Leitantrag Europa

Geteilte Souveränität, europäische Handlungs- und staatliche Funktionsfähigkeit sind kein Widerspruch

Europa muss krisenfester werden. Seit vielen Jahren reißen unvorhergesehene, die Europäische Union wie auch ihre einzelnen Mitgliedstaaten überfordernde Entwicklungen gesellschaftliche Gräben auf, gefährden den Zusammenhalt der EU und schwächen ihre Stellung in der Welt. Die EU erscheint zunehmend uneins und ohnmächtig. Weltfinanz- und Eurokrise, die große Fluchtbewegung der Jahre 2015/2016, die Pandemie oder auch der gewaltbereite Revisionismus benachbarter Mächte erfordern demgegenüber konzertiertes Handeln, was nur teil- und zeitweise gelang.

Die Folgen dieser mangelhaften Krisenresilienz sind nicht zuletzt innergesellschaftliche Spaltungen und der Aufstieg populistischer Strömungen, die die freiheitliche Demokratie, unterstützt und gefördert von aggressiven autokratischen Drittstaaten, offen herausfordern und damit auch die Zukunft der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland in Frage stellen.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine verdeutlicht auf brutale Weise, dass Deutschland oder andere europäischen Staaten auf sich allein gestellt nicht in der Lage sind, ihre äußere Sicherheit zu gewährleisten. Sie sind auch zu Friedenszeiten auf sich alleingestellt nicht mehr in der Lage, Marktzugänge sicherzustellen, neue Normen und Standards im weltweiten Handel durchzusetzen, die zunehmend von digitaler Infrastruktur abhängige Integrität ihrer Verwaltung und damit ihre staatliche Funktionsfähigkeit zu wahren. Die Europäische Union als Summe ihrer Mitglieder könnte jedoch ausreichend Gewicht auf die Waage bringen, um Stabilität im Inneren zu sichern und auch in ihre Nachbarschaft auszustrahlen. Ihre Institutionen und die sie bestimmenden Vertragsgrundlagen sind aber nicht oder nicht mehr dazu geeignet, die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, die es angesichts der Herausforderungen unserer Zeit braucht.

Zu den unerwarteten Krisen und weiteren unvorhersehbaren künftigen krisenhaften Entwicklungen kommen langfristig angelegte und seit langer Zeit bekannte, großenteils jedoch verdrängte Herausforderungen hinzu. Diese sind etwa die demografische Alterung und der Klimawandel, aber auch der durch technologischen Fortschritt, immer kürzere Innovationszyklen und Machtverschiebungen in den Welthandelsbeziehungen enorm beschleunigte Strukturwandel der europäischen Wirtschaft mit all seinen umwälzenden Folgen für die nationalen Arbeitsmärkte.

All diese Prozesse, langfristig wirkende Transformationen ebenso wie abrupte, disruptive Ereignisse bedeuten für die öffentliche Verwaltung und die öffentliche Daseinsvorsorge und die hier Beschäftigten großen Anpassungsdruck. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren in diesen Krisen teils verspätete, teils dysfunktionale staatliche Reaktionen. Für die staatliche Funktionsfähigkeit ist Souveränität unabdingbar. Diese lässt sich auf entscheidenden politischen Feldern nur noch europäisch konzertiert gewährleisten. Dem stehen aber die europäische Vielstimmigkeit und eine diese begünstigende Vertragsordnung entgegen. Eine hohe Regelungsdichte in Fragen des alltäglichen Lebens trifft auf ausbleibende Antworten auf die großen Fragen der Zeit und eklatante Fehleinschätzungen von Bedarfen.

Das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Veränderung hin zu einer neuen europäischen Handlungsfähigkeit und damit auch zur Gewährleistung staatlicher Funktionsfähigkeit ist in den vergangenen Jahren stetig größer geworden. Die EU-Kommission spricht von europäischer Souveränität. Das übersetzt sich aber noch nicht in institutionelle Reformschritte. Europäische Reformdebatten, wie sie noch von der Juncker-Kommission angestoßen wurden, versandeten, auch die Konferenz zur Zukunft Europas hat mit ihren Empfehlungen noch keinen wirklichen Reformprozess in Gang gesetzt.

