Gespräch mit Bernd Lange
Was bedeuten die EU-Handelsabkommen für Deutschland?
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses und einer der mächtigsten Politiker im EU-Parlament, spricht über die Bedeutung von Handelsabkommen für den öffentlichen Dienst.
dbb europathemen: Was bedeuten die Handelsabkommen der EU für Deutschland? Was sind aktuell die größten Chancen und Herausforderungen?
Lange: Angesichts der veränderten geopolitischen Lage mit einem aggressiv auftretenden China und einer protektionistischen USA ist es für Deutschland so wichtig, dass die EU faire Handelsabkommen mit verlässlichen Partnern schließt. Insgesamt sind 50,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Europäischen Union abhängig von Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland im Bereich Dienstleistungen und Handel. Mit den Abkommen mit verlässlichen Partnern werden neue Märkte eröffnet, Stabilität garantiert und damit auch Investitionsentscheidungen getroffen, was so wichtig für gute Arbeitsplätze ist. Die EU hat nun mehr als 45 Abkommen mit über 70 Ländern dieser Erde und gerade mit den Ländern Lateinamerikas, Indien, Indonesien neue Abkommen geschlossen. Die Abkommen mit Vietnam oder mit Kanada sind seit einigen Jahren in Kraft und zeigen erhebliche wirtschaftliche Potenziale und Stabilität. Zudem entwickelt sich eine Partnerschaft, die über die Zollfragen deutlich hinausgeht. Integraler Bestandteil unser Handelsverträge - und das ist global einmalig - ist das Einbeziehen der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung, wir haben so genannte Domestic Advisory Gruppen eingerichtet, die auch bilateral Kontakt und Austausch haben. Insofern wird hier die Beteiligung von Gewerkschaften, Unternehmen und Nichtregierungsorganisation in der Umsetzung gestärkt.
dbb europathemen: Die öffentliche Beschaffung wird zunehmend handelspolitisch geöffnet. Wie viel Steuerung – etwa soziale, ökologische oder regionale Kriterien – bleibt der öffentlichen Hand?
Lange: Die EU steht für einen fairen Wettbewerb bei der öffentlichen Beschaffung, auch mit ausländischen Anbietern. Wir sind Mitglied des entsprechenden Abkommens zur öffentlichen Beschaffung der WTO. Damit ist klar, dass es keine Diskriminierung ausländischer Anbieter geben darf. Allerdings müssen die Angebote fair sein und auch reziprok. Um beides sicherzustellen, haben wir neues Recht geschaffen, zur Überwachung ausländischer Aktivitäten im Binnenmarkt hinsichtlich illegaler Subventionen und zum Schutz der öffentlichen Beschaffung bei Diskriminierung von EU Unternehmen im Heimatland des ausländischen Anbieters. Gerade die erste Gesetzgebung hat in mehreren Fällen dazu geführt, dass ausländische Anbieter ihre Angebote zurückgezogen haben, die preislich weit unter europäischen Anbietern lagen, aber eindeutig durch illegale Subventionen gestützt worden sind. Bei bei der Revision der Gesetzgebung zur öffentlichen Beschaffung werden wir die Kriterien noch einmal schärfen. Es kann nicht nur um das wirtschaftlich günstige Angebot gehen, sondern es muss klar sein, dass es um CO2-Reduzierung, um die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, um gute Bezahlung gehen muss. Aber auch bei der öffentlichen Beschaffung in anderen Ländern haben wir natürlich Interessen. So ist zum Beispiel der Hafenausbau in São Paulo jetzt in der Ausschreibung und da haben europäische Anbieter natürlich gute Argumente für ihre Arbeit.
dbb europathemen: Die Ausnahme für hoheitliche Dienstleistungen greift nur, wenn Leistungen weder kommerziell noch im Wettbewerb erbracht werden. Reicht diese Definition aus, wenn viele öffentliche Leistungen in Europa hybrid organisiert sind?
Lange: Die Definition von hoheitlichen Leistungen ist in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich. Von daher müssten wir auch im Zuge der Vereinheitlichung des Binnenmarktes gemeinsame und klare Regeln schaffen. Nach dem Draghi- und dem Letta-Bericht ist ja klar, wie viel Potenzial noch in dem unvollendeten Binnenmarkt liegt.
dbb europathemen: In Abkommen ist oft von regulatorischer Kooperation die Rede. Wie verhindern wir, dass demokratisch legitimierte Verwaltungsvorschriften faktisch als Handelshemmnisse delegitimiert werden? Bleiben Entscheidungen, zum Beispiel zur Rekommunalisierung, möglich?
Lange: Die USA definieren ja häufig Verwaltungsvorschriften oder Standards als Handelshemmnisse. Das ist aber natürlich Quatsch. Wir setzen demokratisch unsere Regeln und Standards. Die gelten für inländische und ausländische Unternehmen gleichermaßen. In Handelsabkommen kann es manchmal um die gegenseitige Anerkennung von Standards gehen, aber nicht um Aufhebung oder Veränderung. Das Recht der Gesetzgebung ist explizit in den Handelsverträgen garantiert. Und selbstverständlich ist eine Rekommunalisierung möglich. Und ich persönlich finde sie in vielen Bereichen der Infrastruktur auch mehr als nötig. Nach dem Privatisierungswahn unter dem Motto “Private können es besser” haben wir gesehen, wie löchrig unsere Infrastruktur im öffentlichen Interesse zum Beispiel bei der Kommunikation oder bei der Bahn geworden ist.
dbb europathemen: Welche Bedeutung hat die Qualität der öffentlichen Dienste der EU-Mitgliedstaaten für die EU als Handelsmacht?
Lange: Die Qualität und Verlässlichkeit von öffentlichen Dienstleistungen und der öffentlichen Infrastruktur ist natürlich für uns hier in Europa mit unserer starken Ex- und Importorientierung ganz zentral für wirtschaftlichen Erfolg. Aber auch im Wirkungskreis unserer Handelspartner ist das ein zentrale Aufgabe. Insofern diskutieren wir diese Frage natürlich auch sehr intensiv mit den Handelspartnern und schauen auch, wie wir den Aufbau verlässlicher, guter öffentlicher Dienstleistungen unterstützen können, so zum Beispiel beim öffentlichen Nahverkehr in Nairobi.

