dbb magazin 6/2026

BLICKPUNKT Beitragsstabilisierung im Gesundheitssystem Sorgen weniger Krankenkassen für Entlastung? Explodierende Kosten, Beitragssteigerungen für die gesetzlich Versicherten, Absenkung der Kassenleistungen: Die Aufregung über Reformen im Gesundheitssystem ist groß, die Fülle an Vorschlägen ist es auch. Einer davon lautet, die Zahl der Krankenkassen auf zehn, vielleicht zwölf zu reduzieren. 1 815 Krankenkassen gab es in der alten Bundesrepublik im Jahr 1970. Im Jahr 1992 waren es noch 1 223; als vier Jahre später die freie Krankenkassenwahl eingeführt wurde, war diese Zahl bereits auf 642 abgeschmolzen – ein Trend, der seitdem anhält. 2004 hatte sich die Zahl auf 280 verringert, derzeit sind es 93. Allein seit 1992 sind mehr als 1 100 Krankenkassen vom Markt verschwunden oder haben fusioniert. Die Versicherten haben die Wahl zwischen Ersatzkassen, die aus alten Selbsthilfevereinigungen hervorgegangen sind, den regional organisierten Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die sich auf verschiedene Bundesländer erstrecken können, Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK), der Landwirtschaftlichen Krankenkasse sowie der Knappschaft, die ursprünglich nur Arbeitskräften im Bergbau offenstand. Die Ersatzkassen vereinigen mit 28,5 Millionen und die AOK mit 27,5 Millionen Menschen die meisten Versicherten auf sich. Synergie durch Fusionen? Der Trend geht also deutlich in Richtung Reduzierung. Die Befürworter einer staatlich vorgeschriebenen weiteren Abschmelzung argumentieren, dadurch ließen sich Verwaltungskosten ebenso einsparen wie Vorstandsgehälter, die die Versicherten unnötig belasteten. Von Mindestgrößen in puncto Versichertenanzahl ist die Rede; das würde für viele kleine Kassen das Aus bedeuten. Aber hilft es? Die Verfechter der Idee argumentieren, seit der Einführung des Kassenwahlrechts sei der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gesunken: von 5,2 Prozent im Jahr 1995 auf heute vier Prozent. Doch diese Rechnung greift zu kurz. Da die Leistungsausgaben in den vergangenen drei Jahrzehnten regelrecht explodiert sind, gingen die Verwaltungskosten nur anteilsmäßig zurück. In absoluten Zahlen stiegen sie, allein zwischen 2004 und 2024 von 8,1 auf 12,6 Milliarden Euro. Inflationsbereinigt entspricht dies einem Plus von gut sechs Prozent, obwohl im selben Zeitraum mehr als 180 Kassen den Markt verließen. Das Plus hat Gründe: Die Krankenkassen müssen immer mehr Versicherte versorgen, gleichzeitig bekommen sie vom Gesetzgeber immer neue Aufgaben und Regulierungen zugewiesen, denen sie entsprechen müssen. Das erhöht den Beratungs- und Verwaltungsaufwand, die Dienstleistungen werden immer komplexer. Digitalisierung und KI können bei automatisierten Aufgaben helfen, aber Beratung lässt sich nicht ersetzen. In gesundheitlichen Krisen möchte man nicht mit einem KI-Agenten kommunizieren. Dass Fusionen nicht automatisch kostensenkend wirken, stellte der Bundesrechnungshof bereits 2010 fest. Im Auftrag des damaligen Gesundheitsministers Philipp Rösler hatte er geprüft, inwieweit zehn große Krankenkassenfusionen der Jahre 2007 bis 2009 zu deutlich kostensparenden Synergieeffekten geführt hätten. Das Ergebnis: Diese hätten sich nicht eingestellt. Stattdessen seien die Aufwendungen gestiegen. Die Fusionen hätten sich als „Kostentreiber“ erwiesen. „Die Forderung nach einer Mindestanzahl und Mindestgrößen geht ins Leere“, so Maik Wagner, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) und dbb-Vize. „Die Politik hat 1996 den Wettbewerb unter den Kassen geschaffen, und der Markt regelt das.“ Was geschieht, wenn man stattdessen Fusionen staatlicherseits vorschreibt, zeigt ein Blick nach Österreich. Dort wurden 2020 die zuvor neun Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse verschmolzen. Die von © contrastwerkstatt - stock.adobe.com FOKUS 15 dbb magazin | Juni 2026

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