vor der Justiz zu schützen, können sie zudem Beweismaterial manipulieren, sodass statt ihrer eine andere Person zu sehen ist. Zwar werden Programme immer besser darin, Deepfakes und allgemein KI-generierte Videos zu erkennen. Gleichzeitig nimmt die Realitätsnähe dieser Videos rasant zu. Für Ermittlerinnen und Ermittler ist der Umgang damit zu einem Katz-und-Maus-Spiel geworden. 98 Prozent aller Deepfakes sind Pornos Die bekannteste Form von Deepfakes ist Deepfake-Pornografie. Inzwischen ist sie fast zum Synonym für die Technologie geworden. Nicht ohne Grund: Laut einer Auswertung der EU aus dem Jahr 2025 waren 98 Prozent der online geteilten Deepfakes pornografisches Material. Die Zahl der geteilten Deepfakes verdoppelt sich alle sechs Monate. Zudem haben Erpressung und Demütigung mit nicht einvernehmlichen sexuellen Aufnahmen in den vergangenen Jahren stark zugenommen. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle sind Frauen betroffen. Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, sagt gegenüber dem dbb magazin: „Diese Entwicklungen sind zutiefst schockierend und verstörend. Die Politik ist in der Pflicht, Frauen auch in digitalen Räumen vor Gewalt zu schützen.“ Der sprunghafte Anstieg zeige, wie dringend die Gesetzgebung nachziehen muss. Digitale Gewalt habe auf Betroffene einen ähnlichen Effekt wie physische Gewalt. „Deshalb muss auch digitale Gewalt unter Strafe stehen; neue Technologie darf dabei keine Ausnahme sein. Plattformen müssen dafür sorgen, dass sich solches Material nicht verbreitet. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, Deepfakes zu melden. Und sie müssen die Gewissheit haben, dass das Melden Konsequenzen für den Täter hat, nicht für sie. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum.“ Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das nun ändern. Bislang stehen nach deutschem Strafrecht zwar „Verletzungen des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ unter Strafe, nicht aber Fälle, in denen das Material mithilfe eines Programms erstellt oder bearbeitet wurde. Diese Gesetzeslücke soll das „Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt“ so schnell wie möglich schließen. Hubig sagte dazu auf dem dbb-Bundesfrauenkongress am 20. März 2026: „Wir sehen, dass das Recht momentan dem technologischen Fortschritt hinterherhinkt. Das kann nicht sein und darf nicht sein.“ Mit dem Gesetz sollen alle Lücken in diesem Bereich geschlossen werden. „Pornografische Deepfakes sollen zukünftig schon beim Besitz und beim Teilen unter Strafe stehen. Und das Ganze soll dann auch im Netz leichter durchgesetzt werden können“, kündigte Hubig an. Zahnlose Justiz Ein solches Gesetz würde Teile der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzen. Nach der Richtlinie soll unter anderem die Veröffentlichung von Videos strafbar sein, die ohne Einverständnis einer anderen Person sexuelle Handlungen oder intime Körperteile zeigen. Auch die Herstellung, Manipulation oder Veränderung von Videos, die sexuelle Handlungen nur vortäuschen, soll strafbar sein, ebenso wie die Erpressung mit solchen Videos. Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat im Mai 2026 angekündigt, die Richtlinie weiter zu verschärfen. In Deutschland ist die Richtlinie bislang allerdings noch nicht umgesetzt. Das Gesetz, das die Justizministerin angekündigt hatte, befindet sich weiterhin im Stadium des Referentenentwurfs. Zwar müssen Plattformen und Softwares nach dem EU-AI-Act KI-generierte Videos bereits als solche kennzeichnen. Das ist jedoch eher ein Tropfen auf den heißen Stein, weil sich diese Kennzeichnung häufig umgehen lässt. Theoretisch können sich Betroffene schon heute mit dem deutschen Zivilrecht zur Wehr setzen. Nach Auffassung des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung des Bundestages können Deepfakes unter das Persönlichkeitsrecht fallen: „Dieses umfasst als Grundrecht neben dem Recht am eigenen Bild unter anderem das Recht auf Privatheit und den Schutz der persönlichen Ehre, das Recht am gesprochenen Wort sowie das Recht, von der Unterschiebung nicht getätigter Äußerungen verschont zu bleiben“, heißt es im Bericht des Ausschusses. In der Praxis wird das Zivilrecht jedoch immer seltener genutzt. Gründe dafür sind unter anderem die lange Dauer und die hohen Kosten bei zugleich ungewissem Ausgang. Aber ist es allein Aufgabe der Betroffenen und Justiz, sich gegen Deepfake-Pornos zu stemmen? Auf dem Bundesfrauenkongress warb Bundesjustizministerin Hubig dafür, alle mit ins Boot zu holen: „Das ist kein Frauenproblem. Das ist ein Problem der gesamten Gesellschaft. Es gibt viele Männer, die sich zu diesen Themen äußern. Es gibt aber auch viele, die schweigen. Und ich finde, wir sollten auch diese Frage paritätisch verteilen.“ dsc © Marco - stock.adobe.com © Smile Studio AP - stock.adobe.com FOKUS 27 dbb magazin | Juni 2026
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