dbb magazin 6/2026

dbb magazin Interview | Katrin Staffler, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Gesundheitsreform | Wie die Bundesregierung Vertrauen verspielt 6 | 2026 Zeitschrift für den öffentlichen Dienst Soziale Sicherung | Gesundheitssystem unter Druck

STARTER Ohne Akzeptanz kein Vertrauen Vertrauen ist die härteste Währung in der Politik – und ausgerechnet daran spart die Bundesregierung bei der Gesundheitsreform. Der Deutschland-Monitor 2025 zeigt: Die meisten Menschen in Deutschland sind bereit, Veränderungen mitzutragen, wenn der Staat als handlungsfähig erlebt wird, fair handelt und seine Entscheidungen transparent erklärt. Aus dem nun vorgelegten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz spricht das Gegenteil: Für Beitragsstabilität soll die Hauptlast vor allem auf Versicherte, Familien und Beschäftigte im Gesundheitswesen abgewälzt werden, während der Bund seinen Zuschuss kürzt und versicherungsfremde Leistungen weiter nur unzureichend aus Steuermitteln finanziert. Wer so reformiert, erweckt bei Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl, wieder einmal als Lückenbüßer herzuhalten – gerade jetzt, wo Demokratiezufriedenheit und Institutionenvertrauen ohnehin fragil sind. Statt Sicherheit und Gestaltungswillen auszustrahlen, entsteht der Eindruck von Taschenspielertricks zulasten derjenigen, die das System tragen. Damit sinkt die Bereitschaft, künftige Zumutungen noch mitzutragen. Die Bundesregierung muss die Gesundheitsreform im parlamentarischen Verfahren grundlegend nachbessern: mit ehrlicher Kommunikation, einer gerechteren Lastenverteilung und einem klaren Bekenntnis zur gesamtstaatlichen Verantwortung für versicherungsfremde Leistungen – sonst verspielt sie das gesellschaftliche Vertrauen, das jede weitere Reform dringend braucht. br 10 8 12 TOPTHEMA Soziale Sicherung AKTUELL NACHRICHTEN Alterssicherung: Sachlichkeit muss Vorrang haben 4 Besoldung der Bundesbeamten: Gesetzentwurf mit Änderungsbedarf 5 TARIFPOLITIK Symposium in Köln: Zukunftsfähige Kommunen 8 FOKUS INTERVIEW Katrin Staffler, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Alle werden ihren Beitrag leisten müssen 10 BRENNPUNKT Gesundheitsreform: Wie die Bundesregierung Vertrauen verspielt 12 BLICKPUNKT Beitragsstabilisierung im Gesundheits- system: Sorgen weniger Krankenkassen für Entlastung? 15 INNOVATIONEN Zukunft der Pflege: Entlastung ist keine reine Technikfrage 18 BILDUNG ifo Chancenmonitor 2026: Bildungschancen sind ungleich verteilt 24 ONLINE Digitale Gewalt: Wie deep ist der Deepfake-Abgrund? 26 INTERN EUROPA Europäischer Abend: Digitales Europa zwischen Abhängigkeit und Souveränität 28 PODCAST Die Kämmerin: „Wer bestellt, muss auch bezahlen“ 35 SERVICE Impressum 41 KOMPAKT GEWERKSCHAFTEN 42 28 © alphaspirit - stock.adobe.com AKTUELL 3 dbb magazin | Juni 2026

NACHRICHTEN Alterssicherung Sachlichkeit muss Vorrang haben Die Sicherung der Altersversorgung wird derzeit heiß diskutiert. Der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer warb in einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch, für mehr Sachlichkeit in der Diskussion. Eine der häufigsten Forderungen ist, Beamtinnen und Beamte auch in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen zu lassen. Diese Idee wird schnell zum Bumerang werden“, erklärte Geyer Ende April 2026 in Berlin. „Schließlich müssen aus diesen Kassen dann zusätzlich die Renten der Beamtinnen und Beamten finanziert werden. Zusätzlich müssen die Bezüge der Beamtinnen und Beamten um die Beiträge zur Rentenversicherung erhöht werden, die dann auch von den Dienstherren zu zahlen wären. Für den Steuerzahler wird das teurer. Für den Staat wird das teurer. Kurz: Das Ganze ist unbezahlbar. Eine Einbeziehung ist mit uns nicht zu machen.“ Der Austausch mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden sei eine wichtige Etappe in der Diskussion gewesen, so der dbb-Chef. Denn die Vorschläge, Beamtinnen und Beamte in die GRV einzubeziehen, seien in den vergangenen Wochen insbesondere vonseiten der SPD-Spitze gekommen. Berufsbeamtentum garantiert Stabilität „Für viele ist das ein Reizthema, dennoch müssen wir die Diskussion sachlich und ohne verbale Ausfälle führen“, betonte Geyer, der von der Politik eine langfristig stabile Alterssicherung für Arbeitnehmende erwartet. „Statt Gruppen gegeneinander auszuspielen, müssen echte Lösungen in Form einer durchdachten und nachhaltigen Absicherung her. Kurzlebige Strohfeuer zu zünden und sich grobschlächtigen Populismus zu bedienen, bringt uns in der Sache nicht weiter.“ Der dbb-Chef hob den besonderen Stellenwert des Berufsbeamtentums hervor: „Das Berufsbeamtentum steht für Stabilität und Verfassungstreue. Es ist in Zeiten des Arbeitskräftemangels ein Argument für Nachwuchskräfte, sich für den öffentlichen Dienst zu entscheiden. Zudem schwören die Kolleginnen und Kollegen alle einen Eid auf das Grundgesetz und verpflichten sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Es liege daher im Interesse des Staates und der Gesellschaft, das Berufsbeamtentum zu schützen. „Angriffe auf das Berufsbeamtentum konterkarieren die täglichen Anstrengungen unserer Kolleginnen und Kollegen, das Land am Laufen zu halten“, machte Geyer deutlich. „Darüber hinaus garantiert das Berufsbeamtentum durch die Streikfreiheit, dass die Daseinsfürsorge ohne Unterbrechung aufrechterhalten werden kann.“ Rente ist mehr als „Basisabsicherung“ Zuvor hatte Geyer bereits die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz kritisiert, die Rente sei lediglich eine Basisabsicherung. „Die gesetzliche Rente schlechtzureden, bringt niemandem etwas. Ende Juni wird die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission ihren Bericht vorlegen. Auf dieser Grundlage sollte eine sachliche Debatte geführt werden. Klar ist: Alle drei Säulen der Altersvorsorge – gesetzliche Rente, Betriebsrenten und private Vorsorge – müssen gestärkt werden“, sagte Geyer am 22. April 2026. „Die Gesetzliche kann und muss auch in Zukunft mehr sein als eine Basisabsicherung“, so Geyer weiter. „Fakt ist doch: Gerade jetzt in der Energiekrise ist das Geld am Monatsende bei vielen Menschen knapp, da ist für private Rentenvorsorge kaum Luft. Deshalb brauchen wir von der Bundesregierung konkrete Vorschläge, wie die zweite und dritte Säule gestärkt werden können.“ _ © dbb dbb-Vize und Fachvorstand Beamtenpolitik Heini Schmitt, Matthias Miersch (MdB SPD), Volker Geyer und Sebastian Fiedler (MdB SPD) (von links). 4 AKTUELL dbb magazin | Juni 2026

