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    Stellungnahme zum Aktionsplan der Europäischen Kommission für den Kontinent der Künstlichen Intelligenz

Stellungnahme

Aktionsplan der Europäischen Kommission für den Kontinent der Künstlichen Intelligenz

dbb europathemen

Die EU-Kommission hat mit ihrem neuen KI-Aktionsplan ambitionierte Ziele formuliert: Die EU soll weltweit eine Führungsrolle im Bereich der Künstlichen Intelligenz einnehmen.

Der dbb begrüßt diesen Schritt, mahnt jedoch an, den öffentlichen Sektor stärker zu berücksichtigen – denn auch hier besteht große Abhängigkeit von außereuropäischen Technologien. Gefordert werden Investitionen in Infrastruktur, Bildung und ethisch verantwortungsvolle Anwendungen. Nur so kann digitale Souveränität erreicht und das volle Potenzial von KI in Wirtschaft und Verwaltung ausgeschöpft werden.

 

 

Allgemeine Anmerkungen

Am 9. April hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan für den KI-Kontinent veröffentlicht. Ziel des Aktionsplans ist es, dass die Europäische Union zukünftig eine weltweit führende Rolle im Bereich der Künstlichen Intelligenz einnimmt. Ein Großteil der im KI-Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen befindet sich bereits in der Planung oder Umsetzung. Der Aktionsplan gibt diesen Maßnahmen nun einen strukturierten Rahmen.

Der dbb begrüßt ausdrücklich den Aktionsplan und die dort enthaltenen Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Union im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Die EU steht vor der Herausforderung, ihre technologische Souveränität bei der Künstlichen Intelligenz zu stärken. Aktuell ist sie in hohem Maße von Technologien und Investitionen aus den USA und China abhängig. Die USA führen sowohl bei den Investitionen als auch bei der Anzahl der KI-Unternehmen weltweit. China folgt mit erheblichen staatlichen Investitionen und einer starken Forschungsbasis, während die EU deutlich zurückliegt.

Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung werden über 80 Prozent der digitalen Technologien und Infrastrukturen in Europa importiert, wobei 70 Prozent der weltweit eingesetzten KI-Modelle aus den USA stammen. Diese Abhängigkeit birgt aus Sicht des dbb einerseits Risiken für die Innovationsfähigkeit und wirtschaftliche Sicherheit Europas und andererseits für die Resilienz der öffentlichen Verwaltung.

Um Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern zu verringern, erkennt der dbb an, dass erhebliche Anstrengungen in Form von Investitionen, Infrastrukturaufbau und politischer Koordination erforderlich sind. Der dbb vertritt die Position, dass die EU-Mitgliedstaaten und ihre Unternehmen selbst in der Lage sein müssen, leistungsstarke KI-Systeme nach den eigenen Grundsätzen und ethischen Standards zu entwickeln und einzusetzen. Bemühungen um die langfristige Sicherung der digitalen Souveränität Deutschlands und Europas sind nicht nur politisch dringend notwendig, sondern auch Ausdruck ethischer Verantwortung.

Aus Sicht des dbb ist es bedauerlich, dass sich der KI-Aktionsplan fast ausschließlich auf Maßnahmen für die Wirtschaft konzentriert und der öffentliche Sektor kaum Berücksichtigung findet. Nicht nur die Wirtschaft, sondern insbesondere auch die öffentlichen Verwaltungen in den EU-Mitgliedstaaten sind bei IT-Hard- und Software, aber auch bei KI-Anwendungen in sehr hohem Maße von den großen US-amerikanischen Technologieunternehmen abhängig. Diese Abhängigkeit ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entwicklungen problematisch. Nur wenn der Staat die Kontrolle über seine eigenen und die ihm anvertrauten Daten behält, kann er langfristig handlungsfähig bleiben. Eine vertrauenswürdige und menschenzentrierte europäische KI ist für die Wahrung der Grundrechte und -prinzipien unserer Gesellschaften von entscheidender Bedeutung.

Anmerkungen zu den fünf Schlüsselbereichen des Aktionsplans

Aufbau einer groß angelegten KI-Daten- und Recheninfrastruktur 

Zur Stärkung der digitalen Souveränität der Europäischen Union begrüßt der dbb, dass die Europäische Kommission die europäische KI- und Supercomputing-Infrastruktur durch ein Netzwerk von KI-Fabriken stärken will. Das Ziel der Europäischen Kommission, die Rechenkapazität der EU in den nächsten fünf bis sieben Jahren mindestens zu verdreifachen, ist ambitioniert und wird unterstützt.

Besserer Zugang zu großen und hochwertigen Daten

Ein zentrales Element des Aktionsplans ist die Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung von Daten für KI-Modelle. Der Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten ist für das Training künstlicher Intelligenz unerlässlich. Die von der Kommission angekündigten Initiativen wie die Schaffung von Datenlaboren oder eine umfassende Strategie für eine Datenunion sind vor diesem Hintergrund zu begrüßen. Insbesondere die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Daten, der den Auf- und Ausbau von KI-Anwendungen ermöglicht, wäre wünschenswert und zu begrüßen.

