Leitantrag Krisenbewältigung nur mit den Personalvertretungen

Herausforderungen

Die Corona-Pandemie, die Flutkatastrophe im Ahrtal und nun der verbrecherische Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zeigen in aller Deutlichkeit, dass die für das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung unerlässlichen infrastrukturellen Bedingungen nicht zu jeder Zeit und in vollem Umfang als existent vorausgesetzt werden können.

Jede dieser Krisen, denen sicher weitere folgen, offenbart, dass jeweils spezifische kurzfristige Herausforderungen eintreten, die mit unmittelbaren Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung und damit auch die Personalvertretungen als deren integriertem Bestandteil verbunden sind. Exemplarisch zu nennen sind nach den Erfahrungen der jüngsten Zeit die angeordneten Kontaktbeschränkungen aufgrund epidemischer oder pandemischer Lagen.

Ebenso realistisches Szenario sind faktische Kontaktschwierigkeiten, die aufgrund nicht nur vorübergehenden Stromausfalls, z. B. durch Hackerangriffe oder Zerstörung von Infrastruktur durch Wetterextreme, desgleichen Flutkatastrophen, Stürme, Schnee als solche oder infolge von chemischen oder nuklearen Unfällen auftreten können.

Zielsetzung: Sicherstellung der Einbringung der Beschäftigteninteressen auch in Krisenzeiten

Gerade in Krisenzeiten sind Bürgerinnen und Bürger auf eine bestmöglich funktionierende Verwaltung angewiesen. Dies setzt – trotz krisenbedingter Widrigkeiten – motivierte und engagierte Mitarbeitende voraus. Gerade in Krisenzeiten mit ihren Erschwernissen in der privaten Lebensführung ebenso wie in der Verrichtung dienstlicher Aufgaben müssen deshalb die Beschäftigten darauf vertrauen können, dass ihre Interessen durch die von ihnen gewählten Personalvertretungen wahrgenommen werden.

Am Beispiel der Corona-Pandemie hat sich jedoch ganz konkret gezeigt, dass Personalvertretungen vielerorts nicht oder unzureichend in Krisenstäbe eingebunden waren und sind. Teilweise und – wenn überhaupt - wurde nur im Nachgang über beschlossene Maßnahmen und dann auch nur rudimentär informiert.

Es ist daher unumgänglich, ein Teilnahmerecht der Personalvertretungen an Krisenstäben gesetzlich zu verankern. Nur so kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen über die zur Krisenbewältigung notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten, die diese Maßnahmen umsetzen sollen, getroffen werden sowie die spezielle Expertise der mit den Dienststellenbedingungen und dem Leistungspotential der Beschäftigten bestens vertrauten Personalvertretungen nutzbar gemacht wird.

Zu Unrecht werden Personalvertretungen zuweilen als „Bremser“ wahrgenommen. Richtig ist vielmehr, dass diese kraft ihres gesetzlichen Auftrags und im Interesse der von ihnen vertretenen Beschäftigten lösungsorientiert mitarbeiten. Die Einbindung der Personalvertretungen trägt erwiesenermaßen zur – gerade in Krisen notwendigen – Akzeptanz auch belastender Maßnahmen durch die Beschäftigten bei.

Forderung des dbb

Einbindung der Personalvertretungen in Krisenstäbe

Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass die Personalvertretungen in Krisenstäbe, die bei ihren Dienststellen gebildet werden, von Anfang an eingebunden werden. Bei dienststellenübergreifenden Krisenstäben sind die Stufenvertretung sowie zusätzlich die Personalvertretungen aller betroffenen Dienststellen einzubinden. Die Einbindungspflicht gilt sowohl für dauerhaft eingerichtete als auch für ad hoc gebildete Krisenstäbe. Die von den Personalvertretungen entsandten Mitglieder sind als gleichberechtigte Teilnehmer in demselben Umfang und zu demselben Zeitpunkt zu unterrichten wie die weiteren Mitglieder des Krisenstabs.

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dbb Geschäftsbericht