Ungleichbehandlung abgelehnt„Aktiv-Rente“: Wenn, dann für alle
Das Bundeskabinett hat die sogenannte „Aktiv“-Rente beschlossen. Der dbb sieht das Vorhaben kritisch.
„Die Gruppe der Arbeitnehmenden, die jetzt von der Steuerbefreiung profitieren soll, wird gegenüber den Jüngeren klar bevorzugt, da diese keine Steuerbefreiung erhalten. Hier haben wir weiterhin verfassungsrechtliche Bedenken“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer am 15. Oktober 2024. Des Weiteren würden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte etwa auch gegenüber Ruhestandsbeamten und -beamtinnen sowie Selbstständigen bevorzugt, da diese von der Begünstigung ausgeschlossen sind. Geyer: „Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab. Wenn die Regierungskoalition schon an dem Vorhaben festhält, müsste die Aktiv-Rente wenigstens allen gleichermaßen zugänglich sein, also auch Beamtinnen und Beamten sowie Selbstständigen.“
Grundsätzlich verwies der dbb-Chef auf die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen. Geyer: „Für die Entscheidung, länger zu arbeiten, sind andere Faktoren wesentlich wichtiger als steuerliche Vorteile. Ein entscheidender Beitrag wäre beispielsweise eine bessere personelle Ausstattung der Arbeitsschutzbehörden, um längeres Arbeiten bei guter Gesundheit überhaupt erst zu ermöglichen.“