Besoldung der Bundesbeamten Gesetzentwurf mit Änderungsbedarf dbb-Vize Heini Schmitt (links) und Frederik Bouffier (MdB, CDU). Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation bringt wichtige Verbesserungen. In seiner Stellungnahme weist der dbb aber auch auf entscheidende Schwächen hin. Mit dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss aus dem April im Wesentlichen übertragen, das entspricht unserer Forderung“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 11. Mai 2026. „Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung endlich umzusetzen, wurde außerdem die Grundgehaltstabelle völlig neu strukturiert. Bei dieser Reform ist der Wille von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seinem Haus deutlich erkennbar, die verfassungsrechtlichen Vorgaben wie das Leistungsprinzip und das Abstandsgebot zu stärken. Nach Jahren des Stillstands und untauglichen Gesetzentwürfen vergangener Regierungen ist das ein echter Fortschritt. Allerdings ist in vielen Einzelregelungen ebenso deutlich erkennbar, dass es nicht immer um die gerechteste, sondern um die preiswertere Lösung ging. Besonders kritisch sehen wir die Abkehr vom Alleinverdienermodell als Berechnungsgrundlage für die Besoldung.“ Heini Schmitt, Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, erläuterte dazu: „Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist nach unserer Überzeugung mit dem Grundgesetz und den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Der Dienstherr versucht, sich damit seiner Alimentationsverpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien zu einem nennenswerten Teil zu entziehen. Damit wird das Alimentationsprinzip ausgehebelt. Wir werden vor allem dazu, aber auch zu anderen Aspekten des Gesetzentwurfs, mit dem Bundesinnenministerium erneut ins Gespräch gehen und konstruktive Vorschläge einbringen.“ Bereits am 23. April hatte Schmitt in einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Frederik Bouffier (CDU, Junge Union) zentrale Fragen zur Zukunft des Berufsbeamtentums, zur amtsangemessenen Alimentation und zum besseren Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt diskutiert. Die Gesprächspartner kamen darin überein, dass „ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ohne Berufsbeamtentum, ohne verfassungsgemäße Besoldung und wirksamen Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen nicht denkbar ist“. _ © dbb © magele-picture - stock.adobe.com AKTUELL 5 dbb magazin | Juni 2026

Berufliche Bildung Überlastung an den Schulen nicht normalisieren Realschulen und berufliche Schulen bilden die Fachkräfte von morgen aus. Gleichzeitig fehlt es genau dort an ausreichend Fachkräften. Lehrkräfte arbeiten in einem System, das ihnen immer neue Aufgaben auflädt, ohne für genug Personal, Zeit und Entlastung zu sorgen. Das kann auf Dauer nicht gut gehen“, machte dbb-Chef Volker Geyer am 8. Mai 2026 auf dem 26. Bundesrealschultag des Verbandes Deutscher Realschullehrer (VDR) deutlich. Wer Qualität wolle, dürfe Überlastung nicht zum Dauerzustand machen und die Kolleginnen und Kollegen nicht weiter an die Grenze bringen, denn mit Überlastung sinke die Bildungsqualität. „Klar ist: Wir brauchen mehr Personal. Der Lehrkräftemangel ist aber längst nicht mehr nur ein Problem der Personalplanung“, gab Geyer zu bedenken. „Deshalb sind bessere Arbeitsbedingungen notwendig, um echte Entlastung zu schaffen. Die Politik muss begreifen, dass gute Bildung nicht zum Nulltarif zu haben ist.“ Geyer kritisierte die zunehmenden Attacken gegen das Berufsbeamtentum: „Die Lehrkräfte an unseren Schulen stehen unter Druck. Wer in einer solchen Lage den Beamtenstatus für Lehrkräfte infrage stellt, sendet ein fatales Signal an die Kolleginnen und Kollegen.“ Für den dbb sei deshalb klar: „Der Beamtenstatus für Lehrkräfte ist ein unverzichtbarer Pfeiler eines verlässlichen Schulsystems. Schulen sind ein streikfreier Raum, das sichert Verlässlichkeit. Überdies bedeutet der Beamtenstatus Verfassungstreue. Er ist damit ein Bollwerk gegen Extremismus.“ Arbeitsbedingungen verbessern Andreas Hemsing, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, ergänzte auf dem Berufsbildungskongress des Bundesverbands der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB): „Eine gute Ausstattung von Schulen ist wichtig, Ausstattung allein macht aber noch keine gute Bildung. Entscheidend sind die Kolleginnen und Kollegen, die daraus guten Unterricht machen.“ Wer sie für die Schule gewinnen und dort halten will, müsse gute Bedingungen bieten: faire Bezahlung, verlässliche Perspektiven, Zeit für Qualifizierung und gute Arbeitsbedingungen. Hemsing weiter: „Unsere Kolleginnen und Kollegen an den Schulen halten den Unterricht mit großem Engagement und hoher Motivation am Laufen, oft unter Bedingungen, die ihrem Einsatz nicht gerecht werden. Das darf nicht zur Normalität werden. Berufliche Schulen und Realschulen dürfen nicht davon leben, dass die Kolleginnen und Kollegen dauerhaft über ihre Grenzen gehen.“ Die beiden dbb-Vorsitzenden hoben den Stellenwert von Realschulen und beruflichen Schulen für die Fachkräftesicherung hervor. Geyer: „Es geht nicht darum, Bildungswege gleichzumachen. Es geht darum, sie gleich ernst zu nehmen.“ Schließlich werden akademisch ausgebildete Fachkräfte und beruflich qualifizierte Fachkräfte gleichermaßen gebraucht. „Wer es mit Fachkräftesicherung ernst meint, muss deshalb auch die Schulen stärken, die Orientierung geben, Praxisbezug sichern und verlässliche Anschlüsse ermöglichen“, betonte Hemsing. _ © Unsplash.com/Giulia Squillace Fürsprecher der Beschäftigten in Hessen Der langjährige Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, ist am 20. April 2026 aus dem Amt als Landesvorsitzender des dbb Hessen verabschiedet worden, das er zehn Jahre innehatte. Am 1. Dezember 2026 wurde er zum Fachvorstand des dbb auf Bundesebene gewählt. Damit war er „das Gesicht“ des gewerkschaftlichen Dachverbands, wie es der hessische Innenminister Roman Poseck in seinem Grußwort formulierte. Er würdigte den Gewerkschafter als „wirkungsvollen Fürsprecher“ der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, dem es stets gelungen sei, „die richtigen Themen in den Mittelpunkt der Debatte“ zu stellen. So habe er viele Verbesserungen für die Beschäftigten erreicht: Die sogenannte Angriffsentschädigung, die vor einigen Jahren eingeführt wurde, um Opfern von Gewalteinwirkung im Dienst eine schnelle Kompensation zukommen zu lassen, trage Heini Schmitts Handschrift. Auch im Streit um eine verfassungskonforme Besoldung habe Schmitt nie lockergelassen. Heini Schmitt verabschiedet 6 AKTUELL dbb magazin | Juni 2026

