• Frauenfiguren bei einer Demonstration gegen Gewalt gegen Frauen

Neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

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Die Europäische Kommission hat eine politische Einigung über eine Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erzielt.

Die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat am 6. Februar ist das erste umfassende Rechtsinstrument auf EU-Ebene zu diesem Thema. Die Richtlinie beinhaltet Maßnahmen, um physische, psychische, wirtschaftliche und sexuelle Gewalt gegen Frauen sowohl offline als auch online zu ahnden.

Die Strafbarkeit von Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen sowie Zwangsehen werden als eigenständige Straftaten festgelegt. Neue Vorschriften adressieren auch verschiedene Formen von Cybergewalt, darunter die nicht einvernehmliche Verbreitung von intimen Bildern, Cyberstalking und frauenfeindliche Hetze.

Ein Schwerpunkt der Richtlinie liegt auf der Förderung digitaler Kompetenz, um Cybergewalt zu erkennen und zu bekämpfen. Die Maßnahmen sollen insbesondere Opfern in Mitgliedstaaten helfen, in denen solche Straftaten bisher nicht unter Strafe gestellt wurden.

Trotz fehlender Einigung über die Strafbarkeit von Vergewaltigungen aufgrund fehlender Einwilligung sieht die Richtlinie strenge Präventionsanforderungen vor. Diese sollen die zentrale Rolle der Einwilligung in sexuellen Beziehungen stärken und gezielte Maßnahmen zur Verhütung von Vergewaltigungen ergreifen.

Die Richtlinie setzt zudem neue Standards für den Schutz und die Unterstützung von Opfern sowie deren Zugang zur Justiz. Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Beratungsstellen und Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer einzurichten. Straftaten im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sollen sicher, geschlechtssensibel und auch online gemeldet werden können.

Die Achtung der Privatsphäre der Opfer in Gerichtsverfahren ist ein weiterer zentraler Aspekt der neuen Vorschriften. Mitgliedstaaten werden ermutigt, Daten über Gewalt gegen Frauen zu sammeln und die Zusammenarbeit in Strafsachen zu fördern.

Die CESI, die europäische Dachgewerkschaft des dbb beamtenbund und tarifunion, hat in ihrer Arbeit bereits lange die EU-Richtlinie gefordert. Die Richtlinie reflektiert daher nicht nur die Bestrebungen der EU, sondern auch die Unterstützung aus der Gewerkschaftsseite.

dbb Vize-Vorsitzende Milanie Kreutz sagt hierzu: „Die EU-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für die Frauenrechte in Europa. Allerdings wirft die Entscheidung Deutschlands, zusammen mit Frankreich und den Niederlanden, hier eine auf Zustimmung basierende Definition von Vergewaltigung abzulehnen, ernsthafte Fragen über die Prioritäten in den als fortschrittlich geltenden Ländern auf. Indem sie gegen die Aufnahme dieses grundlegenden Prinzips in die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen stimmen, scheinen die Staaten den Weg für eine effektive und geschlechtergerechte Gesetzgebung zu blockieren. Die Opfer von sexueller Gewalt verdienen eine bessere Unterstützung, und es ist an der Zeit, dass Deutschland und seine Verbündeten ihre Haltung überdenken und den Weg für eine wirksamere Rechtsprechung ebnen."

 

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