Die Wahl des Betriebsrates

Der Betriebsrat wird alle vier Jahre in der Zeit vom 1.3. bis 31.5. gewählt. Unplanmäßige Wahlen können jedoch zum Beispiel stattfinden, wenn sich die Zahl der Arbeitnehmenden verändert, bei einem Rücktritt oder einer Wahlanfechtung. Die Wahl eines Betriebsrates hängt von der jeweiligen Größe des Betriebes ab.

Es müssen mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmende beschäftigt sein, von denen drei wählbar sind. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Arbeitnehmenden eines Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen sind dabei leitende Angestellte und Gesellschafter. Wahlberechtigt sind ebenfalls geringfügig Beschäftigte, Aushelfende und Teilzeitkräfte sowie Leiharbeitnehmende, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Wenn es in Ihrem Betrieb fünf Arbeitnehmende über 16 Jahre gibt, die keine leitenden Angestellten sind und von denen drei schon seit sechs Monaten dort arbeiten, können Sie einen Betriebsrat gründen.

Umfasst der Betriebsrat 9 oder mehr Mitglieder, ist ein Betriebsausschuss zu bilden, der die laufenden Geschäfte der Betriebsratsarbeit übernimmt. Die Sitzungen des Ausschusses finden nicht öffentlich statt.

Der Betriebsrat wählt aus seinen Reihen einen Vorsitz und eine/n Stellvertretende/n. Die/der Vorsitzende vertritt den Betriebsrat, nimmt Erklärungen entgegen und beruft die Sitzungen ein.

Die Wahl des Betriebsrates findet in einem Regelwahlverfahren oder im sogenannten vereinfachten Wahlverfahren in Kleinbetrieben statt.

Der Ablauf der Betriebsratswahl

Regelwahlverfahren der Betriebsratswahl

 

Flyer „Betriebsratswahlen 2026“

Wir bieten den interaktiven Flyer „Betriebsratswahlen 2026“ zum Download an. Dieser Flyer hat auf der Rückseite ein grau hinterlegtes Textfeld, in das vor Ort zum Beispiel der Name und die Kontaktdaten einer Wahlbewerberin / eines Wahlbewerbers oder der Listenname eingetragen werden können. Das Feld erscheint nur grau, solange nichts eingetragen wurde. Beim Ausdrucken wird es weiß.

Anleitung für interaktiven Flyer:

  • Bitte laden Sie sich den Flyer dazu zunächst auf ihren PC oder Laptop.
  • Klicken Sie mit der Maus in das graue Textfeld.
  • Erstellen Sie den gewünschten Text.

Download (PDF)

 

Wahlkalender

Was hat der Wahlvorstand wann zu erledigen? Dieser Wahlkalender für das „normale Wahlverfahren“ hilft dem Wahlvorstand dabei, nichts zu vergessen.

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Schulungsangebote der dbb akademie

Nicht alles kann man sich anlesen. Wahlvorstände und (neu)gewählte Betriebsratsmitglieder brauchen kompetente Unterstützung und haben daher einen Anspruch auf Schulungen. Das Angebot der dbb akademie finden Sie hier:

dbb akademie (dbbakademie.de)

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