Tag des Arbeitsschutzes Fünf Faktoren für Sicherheit am Arbeitsplatz In Deutschland wurde in Sachen Arbeitsschutz einiges erreicht. Aber da gehe noch mehr, sagt dbb-Vize Maik Wagner. Seit dem Jahr 2003 steht der 28. April für den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Schätzungen zufolge verlieren etwa 6 000 Menschen weltweit täglich ihr Leben, während sie arbeiten. Deutschland hat bezüglich des Arbeitsschutzes viel erreicht: Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2024 wurde mit rund 810 000 Fällen ein historischer Tiefststand erreicht – und auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle lag mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499). „Trotzdem ist das Ziel ‚Vision Zero‘, also eine Welt ohne Arbeitsunfälle, noch in weiter Ferne“, erklärte der stellvertretende dbbBundesvorsitzende Maik Wagner am 28. April 2026. „Für einen wirksamen Arbeitsschutz sind deshalb Prävention, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Kommunikation, eine funktionierende Fehlerkultur und gute Arbeitsbedingungen unabdingbare Voraussetzungen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten gefahrenfrei arbeiten können.“ Hintergrund: Initiiert von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), steht der Aktionstag zum einen für ein Gedenken an diejenigen, die bei der Arbeit getötet, verletzt wurden oder erkrankt sind. Zum anderen soll er aber auch die Schaffung sicherer, gesunder und menschenwürdiger Arbeitsplätze unterstützen. _ Neue Prüf-, Koordinations- und Dokumentationspflichten sowie komplexere Hilfe- und Leistungsplanverfahren sind mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen“, warnte der Zweite Vorsitzende des dbb anlässlich der Verbändeanhörung zum Reformgesetz am 27. April 2026 im Bundesfamilienministerium. „Die Kolleginnen und Kollegen sind heute bereits überlastet. Ohne die grundsätzlichen Voraussetzungen zu verbessern, ohne eine verlässliche Finanzierung und eine verbindliche Personalaufstockung, wird es nicht gehen. Leider droht sich hier ein Trend zu bestätigen: Der Bund erlässt gut gemeinte Gesetze, für die in den Kommunen schlicht kein Personal vorhanden ist. Das ist unredlich.“ Positiv dagegen sei die stärkere inklusive Ausrichtung des Entwurfs. Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe mit Überführung in ein gemeinsames Regelwerk konsequent in den Fokus zu rücken, sei wichtig. „Technische und sachliche Unterstützungen, Leistungen aus einer Hand, die Orientierung an Teilhaberechten und der Abbau komplizierter Schnittstellen können für Kinder, Jugendliche und ihre Familien echte Verbesserungen bringen.“ Inklusion müsse tragfähig umgesetzt und mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden. „Problematisch ist jedoch, dass Infrastruktur- und Regelangebote künftig einen Vorrang erhalten sollen. Damit besteht die Gefahr, dass individuell notwendige Hilfen zurückgedrängt werden – nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil Strukturen verfügbar sind oder als steuerungslogisch günstiger gelten.“ Somit könnte der individuelle Rechtsanspruch faktisch geschwächt werden. „Passgenaue Hilfen dürften nicht durch standardisierte Angebote ersetzt werden, wenn diese den konkreten Bedarf eines Kindes oder Jugendlichen nicht gleichermaßen abdecken. Deshalb fordern wir, den Vorrang von Infrastrukturangeboten klarer zu begrenzen und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten rechtssicher zu stärken.“ _ Kinder- und Jugendhilfe Reform steigert Belastung für die Beschäftigten Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele. Doch die Arbeitsbelastung in Jugendämtern und Einrichtungen werde erheblich steigen, kritisiert dbb-Vize Andreas Hemsing. Model-Foto: Colourbox.de Model-Foto: Colourbox.de AKTUELL 7 dbb magazin | Juni 2026

TARIFPOLITIK Symposium in Köln Zukunftsfähige Kommunen 73 Prozent der Deutschen halten den Staat für überfordert – so die forsa-Umfrage 2025 im Auftrag des dbb. Im Alltag zeigt sich dies besonders in den Kommunen, wo die Menschen häufig lange Wege, Wartezeiten oder eingeschränkte Angebote in Kauf nehmen müssen. Gründe sind mangelnde Digitalisierung, fehlendes Personal und knappe Finanzen. Wie gestaltende Tarifpolitik zu funktionierenden und zukunftsfähigen Kommunen beitragen kann, diskutierten Expertinnen und Experten am 21. Mai 2026 in Köln. Für den Zweiten Vorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, Andreas Hemsing, sind leistungsfähige Kommunen das Fundament eines funktionierenden demokratischen Staates. „Demokratie und Rechtsstaatlichkeit werden im Alltag erlebt – in Bürgerämtern, Kitas, Schulen, im Nahverkehr, in Kultur, Sicherheit und Infrastruktur. Aktuell prägen aber lange Wege und Wartezeiten oder eingeschränkte Angebote das Bild der Menschen. So kann es nicht weitergehen“, sagte Hemsing in seinem Impulsvortrag und forderte ein neues Miteinander, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Lebensqualität und die wirtschaftliche Attraktivität in den Kommunen zu stärken: „Klar ist: Ohne einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst mit guten Arbeitsbedingungen und qualifiziertem Personal wird es nicht gehen. Deshalb darf die Verwaltung nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden, sondern als Standortfaktor. Tarifpolitik und Tarifpflege sind – gerade mit Blick auf die Digitalisierung – immer auch Zukunftspolitik.“ Finanzielle Schieflage korrigieren Dabei sei den Gewerkschaften die finanzielle Schieflage vieler Kommunen bewusst. Es sei deshalb am Bund, neue Aufgaben mit entsprechenden finanziellen Ressourcen zu unterfüttern. „Nehmen wir die Ausweitung des Wohngeldanspruchs durch die Ampel: Viele Kommunen mussten dafür zusätzliche Stellen schaffen. Städte und Gemeinden sind heute kaum noch in der Lage, selbstbestimmt Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger jenseits der Pflichtaufgaben anzubieten. Kommunen dürfen nicht zu reinen Verwaltungseinheiten degradiert werden. Sie müssen in der Lage sein, attraktive Bedingungen für Gesellschaft und Wirtschaft anzubieten. Das ist auch ein wichtiger Beitrag zum Demokratieerhalt“, so Hemsing. „Um dieses Ziel zu erreichen, kämpfen wir gemeinsam mit der Kommunalpolitik für eine nachhaltige Finanzierung durch Bund und Länder.“ Dr. Eric Schuß von der Universität Köln ordnete die Herausforderungen finanzwissenschaftlich und arbeitsmarktökonomisch ein. Entscheidend für die Personalsicherung seien attraktivere Arbeitsbedingungen, mehr tarifliche Flexibilität, Weiterbildung, digitale Kompetenzen und interkommunale Zusammenarbeit. Digitalisierung und Bürokratieabbau könnten zwar entlasten, den Fachkräftemangel aber nicht allein lösen. Kommunalverwaltung stärken Die mittelständische Unternehmerin Vera Bökenbrink betonte, dass leistungsfähige Kommunen auch für die Wirtschaft ein wichtiger Standortfaktor sind. Der Mittelstand wolle weiter in Deutschland produzieren, werde dabei aber zunehmend Andreas Hemsing Dr. Eric Schuß 8 AKTUELL dbb magazin | Juni 2026

