Leitantrag Familienpolitik

Positionen des dbb in der Familienpolitik

Familienpolitik umschließt einen weiten Bereich an Aufgaben und Möglichkeiten. Dabei ist die Familie als Vater, Mutter und Kind genauso in den Blick zu nehmen, wie auf Dauer angelegte Partnerschaften und Verbindungen, bei denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Kinder mit ihren Rechten und Bedürfnissen gilt es zu unterstützen und ihnen durch stabile Strukturen gesicherte Verhältnisse zu ermöglichen. Eltern und Personen, die dauerhaft Verantwortung für das Kind übernehmen, gilt es zu unterstützen, damit diese durch finanzielle und zeitliche Stabilität in die Lage versetzt werden, dem Kind stabile Strukturen zu gewähren.

Dies geschieht derzeit zunächst durch Regelungen wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit, die es gilt, weiterzuentwickeln.

Das Elterngeld muss künftig vereinfacht, digitalisiert und bedarfsgerecht erhöht werden, damit es seiner Aufgabe noch gerecht werden kann. Ferner sind Regelungen aufzunehmen, die die partnerschaftliche Verantwortung stärken, damit das klassische Rollenbild weiter aufgebrochen wird. Die Partnermonate beim Elterngeld sind zu erweitern, um mehr partnerschaftliche Erziehungsarbeit leisten zu können. Auch ist eine vergütete Freistellung für den Vater bzw. der Partnerin oder des Partners nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Bei Mehrlingsgeburten ist wieder ein Anspruch auf Elterngeld für jedes Kind zu gewähren. Bei den Elternzeitregelungen ist den Eltern mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen. Es ist sowohl über die Dauer, die Möglichkeit der gemeinsamen auch zeitgleichen Inanspruchnahme der Elternzeit durch die Eltern als auch über die Verteilung der Elternzeit über eine größere Zeitspanne neu zu entscheiden. Die Übertragung der Elternzeit ist auf wenigstens bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu erweitern, da die bisherige Übertragung bis zum vollendeten achten Geburtstag zu kurz greift. Hinsichtlich des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes ist dieser nach Rückkehr in den Beruf zu verlängern, um den Wiedereinstieg abzusichern.

Eines weiteren Handelns bedarf es im Kinder- und Jugendschutzbereich. So sind personell gut ausgestattete Jugendämter und eine Entlastung der Fachkräfte erforderlich, um Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung gewähren zu können. Die Erstellung und Umsetzung der Qualitätsstandards hat gemeinsam mit den Beteiligten zu erfolgen und ist finanziell ausreichend zu sichern. Die Jugendlichen sind bei der Erzielung von Einkommen durch die Abschaffung des Kostenbeitrages in einer vollstationären Einrichtung oder Pflegefamilie zu unterstützen.

Familie bedeutet aber auch die Sorge für Eltern und nahe Angehörige. Die alternde Gesellschaft wird vermehrt familiäre Pflege benötigen. Den Pflegenden sind Ansprüche einzuräumen, die mehr Gestaltungsfreiheit bieten und auch finanzielle Einbußen kompensieren.

Ein zentraler Baustein der Familienpolitik ist die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Ausgestaltung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf nimmt einen hohen Stellenwert ein. Eltern und pflegende Angehörige wollen Arbeit und familiäre Verpflichtungen vereinbaren können. Dazu braucht es ein Bündel von aufeinander abgestimmten Maßnahmen.

Der in den letzten Jahren vorgenommene Ausbau der Kinderbetreuung muss zügig fortgesetzt werden. Kinder in jedem Alter müssen die Möglichkeit erhalten, von qualifizierten Personen professionell betreut zu werden. Eltern brauchen deshalb bedarfsgerechte, kostenfreie und flexible Angebote der Kinderbetreuung. Die Interessen der Beschäftigten in den Einrichtungen sind dabei zu wahren.

Dem Wunsch der Eltern nach partnerschaftlicher Teilung der Erziehungsarbeit kann durch eine gemeinsame Reduzierung der Arbeitszeit der Eltern mit finanziellem Ausgleich Anschub geleistet werden. Erziehungsarbeit stellt eine wichtige gesellschaftsrelevante Aufgabe dar, weshalb die Einkommensverluste, die durch die Reduzierung entstehen, auch gesamtgesellschaftlich getragen werden müssen.

Eltern sollte eine Bandbreite an Arbeitszeitmodellen zur Verfügung gestellt werden, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erzielen. Hierzu zählt auch die Einführung von (Lebens-) Arbeitszeitkonten. Zudem bedarf es einer verstärkten Abkehr von der Präsenzkultur hin zu einer Stärkung der flexiblen beruflichen Tätigkeit außerhalb der Arbeitsstelle, insbesondere in Form des mobilen Arbeitens. Der Anspruch auf Teilzeit muss erleichtert werden. Gleichzeitig muss es den Beschäftigten ohne Hindernisse ermöglicht werden, den zeitlichen Umfang der Tätigkeit ihren familiären Bedürfnissen entsprechend weiter zu senken oder anzuheben.

Der Wiedereinstieg in den Beruf muss erleichtert werden. Der dbb fordert in diesem Zusammenhang ein Rückkehrrecht in Teilzeit. Eltern, zumeist Mütter, finden nach der Erziehung ihrer Kinder schwer wieder in ihren Beruf. Hier muss sich das Bewusstsein der Arbeitgebenden ändern. Dabei müssen die Arbeitgebenden anerkennen, dass Familienarbeit die Sozialkompetenz, Belastbarkeit und Teamfähigkeit der Betroffenen fördert.

Die Möglichkeiten einer temporären Freistellung von der Arbeit müssen weiter ausgebaut werden. In vielen Lebenslagen ist es einem Beschäftigten nicht ohne weiteres möglich, seiner Arbeit nachzukommen. Die derzeit geregelten Möglichkeiten, eine Auszeit zu nehmen, greifen oftmals zu kurz.

Kernforderungen des dbb sind:

  • Die Regelungen des Elterngeldes und der Elternzeit sind weiterzuentwickeln, um eine partnerschaftliche und finanziell abgesicherte Erziehung des Kindes zu ermöglichen.
  • Im Kinder- und Jugendschutzbereich bedarf es besser personell ausgestatteter Jugendämter und einer Entlastung der Fachkräfte, um Kindern und Jugendlichen die notwendige Unterstützung gewähren zu können.
  • Die Betreuung und Unterstützung der zu pflegenden Eltern und naher Angehöriger sind durch gesetzgeberische Maßnahmen dahingehend abzusichern, dass die Pflegenden mehr Gestaltungsfreiheit erhalten und keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen.
  • Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch eine Bandbreite an Maßnahmen zu fördern. Hierzu zählen der Ausbau der Kinderbetreuung, unterschiedliche Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle, die die partnerschaftliche Erziehung und den Wunsch der Eltern auf ihre Lebens- und Arbeitsform berücksichtigen, als auch eine Erleichterung des Wiedereinstieges in den Beruf.

Begründung:

bei Bedarf mündlich

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