gungsfähigen Einkommens ersetzt werden, sofern keine kleinen Kinder oder Pflegebedürftigen zu versorgen sind. Der dbb hat in seiner schriftlichen Stellungnahme zur GKV-Reform kritisiert, dass die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten erst zu positiven Arbeitsanreizen führen kann, wenn zuvor die Rahmenbedingungen für einen erleichterten Zugang insbesondere von Frauen zur Erwerbstätigkeit geschaffen werden. Nach wie vor tragen Frauen den überwiegenden Teil der familiären Verantwortung und sind daher in besonderem Maße von Altersarmut bedroht; gleichzeitig geraten Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – nicht zuletzt aufgrund haushalterischer Restriktionen – zunehmend in den Hintergrund, obwohl sie zwingend umgesetzt werden müssten, bevor in die Familienversicherung eingegriffen wird. Personal gerät unter Druck Weiterhin sieht das Gesetz vor, die Beitragsbemessungsgrenze, also den monatlichen Maximalbetrag an Einkünften, auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben werden, außerplanmäßig um 300 Euro monatlich zu erhöhen. Damit wird aus Sicht des dbb die Verhältnismäßigkeit von Beiträgen und Leistungen ausgehebelt. Auch die Einkommensgrenze, ab der ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist, steigt korrespondierend um 300 Euro monatlich. Das könnte die private Krankenversicherung schwächen, da der Zustrom an neuen, jungen und relativ gesunden Mitgliedern gedrosselt wird, was die Risikokalkulation erschwert und die Beitragssätze perspektivisch weiter steigen lassen wird. In einem ersten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums war zudem vorgesehen, den Zahlbetrag des Krankengeldes abzusenken und die Regelungen zur Inanspruchnahme zu verschärfen. Massive Interventionen auch des dbb haben zumindest zur Rücknahme der geplanten Absenkung der Zahlbeträge geführt. Auch das Pflegepersonal in den Krankenhäusern wird durch das Spargesetz zusätzlich belastet. Viele Jahre hat der dbb gemeinsam mit anderen Akteuren, darunter der Deutschen Krankenhausgesellschaft, für eine vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen gekämpft. Mit dem „Aktionsbündnis zur Rettung der Krankenhäuser“ wurde dieses Ziel 2008 erreicht. Bis dahin erstatteten die Krankenkassen den Krankenhäusern Tariferhöhungen nur bis zur Höhe der sogenannten Veränderungsrate, also des durchschnittlichen Lohnzuwachses im gesamten Bundesgebiet. Fielen die vom dbb ausgehandelten Tarifergebnisse höher aus, blieb die Refinanzierung gedeckelt; die Krankenhäuser mussten die darüber hinausgehenden Tarifsteigerungen subventionieren, oft zulasten der Arbeitsbedingungen. Hemsing: Eingriff in die Tarifautonomie Dieser Erfolg des Aktionsbündnisses soll nun wieder relativiert werden. Andreas Hemsig, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fach- © Unsplash.com/Stephen Andrews Model-Foto: Peopleimages/Colourbox.de FOKUS 13 dbb magazin | Juni 2026
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