durch hohe bürokratische Hürden ausgebremst. Zugleich leide auch die Industrie unter Personalmangel. Eine große Chance, dem Arbeitskräftemangel zu begegnen, liege im Einsatz künstlicher Intelligenz, die nach Bökenbrinks Auffassung keine Gefahr für gering qualifizierte Beschäftigte darstelle, weil sie Menschen nicht ersetzen könne. Moritz Pelzer, Bürgermeister der Gemeinde Langerwehe, schilderte die Belastungen in der kommunalen Praxis. Zusätzliche Aufgaben ohne ausreichende Finanzierung gefährdeten Investitionen, Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin. Bereits geplante Projekte müssten kurzfristig gestrichen werden, was für erheblichen Frust sorge. Pelzer appellierte deshalb an mehr Vertrauen in die Kommunalverwaltung, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. In der Podiumsdiskussion wurden die unterschiedlichen Erwartungen an leistungsfähige Kommunen offen diskutiert. Für die kommunalen Arbeitgebenden nahm der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, Niklas Benrath, teil. Er warb dafür, mit Vernunft und Zuversicht in die Zukunft zu blicken, und forderte die Politik auf, keine Mittel zu verteilen, ohne die Folgen mitzudenken – mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Vertrauen in Staat und Demokratie. Einigkeit bestand unter den Diskussionsteilnehmenden zudem darin, dass KI Chancen und Potenziale biete, Personal zu entlasten. Voraussetzung sei jedoch, die Beschäftigten mitzunehmen, sie zu qualifizieren und Ängste vor Überforderung oder Austauschbarkeit abzubauen. Andreas Hemsing rief dazu auf, die Finanzausstattung der Kommunen grundlegend in Angriff zu nehmen und vor Ort mehr Mut, Eigenverantwortung und Vertrauen zu ermöglichen. Dafür müssten alle relevanten Akteure an einen Tisch, um gemeinsam mit der Politik tragfähige Lösungen zu entwickeln. Auf entsprechende Gespräche müsse konsequentes Handeln folgen. _ Vera Bökenbrink Moritz Pelze Podiumsdiskussion mit Moderatorin Juliane Hielscher, Dr. Eric Schuß, Niklas Benrath, Vera Bökenbrink, Andreas Hemsing und Moritz Pelze (von links). © Roberto Pfeil (5) AKTUELL 9 dbb magazin | Juni 2026

INTERVIEW Katrin Staffler, Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege Alle werden ihren Beitrag leisten müssen Frau Staffler, Sie waren Mitglied in der Bund-Länder-­ Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“. In den vergangenen Monaten wurde viel über Leistungseinschränkungen spekuliert. Welche Vorschläge der Arbeitsgruppe sind aus Ihrer Sicht am drängendsten? Wir müssen jetzt die Reformvorhaben vorantreiben, damit wir auch zukünftig eine qualitativ hochwertige und finanziell tragbare Versorgungsstruktur haben. Der Schwerpunkt bei dem Pflegeneuordnungsgesetz wird auf der ambulanten Versorgung liegen. Das ist mir wichtig, da hier der weitaus größte Teil der Versorgung stattfindet. Zum Zeitpunkt des Interviews ist der Referentenentwurf noch nicht fertig. Gerade bei der Finanzierung ringen wir um die richtige Austarierung. Aber klar ist: Wir müssen das Geld der Solidargemeinschaft sehr sorgsam ausgeben und sicher auch an der einen und anderen Stelle Leistungen auf das Wesentliche konzentrieren. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass die richtigen Personengruppen die richtigen Leistungen bekommen. Kurzum, wir müssen das Prinzip Gießkanne, das sich punktuell eingeschlichen hat, beenden. Mir ist dabei wichtig, dass wir die Finanzierung auf stabile Beine stellen und dabei die Bedarfe der pflegebedürftigen Zielgruppe in den Fokus stellen. Viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben den Eindruck, überproportional zur Finanzierung des Gesundheitssystems herangezogen zu werden, während zum Beispiel von der Preispolitik der Pharmaindustrie und der Hersteller von Hilfs- und Pflegeutensilien kaum die Rede ist. Gibt es da ein Ungleichgewicht? Die Finanzlage der Krankenversicherung beziehungsweise der Pflegeversicherung und der demografische Wandel geben uns keinen großen Spielraum. Alle werden ihren Beitrag leisten müssen. Meine Aufgabe verstehe ich so, dass chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen ein gutes, verlässliches System vorfinden und nicht zu sehr belastet werden. Denn sie haben schon genug zu schultern. Wir müssen das Prinzip Gießkanne, das sich punktuell eingeschlichen hat, beenden. © Felix Reischenbeck Katrin Staffler 10 FOKUS dbb magazin | Juni 2026