Teilweise ist dieser Stillstand auf Ängste der Mitgliedstaaten zurückzuführen, weitere Kompetenzen an die supranationale Ebene abgeben zu müssen. Angesichts des Regelungseifers mancher EU-Initiative erscheint dies durchaus nachvollziehbar. Dabei bräuchte es mehr Mut und Klarheit, Mut für echte Reformen, die europäische Handlungsfähigkeit sicherstellen und Klarheit, welche Aufgaben die Mitgliedstaaten eigenständig und gemäß ihren eigenen Traditionen und der politischen Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen wollen und können.

Europa erscheint groß und wirksam im Kleinteiligen und gelegentlich klein und ohnmächtig in großen Fragen. Die Lösung liegt in einer revidierten Kompetenzordnung, die für die Identität der Mitgliedstaaten ebenso wie für die der Regionen und für starke selbstverwaltete Kommunen günstig ist und der EU gleichzeitig mehr Kohärenz und Wirksamkeit ihrer Politiken ermöglicht. Der Schlüssel für die zukünftige europäische Handlungsfähigkeit ist eine verstärkte Zusammenarbeit. Und die Mitgliedstaaten müssen damit aufhören, so viel als möglich aus dem Gemeinschaftsbund herauszuziehen und nur ihre eigenen Interessen und Lobbygruppen zu bedienen. Sie müssen mehr Verantwortung für die EU, die Europas Ordnung sichert, übernehmen.

Zukunft Europas

Der dbb

  • spricht sich grundsätzlich für eine weitere Vertiefung der europäischen Integration aus, sofern diese einer größeren europäischen Handlungsfähigkeit bei voller Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit dient und mehr Klarheit in die Kompetenzordnung bringt;
  • befürwortet einen neuen Konvent zum Zwecke einer Reform der Europäischen Verträge, der auch unabhängige anerkannte und repräsentative Sozialpartner und weitere repräsentative Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft einbezieht;
  • ist offen für ein Europa verschiedener Geschwindigkeiten, solange kein Mitglied trotz Erfüllung aller Voraussetzungen gegen seinen Willen zurückgelassen wird, und spricht sich deshalb für mehr verstärkte Zusammenarbeit aus;
  • unterstützt die Forderung nach einem Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen im Rat in der Außen- und Steuerpolitik, weil das Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten zu sachfremden Händeln oder gar Erpressungen führt und Europa nur so eine wirksame europäische Außenpolitik und eine effektive Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung gewährleisten kann;
  • unterstützt die Stärkung der repräsentativen Demokratie auf europäischer Ebene, vor allem des Europäischen Parlaments, etwa durch ein Initiativrecht und im Lichte des Ausgangs der Europawahlen ein Vorschlagrecht für die durch das Parlament zu wählende Präsidentin oder den Präsidenten der EU-Kommission;

Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften

Der dbb

  • bekennt sich zur Mitgliedschaft bei der CESI und schätzt sie als wertvollen Dachverband des europäischen Engagements des dbb;
  • sieht sich als einen integralen Bestandteil der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) und unterstützt sie aktiv als europäische Sozialpartnerin und Interessenvertreterin;
  • setzt sich für eine weiterhin systematische und enge Zusammenarbeit zwischen seinen Gremien und Abteilungen und dem Generalsekretariat der CESI ein. Er unterstützt eine verstärkte Mitarbeit seiner Mitglieder in allen Gremien der CESI, vor allem in seinen verschiedenen Kommissionen, Expertenkommission und Arbeitsgruppen;
  • nutzt verstärkt die Gewerkschaftskooperation auf europäischer Ebene, um besonders arbeits- und gesundheitsschutzrechtliche Ziele durchzusetzen. Er steht Mitgliedsorganisationen der CESI in anderen europäischen Ländern in Solidarität und mit Rat zur Seite.

