dbb magazin 6/2026

Tag des Arbeitsschutzes Fünf Faktoren für Sicherheit am Arbeitsplatz In Deutschland wurde in Sachen Arbeitsschutz einiges erreicht. Aber da gehe noch mehr, sagt dbb-Vize Maik Wagner. Seit dem Jahr 2003 steht der 28. April für den Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Schätzungen zufolge verlieren etwa 6 000 Menschen weltweit täglich ihr Leben, während sie arbeiten. Deutschland hat bezüglich des Arbeitsschutzes viel erreicht: Bei den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2024 wurde mit rund 810 000 Fällen ein historischer Tiefststand erreicht – und auch die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle lag mit 440 deutlich niedriger als im Vorjahr (499). „Trotzdem ist das Ziel ‚Vision Zero‘, also eine Welt ohne Arbeitsunfälle, noch in weiter Ferne“, erklärte der stellvertretende dbbBundesvorsitzende Maik Wagner am 28. April 2026. „Für einen wirksamen Arbeitsschutz sind deshalb Prävention, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Kommunikation, eine funktionierende Fehlerkultur und gute Arbeitsbedingungen unabdingbare Voraussetzungen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten gefahrenfrei arbeiten können.“ Hintergrund: Initiiert von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), steht der Aktionstag zum einen für ein Gedenken an diejenigen, die bei der Arbeit getötet, verletzt wurden oder erkrankt sind. Zum anderen soll er aber auch die Schaffung sicherer, gesunder und menschenwürdiger Arbeitsplätze unterstützen. _ Neue Prüf-, Koordinations- und Dokumentationspflichten sowie komplexere Hilfe- und Leistungsplanverfahren sind mit den vorhandenen Ressourcen nicht zu bewältigen“, warnte der Zweite Vorsitzende des dbb anlässlich der Verbändeanhörung zum Reformgesetz am 27. April 2026 im Bundesfamilienministerium. „Die Kolleginnen und Kollegen sind heute bereits überlastet. Ohne die grundsätzlichen Voraussetzungen zu verbessern, ohne eine verlässliche Finanzierung und eine verbindliche Personalaufstockung, wird es nicht gehen. Leider droht sich hier ein Trend zu bestätigen: Der Bund erlässt gut gemeinte Gesetze, für die in den Kommunen schlicht kein Personal vorhanden ist. Das ist unredlich.“ Positiv dagegen sei die stärkere inklusive Ausrichtung des Entwurfs. Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe mit Überführung in ein gemeinsames Regelwerk konsequent in den Fokus zu rücken, sei wichtig. „Technische und sachliche Unterstützungen, Leistungen aus einer Hand, die Orientierung an Teilhaberechten und der Abbau komplizierter Schnittstellen können für Kinder, Jugendliche und ihre Familien echte Verbesserungen bringen.“ Inklusion müsse tragfähig umgesetzt und mit entsprechenden Ressourcen hinterlegt werden. „Problematisch ist jedoch, dass Infrastruktur- und Regelangebote künftig einen Vorrang erhalten sollen. Damit besteht die Gefahr, dass individuell notwendige Hilfen zurückgedrängt werden – nicht aus fachlichen Gründen, sondern weil Strukturen verfügbar sind oder als steuerungslogisch günstiger gelten.“ Somit könnte der individuelle Rechtsanspruch faktisch geschwächt werden. „Passgenaue Hilfen dürften nicht durch standardisierte Angebote ersetzt werden, wenn diese den konkreten Bedarf eines Kindes oder Jugendlichen nicht gleichermaßen abdecken. Deshalb fordern wir, den Vorrang von Infrastrukturangeboten klarer zu begrenzen und das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten rechtssicher zu stärken.“ _ Kinder- und Jugendhilfe Reform steigert Belastung für die Beschäftigten Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele. Doch die Arbeitsbelastung in Jugendämtern und Einrichtungen werde erheblich steigen, kritisiert dbb-Vize Andreas Hemsing. Model-Foto: Colourbox.de Model-Foto: Colourbox.de AKTUELL 7 dbb magazin | Juni 2026

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