Viele Betroffene nutzen die ihnen zustehenden Leistungen nicht in vollem Umfang, aus Unwissenheit oder aufgrund des komplizierten Leistungsdschungels. Der dbb fordert mehr Pauschalierung und Transparenz in Form persönlicher Budgets, um die Inanspruchnahme zu erleichtern. Was halten Sie davon? Ein zentraler Schritt in der Pflegereform ist die Flexibilisierung der Leistungen: Wenn Budgets flexibler nutzbar sind und Bürokratie abgebaut wird, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen passgenauere Lösungen finden. Das erhöht nicht nur die Zufriedenheit, sondern nutzt auch vorhandene Ressourcen flexibler. Die Pflegereform sollte also neben dem Ziel, die Pflege insgesamt auf eine dauerhaft tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen, zugleich auch die Versorgung weiterentwickeln: stabiler, flexibler und näher an den Bedürfnissen der Menschen. Ziel muss ein System sein, das verlässlich, bezahlbar und zugleich individueller wird – und das den Menschen die Sicherheit gibt, dass sie im Pflegefall gut begleitet sind. Pflegende Angehörige sind eine, wenn nicht die tragende Säule der Pflege. Als Mitglied im unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf setzt sich der dbb für eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein, ähnlich dem Elterngeld. Kommt die Umsetzung in dieser Legislaturperiode? Die Pflegeversicherung steht vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen, und die bestehenden Defizite können wir nicht einfach weiter anwachsen lassen. Und wenn wir uns die momentane Haushaltslage ansehen, halte ich die Einführung einer Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige derzeit für nur schwer umsetzbar. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir pflegende Angehörige nicht auf andere Weise entlasten müssen. Gerade die Idee flexibler Budgets zielt darauf ab, den Alltag pflegender An- und Zugehöriger konkret zu erleichtern und zu individualisieren. Wenn Leistungen einfacher kombinierbar sind und weniger Bürokratie anfällt, entsteht oft schon eine erhebliche Entlastung im Vergleich zum heutigen Pflegedschungel. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt vor, versicherungsfremde Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Krankenversicherung wird von der Steuerfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger Abstand genommen. Bedeutet das nichts Gutes für die Pflegeversicherung oder können Sie Entwarnung geben? Der Referentenentwurf befindet sich gerade, während wir dieses Interview führen, noch in der Frühkoordinierung und liegt deshalb nicht vor. Ich bin der Meinung, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und als solche auch finanziert werden sollten. Dafür setze ich mich im Reformprozess ein. Denn für mich als Pflegebevollmächtigte ist ja ganz klar: Wir müssen die häusliche Pflege und damit die pflegenden An- und Zugehörigen weiter stärken und entlasten. Die steigenden Eigenanteile, besonders in der stationären Pflege, bringen immer mehr Menschen in finanzielle Bedrängnis. Wir setzen uns für die Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder ein. Ist das Ihrer Meinung nach ein gangbarer Weg? Alle müssen ihren Beitrag leisten, auch die Länder dürfen sich hier nicht wegducken. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern habe ich ein sehr konstruktives Gesprächsklima vorgefunden, aber die Länder haben auch sehr deutlich auf ihre begrenzte Haushaltslage verwiesen. Das müssen wir natürlich auch beachten und nach gangbaren Wegen suchen. _ Ziel muss ein System sein, das verlässlich, bezahlbar und zugleich individueller wird. Bundestag beschließt Apothekenreform Der Bundestag hat am 22. Mai 2026 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz enthält wesentliche Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken mit dem Ziel einer sicheren Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere auch im ländlichen Raum. Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und von Bürokratie befreit werden. Darüber hinaus erhalten sie neue Aufgaben in der Prävention und der Diagnostik. „Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, deshalb binden wir sie breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote.“ Nach Auffassung der Ministerin wird die Attraktivität der Apotheke als Arbeitsplatz durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung und neue Tätigkeitsfelder deutlich erhöht. Patientinnen und Patienten dürften besonders von erweiterten Angeboten profitieren. Unter anderem sieht das Gesetz vor, durch die Erweiterung des Leistungsspektrums einen niedrigschwelligen Zugang zu Impf-, Test- und Präventionsangeboten zu bieten: Impfen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind wie Tetanus und FSME, Schnelltests gegen bestimmte Erreger, Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken, neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungsrisiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sowie Beratungen zur Rauchentwöhnung. Medizinische Versorgung © .shock - stock.adobe.com FOKUS 11 dbb magazin | Juni 2026

BRENNPUNKT Gesundheitsreform Wie die Bundesregierung Vertrauen verspielt Die großen Reformvorhaben der Bundesregierung bedeuten Zumutungen für Bürgerinnen und Bürger. Das umstrittene Sparpaket in der gesetzlichen Krankenversicherung macht den Anfang und zeigt – statt nachhaltiger Lösungen – die Unfähigkeit der Politik, Veränderungen klar zu kommunizieren und ausgewogen umzusetzen. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Stabilität des Gesundheitssystems steht auf dem Spiel. Während die Reform der Pflegefinanzen noch in der politischen Abstimmung ist, wurde das Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom Bundeskabinett beschlossen und soll noch vor der Sommerpause in die Beratungen im Bundestag gehen. Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz präsentiert die Bundesregierung ein milliardenschweres Sparkonzept für die gesetzliche Krankenversicherung. Offiziell soll damit ein weiterer Anstieg der Beiträge verhindert werden. Gespart werden soll dort, wo sich der politische Widerstand am geringsten auswirkt – bei den Versicherten und den Beschäftigten im Gesundheitswesen. Rund 16 Milliarden Euro jährlich ab 2027, bis zu 38 Milliarden Euro bis 2030 soll das Einsparvolumen umfassen, mit dem die Bundesregierung die GKV stabilisieren will. In einem ersten Entwurf hatte das Bundesgesundheitsministerium sogar ein noch größeres Volumen vorgesehen. Auffällig dabei: Der Bund selbst zieht sich schrittweise aus der Verantwortung. Statt die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen, insbesondere die gut zwölf Milliarden Euro jährlich für die Beiträge der Bürgergeldempfänger, endlich vollständig auszugleichen, kürzt der Bund den regulären Bundeszuschuss zur GKV sogar um jährlich zwei Milliarden Euro. Gleichzeitig wird die Finanzierung für Bürgergeldempfänger nur in kleinen Schritten erhöht. Im Jahr 2027 gibt es hierfür gerade einmal 250 Millionen Euro vom Bund. Im Endeffekt bleibt eine klare Botschaft: Der Bundeshaushalt wird zwar entlastet, den Löwenanteil leisten jedoch die Beitragszahler. Damit dürfte sich verloren gegangenes Vertrauen in die Politik nur schwer wiederherstellen lassen. Versicherte im Visier der Sparpolitik Besonders deutlich wird diese Schlagseite des vorliegenden Gesetzentwurfs bei den Maßnahmen zulasten der Versicherten. So werden die Zuzahlungen für Arzneimittel ab dem kommenden Jahr um bis zu 50 Prozent und künftig automatisch mit der Grundlohnrate – das ist die durchschnittliche prozentuale Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen – steigen. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten soll faktisch aufgehoben und durch einen Beitragszuschlag in Höhe von 2,5 Prozent des berücksichti12 FOKUS dbb magazin | Juni 2026