Öffentlicher Dienst

Der dbb

  • fordert die Europäische Union auf, sich verstärkt für eine europäisch vernetzte, qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger in den EU-Mitgliedstaaten einzusetzen;
  • erwartet von den EU-Institutionen, die Eigenständigkeit der öffentlichen Verwaltung der Mitgliedstaaten und die besondere Bedeutung der öffentlichen Dienste für die Identität der Mitgliedstaaten stets zu achten und in allen EU-Politiken zu berücksichtigen;
  • erachtet eine personell und materiell gut ausgestattete öffentliche Verwaltung mit attraktiven Arbeitsbedingungen auf allen europäischen Ebenen, von der Kommune bis zur EU selbst, als eine Grundvoraussetzung für größere staatliche und überstaatliche Handlungsfähigkeit und europäische Souveränität;
  • betont, dass das öffentliche Dienstrecht der Mitgliedstaaten ausschließlich der nationalen Regelungszuständigkeit unterliegen darf und daher Normenkonflikte mit europäischem Recht erforderlichenfalls durch Ausnahmebestimmungen in den europäischen Rechtsakten zu vermeiden sind, um weder die legitimen Zielsetzungen des jeweiligen Rechtsakts noch die Eigenständigkeit des öffentlichen Dienstrechts zu gefährden;
  • regt zur Vermeidung solcher Normenkollisionen eine grundsätzliche Regelung etwa im Rahmen einer künftigen Vertragsrevision an, um für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und vor allem die Einhaltung der Kompetenzordnung und die Wahrung der Identität der Mitgliedstaaten besser Sorge zu tragen;
  • setzt sich für Verbesserungen im Rahmen der europäischen Freizügigkeit auch für Mitarbeitende des öffentlichen Diensts ein und unterstützt die europäische Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zur Verwirklichung der Freizügigkeit, insoweit die nationale Zuständigkeit für deren Finanzierung, Organisation und Verwaltung vollständig gewahrt wird;
  • spricht sich dafür aus, dass bei der besseren Rechtsetzung neben potentiellen Belastungen für die Wirtschaft mehr als bisher auch Auswirkungen auf die öffentliche Verwaltung mit dem Ziel der Verminderung von Bürokratielasten berücksichtigt werden;
  • lehnt es ab, wenn eine quantitative Verringerung des EU-Besitzstandes ohne Prüfung eventuell negativer Folgen für Standards im Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutz erfolgt; auch die Folgen der Verringerung des EU-Besitzstandes für die nationalen Verwaltungen müssen berücksichtigt werden. So sind etwa Deregulierungen im Bereich des Finanzmarkts unter Umständen folgenreich für die nationale Steuerverwaltung. Auch weniger EU-Recht im Bereich der inneren Sicherheit kann negative Auswirkungen haben.

Digitalisierung

Der dbb

  • begrüßt, dass die Digitalisierung ganz oben auf der politischen Agenda der Europäischen Kommission steht und mit dem digitalen Kompass konkrete Ziele für 2030 formuliert wurden. Der dbb weist daraufhin, dass allerdings nicht politische Versprechen, sondern einzig und allein deren Umsetzung maßgeblich sein werden;
  • befürwortet den Aufbau einer gemeinsamen europaweit vernetzten Datenverarbeitungsinfrastruktur, die den einfachen Austausch und die gemeinsame Nutzung von Daten ermöglicht, insbesondere für gemeinsame europäische Datenräume, eine europaweite Einführung von 5G- Korridoren für einen digitalen Bahnbetrieb sowie für eine vernetzte und automatisierte Mobilität, die zur Verkehrssicherheit und zu den Zielen des Green Deal beiträgt;
  • begrüßt Maßnahmen der EU - Institutionen und ihrer Mitgliedstaaten zur Förderung der digitalen Souveränität in der EU, um unter anderem unabhängiger von nicht-europäischen Tech Giganten zu werden. Der dbb erachtet es als wichtig, dass die digitale Souveränität der EU geschützt und ausgebaut wird, da sie die Grundvoraussetzung dafür ist, dass die gemeinsamen Werte der EU im digitalen Bereich gefördert sowie die Grundfreiheiten – einschließlich Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit – gewahrt werden
  • bewertet das europäische Projekt GAIA X in diesem Zusammenhang als einen wichtigen Schritt in Richtung Datensouveränität für Europa;
  • begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Der dort enthaltene risikobasierte Ansatz, nach der sich der Regulierungsgrad einer Anwendung nach seinem Risiko bemessen soll, ist der richtige Ansatz und muss schnellstmöglich umgesetzt werden;
  • unterstützt das Ziel der EU-Kommission, bis 2030 alle wichtigen Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen online anzubieten. Die Europäische Union hat bereits 2018 mit der Single-Digital-Gateway Verordnung die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis Ende 2023 21 ausgewählte Dienstleistungen grenzüberschreitend in allen Mitgliedstaaten für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Unternehmen bereitzustellen – das Ziel der Kommission, alle wichtigen Dienstleistungen bis 2030 online anzubieten, müsste daher erreichbar sein und wird bereits durch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Deutschland vorangetrieben.

