dbb magazin 6/2026

SENIOREN Gesetzesreform Note: nicht ausreichend Die Bundesregierung plant einen besseren Schutz vor Altersdiskriminierung. Doch der Referentenentwurf zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes enttäuscht. Die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere Lücken im Schutz gegen Altersdiskriminierung blieben bestehen, schreibt die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, deren Mitglied auch die dbb bundesseniorenvertretung ist, in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf von Bundesseniorenministerium und Justizministerium. Der vorliegende Entwurf werde in seiner jetzigen Form dem Anspruch, die Gleichbehandlung aller Menschen nachhaltig zu sichern, „nicht ansatzweise gerecht“. Die BAGSO fordert deshalb Nachbesserungen. Besonders problematisch sei, so die BAGSO, die Fortschreibung der Beschränkung des Benachteiligungsverbots im Zivilrechtsverkehr auf Massengeschäfte. „Banken und Sparkassen können Seniorinnen und Senioren damit weiterhin Kredite verweigern, selbst wenn diese über ausreichende Sicherheiten verfügen. Auch können Versicherungen Prämien ab dem 65. oder 70. Lebensjahr massiv erhöhen, ohne dass die Berechnungsgrundlagen transparent gemacht werden müssen“, kritisiert die BAGSO und fordert eine Transparenzpflicht bei Versicherungen. Konkret sollten Risikokalkulationen zumindest gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) offengelegt werden müssen, um willkürliche Benachteiligungen zu verhindern. Wichtig sei laut BAGSO zudem, den Anwendungsbereich des AGG auf automatisierte Entscheidungsverfahren auszudehnen, weil die verwendeten Algorithmen ein hohes Risiko der Altersdiskriminierung bergen würden. Schließlich seien analoge Zugangsmöglichkeiten zu Dienstleistungen sicherzustellen. Die dringend notwendige Digitalisierung der Gesellschaft dürfe nicht zu einer Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen ohne Internet führen. Betroffen sind neben Älteren auch Menschen mit geringem Einkommen. Als positiv hebt die BAGSO hervor, dass im Entwurf das Merkmal „Alter“ durch den Begriff „Lebensalter“ ersetzt wurde. Alte wie junge Menschen müssen gleichermaßen vor unbegründeter Ungleichbehandlung geschützt werden. _ Altersgerechtes Wohnen Förderung für Wohnungsumbau Ab sofort können bei der KfW wieder Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in und den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern beantragt werden. Eine positive Nachricht für alle, die ihre (Miet‑)Wohnung oder ihr Haus barrierearm beziehungsweise altersgerecht umbauen möchten: Seit dem 8. April 2026 können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung beantragt werden. Umbauten wie schwellenlose Zugänge, barrierearme Bäder oder der Einbau von Treppenliften rücken erneut in den Fokus – und bieten eine wertvolle Chance, Wohnkomfort und Zukunftssicherheit mit staatlicher Förderung zu verbinden. So gibt es für Einzelmaßnahmen je Wohneinheit einen Zuschuss von 10 Prozent zu den Investitionskosten, maximal 2 500 Euro. Wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, kann man bis zu 6 250 Euro erhalten. Es werden auch bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) und Smarthome-Anwendungen bezuschusst. Nicht förderfähig sind Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar und digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, etwa Smartphone oder Tablet. Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Eigentum an oder als Ersterwerberinnen und Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften sowie natürliche Personen, die Wohnungen oder Einfamilienhäuser zur Miete bewohnen. Anträge können ab sofort gestellt werden und müssen im- mer vor Maßnahmenbeginn bei der KfW eingereicht werden. Das Programm „Altersgerechter Umbau“ ist für das Jahr 2026 mit Bundesmitteln in Höhe von 50 Millionen Euro ausge- stattet. © Andrey Popov/Adobe Stock 34 INTERN dbb magazin | Juni 2026

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