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    Stellungnahme zur Kommissionsmitteilung zur Digitalisierung der sozialen Sicherheit

Digitalisierung der Sozialen Sicherheit: Klare Forderungen des dbb

dbb europathemen

Die jüngste Mitteilung der EU-Kommission zur Digitalisierung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit stößt in weiten Teilen auf Zustimmung seitens des dbb.

In einem grundlegend positiven Tenor begrüßt der dbb in einer Stellungnahme die vorgeschlagenen Maßnahmen, die darauf abzielen, den grenzüberschreitenden Zugang zu Diensten der sozialen Sicherheit zu erleichtern und den Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen zu minimieren.

Besonders positiv bewertet der dbb die vorgeschlagene Etablierung des elektronischen Austauschs von Informationen der sozialen Sicherheit (EESSI) auf europäischer Ebene bis Ende 2024. Dieser Schritt soll nicht nur papiergestützte Verfahren überflüssig machen, sondern auch die Effizienz steigern, indem er den Prozess der Leistungsanspruchsgeltendmachung erleichtert.

Ein weiterer Fokus der Mitteilung liegt auf der Förderung der digitalen Identität durch die Einführung der europäischen digitalen Brieftasche (EUDI). Der dbb sieht darin die Chance, digitale Versionen von Anspruchsdokumenten wie der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) zu führen, was den Austausch mit Sozialversicherungsträgern, Arbeitsaufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleistern erleichtern soll.

Die Bereitstellung technischer Unterstützung und finanzieller Mittel durch die EU-Kommission, unter anderem über das „Digitales Europa“-Programm, InvestEU, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds Plus, wird vom dbb positiv aufgegriffen. Die aktive Rolle der Europäischen Arbeitsbehörde in der Sammlung bewährter Verfahren und der Erleichterung des Austauschs zwischen nationalen Behörden wird dabei als weiterer Schritt in die richtige Richtung gesehen.

Trotz dieser positiven Einschätzung äußert der dbb jedoch auch Bedenken und fordert eine gezielte Umsetzung der Maßnahmen. Insbesondere in Bezug auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes appelliert der dbb an die EU-Kommission und die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Digitalisierung im Bereich der Sozialversicherungskoordination nicht nur effektiv, sondern auch bedarfsgerecht gestaltet wird.

Die Forderung nach einer sorgfältigen Umsetzung zieht sich wie ein roter Faden durch die Stellungnahme des dbb. Von der Sicherheit und Integrität der persönlichen Daten bei der Umsetzung des elektronischen Austauschs bis hin zur Berücksichtigung besonderer Bevölkerungsgruppen, wie älterer Menschen oder solcher mit begrenztem Zugang zu digitalen Technologien, betont der dbb die Notwendigkeit, Barrieren abzubauen und einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.

Nicht zuletzt hebt der dbb hervor, dass die finanzielle Unterstützung seitens der EU-Kommission möglicherweise nicht ausreicht, um die zusätzlichen Belastungen für den öffentlichen Dienst zu kompensieren. Hierbei wird auch auf die erleichterte Reise- und Arbeitskräftemobilität eingegangen, die nicht nur als Vorteil betrachtet werden sollte, sondern auch als Möglichkeit, die Fachkräftegewinnung zu erleichtern, insbesondere im Pflegebereich.

Abschließend fordert der dbb eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Digitalisierungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden. Der Fokus soll dabei auf einer transparenten Umsetzung, der Einbeziehung von Gewerkschaften wie dem dbb, ausreichenden Ressourcen für Schulungen der öffentlichen Bediensteten und der Sicherstellung der Rechte und Ansprüche der Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegen.

 

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