Innere und äußere Sicherheit

Der dbb

  • fordert, dass die Handlungsfähigkeit Europas nicht nur nach innen, sondern auch nach außen gestärkt wird;
  • hebt hervor, dass es ohne gut funktionierende europäische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden keine erfolgreiche Abwehr terroristischer Gefahren, keine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens sowie keinen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten gibt;
  • unterstreicht, dass zu einem handlungsfähigen Europa auch ein europaweit funktionierender Katastrophenschutz gehört;
  • begrüßt die neue Strategie für die innere Sicherheit der Kommission. Besonders die EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des Kindesmissbrauchs, die EU-Drogenstrategie sowie der EU-Aktionsplan gegen den Handel mit Schusswaffen stellen zielführende Maßnahmen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und eine zielführende Verwaltungszusammenarbeit in Europa dar;
  • befürwortet die jüngsten Initiativen der EU-Kommission, die für die Verteidigung und Sicherheit der EU von großer Bedeutung sind. Durch die Initiativen kann der Weg zu einem stärker integrierten und wettbewerbsfähigeren europäischen Verteidigungsmarkt gestaltet werden, sei es für die konventionelle Rüstungsindustrie und -ausrüstung zu Lande, zu Wasser und in der Luft oder die Cyber-, Hybrid- und Weltraumbedrohungen;
  • fordert in der der Außen– und Sicherheitspolitik einen Übergang zu Mehrheitsentscheidungen in der EU. Die weltpolitischen Krisen verdeutlichen Europas Ohnmacht, die nicht zuletzt seiner Vielstimmigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik geschuldet ist. Der dbb hebt hervor, dass Mehrheitsentscheidungen auch im Rahmen der bestehenden Verträge möglich wären;
  • unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über den Schutz der Union und ihrer Mitgliedstaaten vor wirtschaftlichem Zwang durch Drittländer. Der dbb betont, dass trotz zunehmender Spannungen in der Welt der Zusammenhalt der Demokratien und eine Kontinuität der transatlantischen Beziehungen von elementarer Bedeutung sind.