gungsfähigen Einkommens ersetzt werden, sofern keine kleinen Kinder oder Pflegebedürftigen zu versorgen sind. Der dbb hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zur GKV-Reform kritisiert, dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten erst zu positiven Arbeitsanreizen führen kann, wenn zuvor die Rahmenbedingungen für einen erleichterten Zugang insbesondere von Frauen zur Erwerbstätigkeit geschaffen werden. Nach wie vor tragen Frauen den überwiegenden Teil der familiären Verantwortung und sind daher in besonderem Maße von Altersarmut bedroht; gleichzeitig geraten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – nicht zuletzt aufgrund haushalterischer Restriktionen – zunehmend in den Hintergrund, obwohl sie zwingend umgesetzt werden müssten, bevor in die Familienversicherung eingegriffen wird. Personal gerät unter Druck Weiterhin sieht das Gesetz vor, die Beitragsbemessungsgrenze, also den monatlichen Maximalbetrag an Einkünften, auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, außerplanmäßig um 300 Euro monatlich zu erhöhen. Damit wird aus Sicht des dbb die Verhältnismäßigkeit von Beiträgen und Leistungen ausgehebelt. Auch die Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, steigt korrespondierend um 300 Euro monatlich. Das könnte die private Krankenversicherung schwächen, da der Zustrom an neuen, jungen und relativ gesunden Mitgliedern gedrosselt wird, was die Risikokalkulation erschwert und die Beitragssätze perspektivisch weiter steigen lassen wird. In einem ersten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums war zudem vorgesehen, den Zahlbetrag des Krankengeldes abzusenken und die Regelungen zur Inanspruchnahme zu verschärfen. Massive Interventionen auch des dbb haben zumindest zur Rücknahme der geplanten Absenkung der Zahlbeträge geführt. Auch das Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird durch das Spargesetz zusätzlich belastet. Viele Jahre hat der dbb gemeinsam mit anderen Akteuren, darunter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, für eine vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen gekämpft. Mit dem „Aktionsbündnis zur Rettung der Krankenhäuser“ wurde dieses Ziel 2008 erreicht. Bis dahin erstatteten die Krankenkassen den Krankenhäusern Tariferhöhungen nur bis zur Höhe der sogenannten Veränderungsrate, also des durchschnittlichen Lohnzuwachses im gesamten Bundesgebiet. Fielen die vom dbb ausgehandelten Tarifergebnisse höher aus, blieb die Refinanzierung gedeckelt; die Krankenhäuser mussten die darüber hinausgehenden Tarifsteigerungen subventionieren, oft zulasten der Arbeitsbedingungen. Hemsing: Eingriff in die Tarifautonomie Dieser Erfolg des Aktionsbündnisses soll nun wieder relativiert werden. Andreas Hemsig, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fach- © Unsplash.com/Stephen Andrews Model-Foto: Peopleimages/Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | Juni 2026

vorstand Tarifpolitik: „Die Abkehr von der vollständigen Refinanzierung stellt weiterhin einen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Der Gesetzgeber scheint nicht zu verstehen, dass das Ergebnis von Tarifverhandlungen nicht nur die allgemeine Preisentwicklung widerspiegelt, sondern auch der Situation am Arbeitsmarkt Rechnung trägt. Die Abkehr von der vollständigen Refinanzierung und die Wiedereinführung des Tarifdeckels, den wir mit viel Energie vor fast 20 Jahren erstritten haben, erweisen dem Kampf gegen den Fachkräftemangel einen Bärendienst.“ Immerhin habe der Druck des dbb bewirkt, dass das die Veränderungsrate übersteigende Tarifergebnis nicht vollständig gedeckelt, sondern zumindest hälftig refinanziert wird. Ebenfalls kritisch bewertet der dbb-Vize das Ausbleiben der vollständigen Kostenübernahme für Bürgergeldempfänger und -empfängerinnen aus Steuermitteln: „Im Hinblick auf diese fehlenden Steuerzuschüsse, für die die Versichertengemeinschaft derzeit mit rund zwölf Milliarden Euro jährlich einspringt, wird die Belastung noch stärker auf die Versicherten verlagert. Der Bund will gerade einmal 250 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich dafür bereitstellen, Tendenz moderat steigend. Jedoch wird der Bundeszuschuss um jährlich zwei Milliarden Euro reduziert. Das ist eine Zumutung. Die Bundesregierung sollte sich schon einmal fragen, ob man mit derartigen Taschenspielertricks Vertrauen zurückgewinnt.“ Vor diesem Hintergrund kritisierte Hemsing auch die außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Versicherungspflichtgrenze ab dem Jahr 2027: „Aus Sicht des dbb verstoßen die Anhebungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.“ Wagner: grundlegende Überarbeitung nötig Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) und dbb-Vize Maik Wagner unterstrich: „Besonders kritisch ist, dass zentrale strukturelle Probleme ungelöst bleiben, vor allem die jährliche Finanzierungslücke bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger, die nicht ausreichend durch Steuermittel gedeckt wird.“ Entscheidend sei eine ausgewogene Gesamtstrategie. „Wenn Reformen einseitig zulasten von Beitragszahlern und Familien gehen, während strukturelle Finanzierungsfragen ungelöst bleiben, fehlt die gesellschaftliche Akzeptanz“, konstatiert Wagner. „Wir fordern im parlamentarischen Verfahren eine grundlegende Überarbeitung: eine gerechte Lastenverteilung, eine stärkere staatliche Beteiligung an der Finanzierung sowie den kompletten Verzicht auf Kürzungen bei existenziellen Leistungen.“ Nur so könne das Vertrauen in das System langfristig gesichert werden. Es sollen nicht nur Versicherte und Pflegepersonal, sondern auch Ärzteschaft, Pharmaindustrie, Apotheken und Krankenhäuser einen Sparbeitrag leisten. Als „absurd“ bezeichnete Wagner die Rücknahme der ursprünglich vorgesehenen Verdoppelung des Herstellerabschlags für Medikamente von sieben auf 14 Prozent, die die Pharmaindustrie deutlich zur Kasse gebeten hätte. Geblieben sei lediglich eine Dynamisierung des siebenprozentigen Abschlags. „Das verschiebt die Belastung noch weiter in Richtung der Patientinnen und Patienten“, so Wagner. Auch wird die deutliche Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich, zunächst bis 2030, dazu führen, dass die Beitragssätze nicht so stabil bleiben, wie es der Name des Gesetzes suggerieren will. Überdies stehen für den Bereich der GKV weitere Gesetzgebungsverfahren an, die vor der Sommerpause angestoßen werden sollen: unter anderem die Reform der Pflegefinanzen, ein Präventionsgesetz und die Einführung eines Primärarztsystems, das die medizinische Ersteinschätzung künftig digitalisieren und die Steuerung von Facharztterminen bei den Hausärzten verankern soll. Wenn diese Gesetze ebenfalls die Handschrift des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes tragen, dürfte auch hier mit massivem politischem Gegenwind und weiterem Vertrauensverlust zu rechnen sein. krz © Unsplash.com/Towfiqu Barbhuiya © Unsplash.com/Elen Sher 14 FOKUS dbb magazin | Juni 2026

