Gesundheitsministerin Nina Warken eingesetzte Expertenkommission zur Gesundheitsreform (FinanzKommission Gesundheit) hat diese Variante geprüft und verworfen, weil „hierdurch keine Kostenvorteile festgestellt werden konnten. Potenziale zur Kostensenkung werden hingegen in einer wettbewerblichen Ausgestaltung gesehen. Die Österreichische Gesundheitskasse weist eine Steigerungsrate der Verwaltungsausgaben für die Jahre 2020 bis 2024 von 39 Prozent aus; bereinigt um gesunkene Erstattungen ergeben sich 25 Prozent. Die Verwaltungsausgaben der GKV sind im gleichen Zeitraum um lediglich sieben Prozent gestiegen.“ In ihre 66 Empfehlungen hat die Kommission Fusionen daher nicht aufgenommen. Dasselbe gilt für die vermuteten Einsparungen durch Vorstandsgehälter, die bei einer forcierten Reduzierung der Kassenanzahl entfielen. „Die Vorstandsvergütungen“, so die Expertenkommission, „betrugen im Jahr 2024 GKV-weit insgesamt rund 17 Millionen Euro. Dies entspricht einem Anteil von 0,14 Prozent an den Nettoverwaltungsausgaben und von 0,005 Prozent an den Gesamtausgaben. Demnach kann über eine Reduktion der Vorstandssitze oder eine Begrenzung von deren Vergütungen keine beitragsrelevante Einsparung erreicht werden.“ Kein Rückzug aus der Fläche Und was ist mit Mindestgrößen für Krankenkassen? Sind Kassen mit weniger als einer Million Mitgliedern beispielsweise automatisch teurer oder ineffizienter? „Die großen Tanker mit mehreren Millionen Versicherten sind wirtschaftlich nicht stabiler aufgestellt als eine kleine regionale Körperschaft wie etwa die AOK Bremen“, widerspricht Maik Wagner. „Und es ist wichtig, sich nicht aus der Fläche zurückzuziehen. Denn es gibt ja auch ein bestimmtes Vertrauensverhältnis zwischen mir als Versichertem und meiner Krankenkasse. Pflegeberatung beispielsweise gewinnt als Thema an Bedeutung. Da braucht man Körperschaften, die in der Region gut vernetzt sind und an die ich mich direkt, etwa in einer Filiale, wenden kann.“ Zumal die Zahlen zeigen, dass Kosteneffizienz mit Blick auf die Verwaltungskosten nicht von der Höhe der Mitgliederzahl abhängt. Mit 83,93 Euro Netto-Verwaltungskosten pro versicherter Person hatte 2024 die BKK Firmus mit 786 300 Mitgliedern die niedrigsten Verwaltungskosten aller gesetzlichen Krankenversicherer, gefolgt von der BKK Euregio, deren 90 000 Mitglieder dafür 86,62 Euro aufbringen mussten. Die Techniker Krankenkasse mit 9,5 Millionen Versicherten erreichte mit 109,91 Euro NettoVerwaltungskosten nur den viertbesten Wert. Doch misst sich Effizienz überhaupt allein an den Verwaltungskosten? Ein dichteres Filialnetz, persönliche Ansprechpartner oder besondere Gesundheits- und Beratungsangebote können für Versicherte ebenfalls in die Effizienzbewertung einfließen – und sie sind es schließlich, die im Zuge der Wahlfreiheit darüber entscheiden, welcher Kasse sie sich anvertrauen. Was auf den ersten Blick nach smarter Vereinfachung aussehen mag – zehn bis zwölf Kassen mit mindestens x Versicherten –, erweist sich bei näherem Hinsehen als kalkulatorischer Flop. Der Bund muss für Gerechtigkeit sorgen Die eigentlichen Kostentreiber im Gesundheitssystem liegen ohnehin woanders: nicht bei Verwaltungskosten und Vorstandsgehältern, sondern bei den Ausgaben für Medikamente, Behandlungen – und versicherungsfremde Leistungen. Dazu zählt auch die Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger, die derzeit allein von den gesetzlich Versicherten getragen wird. Schon seit Jahren drängt nicht nur der dbb darauf, dass der Bund diese Kosten auskömmlich refinanziert. Die Expertenkommission Gesundheit macht hier ebenfalls ein erhebliches Einsparpotenzial aus. Im Wortlaut heißt es: „Die Kommission empfiehlt, die Bürgergeldbeziehenden als Pflichtmitglieder in der GKV zu belassen und die vom Bund gezahlten Beiträge künftig kostendeckend auszugestalten. (…) Die geschätzte Entlastungswirkung für die GKV würde damit schätzungsweise rund zwölf Milliarden Euro pro Jahr betragen. Diese Empfehlung würde die Systemarchitektur der GKV unangetastet lassen und wäre aufwandsarm umzusetzen. Sie würde zudem die bestehende Solidarlogik fortführen, zugleich jedoch die Unterdeckung der Bürgergeldbeziehenden in der GKV beseitigen.“ Eine Entlastung um rund zwölf Milliarden Euro wäre tatsächlich beitragsrelevant und -stabilisierend. Eine Refinanzierung aus Steuermitteln würde zudem dafür sorgen, dass die Lasten fair verteilt würden. „Das ist gerechter. Alle zahlen das dann, auch die Beamten“, sagte dazu dbb-Chef Volker Geyer im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 18. April 2026. Die Koalition hat sich in ihrem Haushaltsentwurf für 2027 Ende April anders entschieden: Einer Entlastung der GKV um 250 Millionen Euro steht eine gleichzeitige Streichung des Bundeszuschusses für versicherungsfremde Leistungen von zwei Milliarden Euro gegenüber. Doch „es kann nicht sein“, so Volker Geyer nach Bekanntwerden der Pläne, „dass Versicherte zur Kasse gebeten werden, um den Haushalt zu sanieren“. Andrea Böltken © everythingpossible - stock.adobe.com 16 FOKUS dbb magazin | Juni 2026
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc4MQ==