Sozialpolitik

Der dbb

  • unterstützt weiterhin den europäischen sozialen Dialog und Vereinbarungen der Sozialpartner auf europäischer Ebene, wo gemeinsame Interessen und die Kompetenzordnung dies erlauben;
  • begrüßt, dass die Kommission die Sozialpartner, besonders die Gewerkschaften, stärken und in Europa für mehr Tarifbindung sorgen will;
  • unterstreicht die Bedeutung des Gewerkschaftspluralismus, der eine tragende Säule der freiheitlichen Demokratie ist. Auch die unabhängigen Gewerkschaften müssen eine Stimme haben und effektiven Zugang zum europäischen sozialen Dialog erlangen können, wenn dies auf Grundlage von Repräsentativitätsstudien der EU-Agentur gerechtfertigt werden kann;
  • begrüßt die Verwirklichung des Aktionsplans der Säule sozialer Rechte sowie die drei Hauptziele, die bis 2030 erreicht werden sollen, nämlich eine deutlich höhere Erwerbsbeteiligung, mehr Weiterbildung und signifikant weniger Armut oder soziale Ausgrenzung;
  • fordert die EU-Kommission auf, bestehende rechtliche Lücken zu schließen, die im Binnenmarkt zu einer Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Sozialdumping führen können;
  • fordert von der Kommission, dass bei allen beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Organisation von Arbeit, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden müssen;
  • erwartet, dass die EU einen Rahmen dafür schafft, dass die Digitalisierung nicht nur Arbeitgebenden und Unternehmen dient, sondern auch den Arbeitnehmenden;
  • sieht die Gleichstellung von Frauen und Männern als einen Grundpfeiler des Wertesystems der Europäischen Union. Der dbb erachtet es als wichtiges Zeichen, dass die Förderung der Gleichstellung zu einem Querschnittsziel des Europäischen Sozialfonds ernannt wurde;
  • begrüßt die neue Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Durch die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge wird es Menschen mit Behinderungen erleichtert, an allen Lebensbereichen gleichberechtigt teilzuhaben;
  • wünscht sich von der Kommission eine engagierte Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Maßnahmen der neuen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Auch von der Bundesregierung fordert der dbb, sich mit den Zielen der Strategie intensiv auseinanderzusetzen, um die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bestmöglich zu gewährleisten.

Bildung in Europa

Der dbb

  • erachtet es grundsätzlich als begrüßenswert, dass die Kommission den europäischen Bildungsraum weiter ausbauen will. Der dbb unterstützt dies, wo es um die Weitung von Horizonten und die Entwicklungschancen der Lehrenden und Lernenden geht. Die unterschiedlichen Traditionen innerhalb Europas gilt es aber zu respektieren. Dies gilt insbesondere für das jeweilige Bildungsverständnis. Für die Forschung kommt es auf den produktiven Wettbewerb an, nicht nur von Ideen, sondern auch von innovativen Methoden;
  • beurteilt die Förderung der Globalen Bildungspartnerschaft als eine klare Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft, welche ein wichtiges Signal an die internationale Staatengemeinschaft sendet. Um jedoch die Langzeitfolgen der Pandemie zu bekämpfen und nachhaltigen Fortschritt zu erreichen, fordert der dbb weitere, fortlaufende Maßnahmen, da die Vermittlung von Grundkompetenzen eine zentrale Voraussetzung zur Überwindung von Armut, für selbstbestimmtes Handeln und Teilhabe und daher von außerordentlicher Wichtigkeit für die Entwicklungszusammenarbeit ist;
  • begrüßt das Erasmus+-Jahresarbeitsprogramm 2021-2027 der Kommission. Es ist von großem Mehrwert, dass mit dem erneuerten Programm Projekte zur Förderung des Lernens und der multinationalen Zusammenarbeit für zehn Millionen europäische Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen und mit unterschiedlichem Hintergrund finanziert werden. Der dbb fordert, dass in diesem Rahmen mehr Möglichkeiten für europäische Ausbildungsstationen im öffentlichen Dienst geschaffen werden, auch für Beamtenanwärterinnen und –anwärter;
  • erwartet, dass in den einzelnen EU-Staaten verliehene Qualifikationen verständlicher und vergleichbar gemacht werden. Der Europäische Qualifikationsrahmen wird hier von dem dbb als zielführende Maßnahme erachtet, jedoch sollte besonders auch die grenzüberschreitende Mobilität von Ausbildungsstationen im öffentlichen Dienst erleichtert werden.

Green Deal

Der dbb

  • bewertet den Klimawandel als eine Tatsache und als ein globales Problem. Die Bewältigung der Herausforderung des Klimawandels sieht der dbb in besonderer Weise in der öffentlichen Hand;
  • hebt hervor, dass die öffentliche Hand, wie von der Bundesregierung in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag betont, bei ihrer Beschaffung mit gutem Beispiel vorangeht;
  • betont die Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung bei ihrer Beschaffung und Vergabe, und dass sie sich an dieser messen und ihr auch zukünftig gerecht werden muss.

Begründung:

Ergibt sich aus dem Antrag.

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