BLICKPUNKT Beitragsstabilisierung im Gesundheitssystem Sorgen weniger Krankenkassen für Entlastung? Explodierende Kosten, Beitragssteigerungen für die gesetzlich Versicherten, Absenkung der Kassenleistungen: Die Aufregung über Reformen im Gesundheitssystem ist groß, die Fülle an Vorschlägen ist es auch. Einer davon lautet, die Zahl der Krankenkassen auf zehn, vielleicht zwölf zu reduzieren. 1 815 Krankenkassen gab es in der alten Bundesrepublik im Jahr 1970. Im Jahr 1992 waren es noch 1 223; als vier Jahre später die freie Krankenkassenwahl eingeführt wurde, war diese Zahl bereits auf 642 abgeschmolzen – ein Trend, der seitdem anhält. 2004 hatte sich die Zahl auf 280 verringert, derzeit sind es 93. Allein seit 1992 sind mehr als 1 100 Krankenkassen vom Markt verschwunden oder haben fusioniert. Die Versicherten haben die Wahl zwischen Ersatzkassen, die aus alten Selbsthilfevereinigungen hervorgegangen sind, den regional organisierten Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können, Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK), der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie der Knappschaft, die ursprünglich nur Arbeitskräften im Bergbau offenstand. Die Ersatzkassen vereinigen mit 28,5 Millionen und die AOK mit 27,5 Millionen Menschen die meisten Versicherten auf sich. Synergie durch Fusionen? Der Trend geht also deutlich in Richtung Reduzierung. Die Befürworter einer staatlich vorgeschriebenen weiteren Abschmelzung argumentieren, dadurch ließen sich Verwaltungskosten ebenso einsparen wie Vorstandsgehälter, die die Versicherten unnötig belasteten. Von Mindestgrößen in puncto Versichertenanzahl ist die Rede; das würde für viele kleine Kassen das Aus bedeuten. Aber hilft es? Die Verfechter der Idee argumentieren, seit der Einführung des Kassenwahlrechts sei der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesunken: von 5,2 Prozent im Jahr 1995 auf heute vier Prozent. Doch diese Rechnung greift zu kurz. Da die Leistungsausgaben in den vergangenen drei Jahrzehnten regelrecht explodiert sind, gingen die Verwaltungskosten nur anteilsmäßig zurück. In absoluten Zahlen stiegen sie, allein zwischen 2004 und 2024 von 8,1 auf 12,6 Milliarden Euro. Inflationsbereinigt entspricht dies einem Plus von gut sechs Prozent, obwohl im selben Zeitraum mehr als 180 Kassen den Markt verließen. Das Plus hat Gründe: Die Krankenkassen müssen immer mehr Versicherte versorgen, gleichzeitig bekommen sie vom Gesetzgeber immer neue Aufgaben und Regulierungen zugewiesen, denen sie entsprechen müssen. Das erhöht den Beratungs- und Verwaltungsaufwand, die Dienstleistungen werden immer komplexer. Digitalisierung und KI können bei automatisierten Aufgaben helfen, aber Beratung lässt sich nicht ersetzen. In gesundheitlichen Krisen möchte man nicht mit einem KI-Agenten kommunizieren. Dass Fusionen nicht automatisch kostensenkend wirken, stellte der Bundesrechnungshof bereits 2010 fest. Im Auftrag des damaligen Gesundheitsministers Philipp Rösler hatte er geprüft, inwieweit zehn große Krankenkassenfusionen der Jahre 2007 bis 2009 zu deutlich kostensparenden Synergieeffekten geführt hätten. Das Ergebnis: Diese hätten sich nicht eingestellt. Stattdessen seien die Aufwendungen gestiegen. Die Fusionen hätten sich als „Kostentreiber“ erwiesen. „Die Forderung nach einer Mindestanzahl und Mindestgrößen geht ins Leere“, so Maik Wagner, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) und dbb-Vize. „Die Politik hat 1996 den Wettbewerb unter den Kassen geschaffen, und der Markt regelt das.“ Was geschieht, wenn man stattdessen Fusionen staatlicherseits vorschreibt, zeigt ein Blick nach Österreich. Dort wurden 2020 die zuvor neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse verschmolzen. Die von © contrastwerkstatt - stock.adobe.com FOKUS 15 dbb magazin | Juni 2026

Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Expertenkommission zur Gesundheitsreform (FinanzKommission Gesundheit) hat diese Variante geprüft und verworfen, weil „hierdurch keine Kostenvorteile festgestellt werden konnten. Potenziale zur Kostensenkung werden hingegen in einer wettbewerblichen Ausgestaltung gesehen. Die Österreichische Gesundheitskasse weist eine Steigerungsrate der Verwaltungsausgaben für die Jahre 2020 bis 2024 von 39 Prozent aus; bereinigt um gesunkene Erstattungen ergeben sich 25 Prozent. Die Verwaltungsausgaben der GKV sind im gleichen Zeitraum um lediglich sieben Prozent gestiegen.“ In ihre 66 Empfehlungen hat die Kommission Fusionen daher nicht aufgenommen. Dasselbe gilt für die vermuteten Einsparungen durch Vorstandsgehälter, die bei einer forcierten Reduzierung der Kassenanzahl entfielen. „Die Vorstandsvergütungen“, so die Expertenkommission, „betrugen im Jahr 2024 GKV-weit insgesamt rund 17 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent an den Nettoverwaltungsausgaben und von 0,005 Prozent an den Gesamtausgaben. Demnach kann über eine Reduktion der Vorstandssitze oder eine Begrenzung von deren Vergütungen keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden.“ Kein Rückzug aus der Fläche Und was ist mit Mindestgrößen für Krankenkassen? Sind Kassen mit weniger als einer Million Mitgliedern beispielsweise automatisch teurer oder ineffizienter? „Die großen Tanker mit mehreren Millionen Versicherten sind wirtschaftlich nicht stabiler aufgestellt als eine kleine regionale Körperschaft wie etwa die AOK Bremen“, widerspricht Maik Wagner. „Und es ist wichtig, sich nicht aus der Fläche zurückzuziehen. Denn es gibt ja auch ein bestimmtes Vertrauensverhältnis zwischen mir als Versichertem und meiner Krankenkasse. Pflegeberatung beispielsweise gewinnt als Thema an Bedeutung. Da braucht man Körperschaften, die in der Region gut vernetzt sind und an die ich mich direkt, etwa in einer Filiale, wenden kann.“ Zumal die Zahlen zeigen, dass Kosteneffizienz mit Blick auf die Verwaltungskosten nicht von der Höhe der Mitgliederzahl abhängt. Mit 83,93 Euro Netto-Verwaltungskosten pro versicherter Person hatte 2024 die BKK Firmus mit 786 300 Mitgliedern die niedrigsten Verwaltungskosten aller gesetzlichen Krankenversicherer, gefolgt von der BKK Euregio, deren 90 000 Mitglieder dafür 86,62 Euro aufbringen mussten. Die Techniker Krankenkasse mit 9,5 Millionen Versicherten erreichte mit 109,91 Euro NettoVerwaltungskosten nur den viertbesten Wert. Doch misst sich Effizienz überhaupt allein an den Verwaltungskosten? Ein dichteres Filialnetz, persönliche Ansprechpartner oder besondere Gesundheits- und Beratungsangebote können für Versicherte ebenfalls in die Effizienzbewertung einfließen – und sie sind es schließlich, die im Zuge der Wahlfreiheit darüber entscheiden, welcher Kasse sie sich anvertrauen. Was auf den ersten Blick nach smarter Vereinfachung aussehen mag – zehn bis zwölf Kassen mit mindestens x Versicherten –, erweist sich bei näherem Hinsehen als kalkulatorischer Flop. Der Bund muss für Gerechtigkeit sorgen Die eigentlichen Kostentreiber im Gesundheitssystem liegen ohnehin woanders: nicht bei Verwaltungskosten und Vorstandsgehältern, sondern bei den Ausgaben für Medikamente, Behandlungen – und versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählt auch die Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger, die derzeit allein von den gesetzlich Versicherten getragen wird. Schon seit Jahren drängt nicht nur der dbb darauf, dass der Bund diese Kosten auskömmlich refinanziert. Die Expertenkommission Gesundheit macht hier ebenfalls ein erhebliches Einsparpotenzial aus. Im Wortlaut heißt es: „Die Kommission empfiehlt, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. (…) Die geschätzte Entlastungswirkung für die GKV würde damit schätzungsweise rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr betragen. Diese Empfehlung würde die Systemarchitektur der GKV unangetastet lassen und wäre aufwandsarm umzusetzen. Sie würde zudem die bestehende Solidarlogik fortführen, zugleich jedoch die Unterdeckung der Bürgergeldbeziehenden in der GKV beseitigen.“ Eine Entlastung um rund zwölf Milliarden Euro wäre tatsächlich beitragsrelevant und -stabilisierend. Eine Refinanzierung aus Steuermitteln würde zudem dafür sorgen, dass die Lasten fair verteilt würden. „Das ist gerechter. Alle zahlen das dann, auch die Beamten“, sagte dazu dbb-Chef Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 18. April 2026. Die Koalition hat sich in ihrem Haushaltsentwurf für 2027 Ende April anders entschieden: Einer Entlastung der GKV um 250 Millionen Euro steht eine gleichzeitige Streichung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen von zwei Milliarden Euro gegenüber. Doch „es kann nicht sein“, so Volker Geyer nach Bekanntwerden der Pläne, „dass Versicherte zur Kasse gebeten werden, um den Haushalt zu sanieren“. Andrea Böltken © everythingpossible - stock.adobe.com 16 FOKUS dbb magazin | Juni 2026

