Besoldung der Bundesbeamten Gesetzentwurf mit Änderungsbedarf dbb-Vize Heini Schmitt (links) und Frederik Bouffier (MdB, CDU). Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation bringt wichtige Verbesserungen. In seiner Stellungnahme weist der dbb aber auch auf entscheidende Schwächen hin. Mit dem Gesetzentwurf wird der Tarifabschluss aus dem April im Wesentlichen übertragen, das entspricht unserer Forderung“, sagte der dbb-Bundesvorsitzende Volker Geyer am 11. Mai 2026. „Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung endlich umzusetzen, wurde außerdem die Grundgehaltstabelle völlig neu strukturiert. Bei dieser Reform ist der Wille von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und seinem Haus deutlich erkennbar, die verfassungsrechtlichen Vorgaben wie das Leistungsprinzip und das Abstandsgebot zu stärken. Nach Jahren des Stillstands und untauglichen Gesetzentwürfen vergangener Regierungen ist das ein echter Fortschritt. Allerdings ist in vielen Einzelregelungen ebenso deutlich erkennbar, dass es nicht immer um die gerechteste, sondern um die preiswertere Lösung ging. Besonders kritisch sehen wir die Abkehr vom Alleinverdienermodell als Berechnungsgrundlage für die Besoldung.“ Heini Schmitt, Fachvorstand für Beamtenpolitik des dbb, erläuterte dazu: „Die Abkehr vom Alleinverdienermodell ist nach unserer Überzeugung mit dem Grundgesetz und den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar. Der Dienstherr versucht, sich damit seiner Alimentationsverpflichtung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und ihren Familien zu einem nennenswerten Teil zu entziehen. Damit wird das Alimentationsprinzip ausgehebelt. Wir werden vor allem dazu, aber auch zu anderen Aspekten des Gesetzentwurfs, mit dem Bundesinnenministerium erneut ins Gespräch gehen und konstruktive Vorschläge einbringen.“ Bereits am 23. April hatte Schmitt in einem Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Frederik Bouffier (CDU, Junge Union) zentrale Fragen zur Zukunft des Berufsbeamtentums, zur amtsangemessenen Alimentation und zum besseren Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor Gewalt diskutiert. Die Gesprächspartner kamen darin überein, dass „ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ohne Berufsbeamtentum, ohne verfassungsgemäße Besoldung und wirksamen Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen nicht denkbar ist“. _ © dbb © magele-picture - stock.adobe.com AKTUELL 5 dbb magazin | Juni 2026
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