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ZfPR: Informationen für PersonalratsmitgliederTechnikausstattung, Telearbeit, KI

Die gerade erschienene Ausgabe 3/2025 der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) bietet ein buntes Informationspaket zu aktuellen Themen der Personalratsarbeit.

Mitbestimmung

In seinem Aufsatz „Personalratsamt und Karriere – Gratwanderung zwischen Leistungsprinzip und Benachteiligungsverbot“ widmet sich Dr. Andreas Gronimus erneut der Laufbahnentwicklung im Personalratsamt – einem neuralgischen Punkt für insbesondere langjährig freigestellte Personalratsmitglieder. Besondere Brisanz erhält das Spannungsfeld Benachteiligungsverbot-Leistungsprinzip durch die Tendenz der jüngsten Rechtsprechung zur klaren Priorisierung des Leistungsgrundsatzes. Die ausführliche Darstellung der Hürden und Fallstricke schließt mit Empfehlungen und Perspektiven für Freigestellte.

„Telearbeit und mobiles Arbeiten im Personalvertretungsrecht“ sind in den Dienststellen gang und gäbe und berühren verschiedene Aufgaben und Beteiligungsformen des Personalrats. Dr. Arnim Ramm stellt in seinem Beitrag die beteiligungsrechtlichen Ansätze dar und erläutert unter Einbeziehung der Gesetzeslage in den Landespersonalvertretungsgesetzen die Mitbestimmung bei Einzelentscheidungen und in organisatorischen Angelegenheiten.

Immer wieder wird an Gerichte die Frage herangetragen, welche Personalvertretung für die Beteiligung an einer Personalmaßnahme zuständig ist, die gegenüber einem dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten beabsichtigt ist. In dem Aufsatz „Personalvertretung in den Jobcentern – ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung“ stellt Eckhard Schwill die wichtigsten Jobcenter-Entscheidungen aus dem Zeitraum 2023 bis 2025 vor.

„Ausgewählte Aspekte einer Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung künstlicher Intelligenz“ behandelt der Beitrag von Kerstin Solaße. Sie weist darauf hin, welche Regelungsoptionen bestehen, welche Details sinnvoll sein können und worauf der Personalrat beim Abschluss der Dienstvereinbarung sein besonderes Augenmerk richten sollte. 
 

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Dass ein Personalratsmitglied einer Personalratssitzung bewusst fernbleibt oder die noch laufende Sitzung verlässt, ist ein eher ungewöhnlicher Vorgang. Das OVG Niedersachsen hatte am 23. Januar 2025 – 17 LP 3/24 – darüber zu entscheiden, ob der Arbeitgeber sich in diesem Fall dem Vorwurf der Behinderung der Personalratsarbeit durch Unterlassen aussetzt, wenn er die von dem Personalratsmitglied angebotene Arbeitskraft annimmt und das Mitglied nicht zur Sitzungsteilnahme anhält. Lukas Lehner ordnet in seiner Anmerkung die Entscheidung ein und sieht als Ergebnis seiner Analyse in Übereinstimmung mit dem OVG in der Unterlassung keinen Verstoß gegen das Behinderungsverbot. 

Immer wieder streiten Dienststelle und Personalvertretung um den Umfang der Ausstattung. Das OVG Nordrhein-Westfalen hält es im Beschluss vom 27. Januar 2025 – 34 A 66/23.PVL – für erforderlich, jedes Mitglied eines Stufen-Lehrkräftepersonalrats mit einem digitalen Endgerät auszustatten, das Zugang zum Dienststellennetz und der für die Personalratstätigkeit vorgehaltenen E-Mail-Adresse des Personalratsmitglieds ermöglicht. Dr. Magnus Bergmann, Stefan Teichert und Niko Brors analysieren die Entscheidung und arbeiten die Orientierungspunkte heraus, die Anhalt auch für abweichende Fallgestaltungen bieten können.

Auf der „Hitliste“ der Fehlerquellen bei der Personalratswahl steht die Bekanntgabe des Wahlausschreibens. Auch in dem vom OVG Schleswig-Holstein am 10. Februar 2025 – 12 LB 2/24 – entschiedenen Fall war dies der Grund für die Ungültigkeit der Wahl. Besonders sorgfältig müssen die beteiligten Wahlvorstände bei der Bekanntgabe im Rahmen von Wahlen der Stufenvertretungen vorgehen. Juliane Richter appelliert in ihrer Anmerkung an den Gesetzgeber, zeitnah Digitalisierungsoptionen zu schaffen, um das aufgrund der Vielzahl und räumlichen Verteilung der Dienststellen bestehende Risiko zeitlich unterschiedlicher Aushänge zu reduzieren.

 

Zur ZfPR

Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). 

Der Fokus der Zeitschrift ist auf das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder gerichtet. Mittels mit Anmerkungen versehener Gerichtsentscheidungen sowie Aufsätzen erhalten die Leser aus dem Blickwinkel des Personalvertretungsrechts einen umfassenden Überblick über die Themen, die Beschäftigte, Personalvertretungen und Dienststellen bewegen. 

Wer die ZfPR bezieht, darf die Anmeldung zur „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zum Bundes- und Landespersonalvertretungsrecht wiedergegeben und kommentiert. Erst der Bezug auch der ZfPR online macht das ZfPR-Informationspaket komplett.

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