EWSA fordert „KI zuerst“ auch für Behörden
Künstliche Intelligenz als Modernisierungsmotor der öffentlichen Verwaltung
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss spricht sich für verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung aus.
Mit nur acht Enthaltungen hat das Plenum des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) am 21. Januar 2026 eine umfassende Stellungnahme zur Strategie der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Das klare Votum unterstreicht den breiten Konsens: Künstliche Intelligenz soll in Europa nicht nur reguliert, sondern aktiv, verantwortungsvoll und flächendeckend eingesetzt werden – insbesondere auch in der öffentlichen Verwaltung.
Der Berichterstatter der Stellungnahme, der EU-Beauftragte der Freien Berufe Österreichs Rudolf Kolbe, bringt den Anspruch klar auf den Punkt: „Wenn der Staat von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen digitale Kompetenz erwartet, muss er selbst Vorbild sein – effizient, nachvollziehbar und dem Gemeinwohl verpflichtet.“
Öffentliche Verwaltung als Schlüsselakteur der KI-Anwendung
Der EWSA misst dem öffentlichen Sektor eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der europäischen KI-Strategie zu. Zugleich machen vorliegende Daten deutlich, dass viele Verwaltungen bislang nicht ausreichend mit geeigneten KI-Werkzeugen ausgestattet sind. Dabei betreffen KI-gestützte Entscheidungen im öffentlichen Bereich unmittelbar nahezu alle Menschen in der Europäischen Union – von Steuer- und Sozialverfahren über Genehmigungen bis hin zur Justiz.
Der Ausschuss begrüßt daher ausdrücklich die geplante Entwicklung eines KI-Werkzeugkastens für Verwaltungen, den Aufbau eines Fahrplans zur KI- und Interoperabilitätsfähigkeit des öffentlichen Sektors sowie die Überarbeitung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens.
Rudolf Kolbe betont hierzu: „Gerade dort, wo staatliche Entscheidungen in Rechte eingreifen, muss jederzeit klar sein, wie sie zustande kommen – und wer am Ende die Verantwortung trägt.“
Schutz der Beschäftigten und menschliche Letztentscheidung
Besonderes Gewicht legt der EWSA auf die Auswirkungen von KI auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Stellungnahme bekennt sich klar zum Prinzip der menschlichen Letztentscheidung. Entscheidungen mit rechtlicher oder faktischer Wirkung dürfen nicht vollständig an Systeme delegiert werden.
Zugleich fordert der Ausschuss ein Recht auf Qualifizierung und Fortbildung.
Rudolf Kolbe unterstreicht: „Künstliche Intelligenz darf Beschäftigte nicht ersetzen, sondern muss sie unterstützen. Wer mit KI arbeitet, hat Anspruch auf Weiterbildung – und wer Verantwortung trägt, muss am Ende auch entscheiden können.“