STANDPUNKT Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Prävention ist eine Investition in Stabilität Arbeitsschutz wird oft als Bürokratie abgetan. Dabei entscheidet er über Gesundheit, Erwerbsfähigkeit und wirtschaftliche Stabilität. Hinter jeder Unfallstatistik stehen menschliche Schicksale und erhebliche Folgekosten. Die Zahlen zeigen: Prävention wirkt und ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in eine leistungsfähige Gesellschaft. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt manchmal, um ein ganzes Leben zu verändern. Ein Beschäftigter eines Reinigungsunternehmens stürzte bei der Arbeit von einer Leiter. Er brach sich das Fersenbein, war monatelang arbeitsunfähig und musste mühsam wieder lernen, den Fuß vollständig zu belasten. Andere verunglücken schwerer. Manche kehren nie mehr an ihren Arbeitsplatz zurück. Solche Fälle tauchen in politischen Debatten oft nur am Rand auf. Stattdessen wird abstrakt über Vorschriften, Dokumentationspflichten oder vermeintliche Überregulierung diskutiert. Schnell entsteht dabei der Eindruck, Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit seien vor allem ein Kostenfaktor. Das klingt zunächst plausibel. Tatsächlich aber wäre es ein folgenschwerer Irrtum. Denn Prävention kostet zwar etwas. Aber teuer wird es dort, wo Prävention fehlt. Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und lange krankheitsbedingte Ausfälle treffen die Betroffenen und ihre Familien. Sie belasten aber auch Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Sozialversicherungen und das Gesundheitswesen. Jeder schwere Unfall bedeutet Leid, Ausfälle und den Verlust von Erfahrung und Arbeitskraft. Wie groß dieser Effekt ist, zeigt ein Blick auf die vergangenen Jahrzehnte: Die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle ist seit dem Jahr 2000 massiv zurückgegangen – von rund 1,38 Millionen auf zuletzt etwa 755 000 meldepflichtige Fälle pro Jahr. Wären die Unfallzahlen auf dem früheren Niveau geblieben, hätte die gesetzliche Unfallversicherung Milliardenbeträge zusätzlich für Rehabilitation, Renten und medizinische Versorgung aufbringen müssen. Diese Entwicklung ist kein Zufall. Sie ist nicht zuletzt das Ergebnis kontinuierlicher Präventionsarbeit. Gerade deshalb greift auch die aktuelle Diskussion über Vereinfachung und Entlastung häufig zu kurz. Natürlich müssen Verfahren verständlich, digital und praxisnah sein. Aber wer Sicherheit und Gesundheit pauschal als überflüssige Bürokratie abtut, verkennt ihre eigentliche Funktion. Arbeitsschutz schützt nicht nur Beschäftigte. Er hält unsere Arbeitswelt leistungsfähig. In der Wirtschaft wie im öffentlichen Dienst zeigt sich täglich, wie wichtig sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen sind – in Betrieben, in Kitas, Schulen und Verwaltungen, bei Einsatzkräften, in Verkehrsbetrieben, Kliniken oder Rettungsdiensten. Dort hängt die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens unmittelbar davon ab, dass Menschen gesund arbeiten können. Das gilt ebenso für die Wirtschaft insgesamt. Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber sind auf motivierte, qualifizierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen – insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels. Gute Arbeitsbedingungen reduzieren Ausfälle und stärken die Bindung an den Arbeitsplatz. Prävention ist deshalb mehr als eine soziale Frage. Sie ist ein Stabilitäts- und Standortfaktor. Das gilt erst recht in einer älter werdenden Gesellschaft. Wenn Menschen länger gesund im Erwerbsleben bleiben sollen, braucht es sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Wer hieran spart, muss damit rechnen, dass ihn diese Entscheidung einholen wird – in Form fehlender Fachkräfte sowie höherer Gesundheits- und Sozialausgaben. Die gesetzliche Unfallversicherung bildet jedes Jahr Millionen Menschen in Erster Hilfe aus, qualifiziert Sicherheitsbeauftragte und unterstützt Unternehmen und Einrichtungen dabei, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die BG Kliniken leisten einen wichtigen Beitrag zur Versorgung Schwerverletzter. Dass viele Menschen den Wert dieser Arbeit erkennen, zeigt auch das aktuelle DGUV Barometer Arbeitswelt: 90 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass Prävention Unternehmen stärkt und die Krisenfestigkeit unseres Landes erhöht. Denn eine starke Gesellschaft braucht nicht weniger Prävention, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für sichere und gesunde Arbeit. _ Dr. Stephan Fasshauer © DGUV FOKUS 17 dbb magazin | Juni 2026

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