dbb magazin 6/2026

Viele Betroffene nutzen die ihnen zustehenden Leistungen nicht in vollem Umfang, aus Unwissenheit oder aufgrund des komplizierten Leistungsdschungels. Der dbb fordert mehr Pauschalierung und Transparenz in Form persönlicher Budgets, um die Inanspruchnahme zu erleichtern. Was halten Sie davon? Ein zentraler Schritt in der Pflegereform ist die Flexibilisierung der Leistungen: Wenn Budgets flexibler nutzbar sind und Bürokratie abgebaut wird, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen passgenauere Lösungen finden. Das erhöht nicht nur die Zufriedenheit, sondern nutzt auch vorhandene Ressourcen flexibler. Die Pflegereform sollte also neben dem Ziel, die Pflege insgesamt auf eine dauerhaft tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen, zugleich auch die Versorgung weiterentwickeln: stabiler, flexibler und näher an den Bedürfnissen der Menschen. Ziel muss ein System sein, das verlässlich, bezahlbar und zugleich individueller wird – und das den Menschen die Sicherheit gibt, dass sie im Pflegefall gut begleitet sind. Pflegende Angehörige sind eine, wenn nicht die tragende Säule der Pflege. Als Mitglied im unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf setzt sich der dbb für eine steuerfinanzierte Entgeltersatzleistung ein, ähnlich dem Elterngeld. Kommt die Umsetzung in dieser Legislaturperiode? Die Pflegeversicherung steht vor gewaltigen finanziellen Herausforderungen, und die bestehenden Defizite können wir nicht einfach weiter anwachsen lassen. Und wenn wir uns die momentane Haushaltslage ansehen, halte ich die Einführung einer Entgeltersatzleistung für pflegende Angehörige derzeit für nur schwer umsetzbar. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass wir pflegende Angehörige nicht auf andere Weise entlasten müssen. Gerade die Idee flexibler Budgets zielt darauf ab, den Alltag pflegender An- und Zugehöriger konkret zu erleichtern und zu individualisieren. Wenn Leistungen einfacher kombinierbar sind und weniger Bürokratie anfällt, entsteht oft schon eine erhebliche Entlastung im Vergleich zum heutigen Pflegedschungel. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe schlägt vor, versicherungsfremde Leistungen wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Krankenversicherung wird von der Steuerfinanzierung der Beiträge für Bürgergeldempfänger Abstand genommen. Bedeutet das nichts Gutes für die Pflegeversicherung oder können Sie Entwarnung geben? Der Referentenentwurf befindet sich gerade, während wir dieses Interview führen, noch in der Frühkoordinierung und liegt deshalb nicht vor. Ich bin der Meinung, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sind und als solche auch finanziert werden sollten. Dafür setze ich mich im Reformprozess ein. Denn für mich als Pflegebevollmächtigte ist ja ganz klar: Wir müssen die häusliche Pflege und damit die pflegenden An- und Zugehörigen weiter stärken und entlasten. Die steigenden Eigenanteile, besonders in der stationären Pflege, bringen immer mehr Menschen in finanzielle Bedrängnis. Wir setzen uns für die Finanzierung der Investitionskosten durch die Länder ein. Ist das Ihrer Meinung nach ein gangbarer Weg? Alle müssen ihren Beitrag leisten, auch die Länder dürfen sich hier nicht wegducken. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern habe ich ein sehr konstruktives Gesprächsklima vorgefunden, aber die Länder haben auch sehr deutlich auf ihre begrenzte Haushaltslage verwiesen. Das müssen wir natürlich auch beachten und nach gangbaren Wegen suchen. _ Ziel muss ein System sein, das verlässlich, bezahlbar und zugleich individueller wird. Bundestag beschließt Apothekenreform Der Bundestag hat am 22. Mai 2026 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen. Das Gesetz enthält wesentliche Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken mit dem Ziel einer sicheren Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, insbesondere auch im ländlichen Raum. Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und von Bürokratie befreit werden. Darüber hinaus erhalten sie neue Aufgaben in der Prävention und der Diagnostik. „Um die Gesundheitsversorgung in Zukunft sicherstellen zu können, müssen die Aufgaben auf mehr Schultern verteilt werden“, sagt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. „Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, deshalb binden wir sie breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote.“ Nach Auffassung der Ministerin wird die Attraktivität der Apotheke als Arbeitsplatz durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung und neue Tätigkeitsfelder deutlich erhöht. Patientinnen und Patienten dürften besonders von erweiterten Angeboten profitieren. Unter anderem sieht das Gesetz vor, durch die Erweiterung des Leistungsspektrums einen niedrigschwelligen Zugang zu Impf-, Test- und Präventionsangeboten zu bieten: Impfen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind wie Tetanus und FSME, Schnelltests gegen bestimmte Erreger, Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken, neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungsrisiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes sowie Beratungen zur Rauchentwöhnung. Medizinische Versorgung © .shock - stock.adobe.com FOKUS 11 dbb magazin | Juni 2026

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