Bei der Verwendung von Daten für das Training von KI-Anwendungen sollten stets höchste IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards eingehalten werden. Die Transparenz der Datennutzung, die Einhaltung der Zweckbindung und der Schutz der Daten vor Zugriffen von außen müssen stets gewährleistet sein.

Bei der angekündigten Strategie für eine Datenunion sollte nicht nur der erleichterte Datenzugang für die Wirtschaft, sondern auch für den öffentlichen Sektor berücksichtigt werden.

Entwicklung von Algorithmen und Förderung der Einführung von KI in strategischen EU-Sektoren

Die von der Europäischen Kommission im Rahmen des Aktionsplans angekündigte Strategie „KI anwenden“ wird begrüßt. KI-Anwendungen werden sowohl in der Wirtschaft als auch im öffentlichen Sektor noch zu wenig genutzt, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit zu entlasten.

Es ist zu begrüßen, dass die Europäische Kommission den öffentlichen Sektor explizit zu den strategischen Sektoren zählt, in denen sie die Nutzung von KI-Anwendungen steigern will. Die von der Europäischen Kommission angekündigte Strategie soll sicherstellen, dass KI im öffentlichen Sektor verstärkt eingesetzt wird, um die Qualität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen zu verbessern, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Justiz, im Bildungswesen oder in der öffentlichen Verwaltung. Der dbb unterstützt grundsätzlich den Modernisierungs- und Digitalisierungsprozess im öffentlichen Dienst. Er erkennt an, dass der verantwortungsvolle Einsatz von Künstlicher Intelligenz große Chancen und Potenziale für viele staatliche Bereiche bietet. Der Einsatz von KI kann beispielsweise dazu beitragen, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Routineaufgaben zu entlasten oder die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.

Gleichzeitig müssen mögliche Risiken beim Einsatz von KI im öffentlichen Sektor stets berücksichtigt werden. Der dbb spricht sich dafür aus, dass an den staatlichen Einsatz von KI hohe Anforderungen hinsichtlich Rechtskonformität, Diskriminierungsfreiheit und Nachvollziehbarkeit gestellt werden. Der Staat hat eine Vorbildfunktion für einen verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz. KI-Anwendungen im öffentlichen Sektor sollten in erster Linie zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden.

Stärkung der KI-Kompetenzen und -Talente

Der dbb begrüßt, dass dem Thema Auf- und Ausbau von KI-Kompetenzen ein eigenes Schwerpunktthema innerhalb des Aktionsplans gewidmet ist. Wenn KI verantwortungsvoll eingesetzt werden soll, müssen auch diejenigen, die sie einsetzen, über die nötigen Kompetenzen verfügen. Um einen digitalen Wandel am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft insgesamt zu gewährleisten, bei dem der Mensch im Mittelpunkt steht, muss die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften in allen Bereichen und der breiten Öffentlichkeit im Umgang mit KI fördern.

Die im Aktionsplan angekündigte Entwicklung von Bildungs- und Schulungsprogrammen zu generativer KI in Schlüsselsektoren wird vor diesem Hintergrund begrüßt. Angemerkt wird, dass hierbei unbedingt die Beschäftigten im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden sollten. Bereits in der Ausbildung und im Studium sowie später durch Fort- und Weiterbildungen muss den Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst ein breites Wissen zu Digitalisierung und KI vermittelt werden. Ziel muss es sein, dass alle Mitarbeitenden zumindest über ein Grundverständnis über die Funktionsweise, Vorteile und Risiken von KI-Systemen verfügen. Weiterhin ist es nicht ausreichend, dass Mitarbeitende, die direkt mit KI-Systemen arbeiten sollen, lediglich technisch geschult werden. Vielmehr sind insbesondere Fort- und Weiterbildungen zu ethischen Fragen beim KI-Einsatz verpflichtend vorzusehen.

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Das Ziel eine einfachere und einheitlichere Digitalgesetzgebung anzustreben, wird geteilt. Allerdings dürfen Vereinfachungen nicht zu mehr Rechtsunsicherheit oder eine Absenkung von Schutzniveaus führen.

Der dbb begrüßt, dass 2024 beschlossene EU KI-Gesetz. Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz war überfällig und verhindert einen regulatorischen Flickenteppich mit abweichenden Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Eine einheitliche und konsequente Anwendung der KI-Verordnung in den EU-Mitgliedstaaten muss jetzt schnellstmöglich erfolgen.

Es ist positiv zu bewerten, dass die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten und europäischen Unternehmen mit Leitlinien und Verhaltenskodizes bei der Anwendung der Verordnung unterstützen will. Die in dem Aktionsplan angekündigte Schaffung eines AI Act Service Desk, als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die Informationen oder Beratung zu der Anwendung des Gesetzes benötigen wird begrüßt und sollte auch auf öffentliche Stellen ausgeweitet werden.

 

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