• Gehörschützer im Semi-Schallschluckraum des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
    Wagner: "Nur gesunde Mitarbeitende können ihre Lebensarbeitszeit verlängern."

Beauftragte müssen bleibenEinsparungen im Arbeitsschutz sind der falsche Weg

Die Bundesregierung plant, die Zahl der Sicherheitsbeauftragten zu reduzieren, um Bürokratie abzubauen. Das ist nicht nur kontraproduktiv, sondern auch gefährlich.

Politik & Positionen

„Die geplante Einsparungen von etwa 123.000 Sicherheitsbeauftragten setzt den Arbeitsschutz in Deutschland aufs Spiel“, kritisierte Maik Wagner, stellverstretender dbb Bundesvorsitzender, am 23. Oktober 2025 in Berlin. „Das ist der falsche Weg. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, davon Abstand zu nehmen.“ Die Koalition konterkariere mit diesen Plänen ihren eigenen Anspruch. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stehen für hohe Standards im Arbeitsschutz“. Wagner: „Auch die Umsetzung von ‚vision zero‘ – eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – rückt so in weite Ferne.“ Die Kosten, die die Wirtschaft durch die Sicherheitsbeauftragten spart, seien niedrig. Zudem könnten die Ersparnisse auch noch deutlich kleiner werden, sollten in der Folge die Arbeitsunfälle und damit die entsprechenden Folgekosten steigen.

Der dbb wende sich nicht gegen Bürokratieabbau, machte der dbb Vize deutlich, im Gegenteil: „Die Abschaffung von unnötigen Mehrfachprüfungen und das Beschleunigen der Digitalisierung wird vom dbb unterstützt.“ Mit der Abschaffung des Ehrenamtes in kleineren Betrieben sei allerdings nur wenig Bürokratieabbau verbunden. Gerade mit Blick auf den demografischen Wandel sei Arbeitsschutz unabdingbar: „Nur gesunde Mitarbeitende können ihre Lebensarbeitszeit verlängern“, unterstrich Wagner.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant in ihrem Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz u.a. die Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 50 Beschäftigten und eine Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten.

zurück