legt Grenzwerte fest, denen Beschäftigte bei der Arbeit ausgesetzt sein dürfen. Mit der geplanten Überarbeitung sollen weitere gefährliche Stoffe in die Richtlinie aufgenommen und neue Grenzwerte eingeführt werden.
Die CESI begrüßt insbesondere den Vorstoß, für PAK-Gemische einen verbindlichen EU-Arbeitsplatzgrenzwert einzuführen – ein wichtiger Schritt, um Prävention und Arbeitsschutz dort zu stärken, wo Belastungen häufig in Spitzen und in komplexen Gemischen auftreten: bei Feuerwehreinsätzen sowie bei Reinigungs- und Aufräumarbeiten nach Bränden.
CESI-Generalsekretär Klaus Heeger betont, dass es bei einem neuen Grenzwert für PAK um mehr geht als nur um eine Zahl: „Für Feuerwehrleute und Rettungskräfte liegt der Wert des Vorschlags der Europäischen Kommission nicht nur im Grenzwert an sich. Rauchgase bei Bränden lassen sich kaum vermeiden – eine Exposition wird auch bei bestehenden Schutznormen nicht vollständig auszuschließen sein. Entscheidend ist daher, dass die Richtlinie die Pflicht zur Vorbeugung stärkt. Arbeitgeber müssen klar wissen, was von ihnen erwartet wird: Sie müssen Risiken systematisch bewerten, geeignete Hygiene- und Dekontaminationsmaßnahmen einführen, bestmögliche persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und eine medizinische Vorsorge vor und nach Einsätzen gewährleisten. So kann sichergestellt werden, dass gesundheitliche Folgen von Belastungen effektiv minimiert werden.“
Aus Sicht der CESI kommt es nun entscheidend darauf an, dass das Europäische Parlament und der Ministerrat als gemeinsame Gesetzgeber den Vorschlag der Kommission konsequent in diesem Sinne stärken. Gegenüber Abgeordneten im Parlament und in Kooperation mit der komba setzt sich die CESI dafür ein, dass der von der Kommission vorgeschlagene PAK-Grenzwert in den anstehenden Verhandlungen nicht abgeschwächt wird und der Fokus auf wirksame, vorbeugende Schutzmaßnahmen weiter ausgebaut wird.
Die CESI erwartet dabei insbesondere drei klare Ergebnisse: Erstens müssen Arbeitgeber – auch in freiwilligen Feuerwehrstrukturen – verpflichtet werden, Risiken durch krebserzeugende, erbgutschädigende und fortpflanzungsgefährdende Stoffe wie PAK systematisch zu bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen. Zweitens braucht es eine bessere Erfassung arbeitsbedingter Gesundheitsschäden, damit berufsbedingte Krebserkrankungen schneller erkannt und offiziell anerkannt werden können. Drittens müssen Schulungs- und Unterweisungspflichten gestärkt werden.
Klaus Heeger ergänzt mit Blick auf die laufenden Beratungen im Parlament: „Wir erwarten eine starke Linie der Abgeordneten, um notwendige und konkrete Arbeitsschutzmaßnahmen zum besseren Schutz von Feuerwehr- und Rettungsdienstpersonal weiter zu präzisieren.“
Die CESI setzt dabei ausdrücklich auf einen einheitlichen europäischen Mindeststandard. Dieser soll bestehende nationale Arbeitsschutzregelungen nicht ersetzen, sondern sie nach Möglichkeit verbessern und in jedem Fall ein Mindestniveau absichern. Ziel ist es, dass der Schutz von Leben und Gesundheit derjenigen, die täglich für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz sind, nicht davon abhängt, in welchem EU-Mitgliedstaat sie arbeiten oder für welchen Arbeitgeber sie tätig sind.

