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Wichtiges zur BesoldungVorläufige Besoldungstabelle Mecklenburg-Vorpommern ab 1. April 2026

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet.

Beamtinnen & Beamte

Die Besoldung und Versorgung aller Beamtinnen und Beamten in Deutschland wird ausschließlich durch Gesetz geregelt - und muss entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen regelmäßig angepasst werden. 

Dies erfolgt durch entsprechende Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetze des für den Rechtskreis zuständigen Gesetzgebers.   

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Kernstück des Gesetzes ist die zeit- und systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) vom 14. Februar 2026 auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes.

Dies bedeutet eine Anhebung der Besoldung und Versorgung

  • zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, sowie die Anwärterbezüge um 60 Euro,
  • zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 60 Euro und
  • zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent sowie die Anwärterbezüge um weitere 30 Euro.

Die Anpassung umfasst neben dem Grundgehalt und den Familienzuschlägen auch die Stellenzulagen sowie erstmals sämtliche Erschwerniszulagen. Hiervon profitieren insbesondere die Einsatzkräfte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr.

 

Auf dieser Grundlage gilt ab dem 1. April 2026 in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. 

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