Neue ZfPR informiert über Corona-Regelungen im BPersVG

Der Schwerpunkt der Ausgabe liegt auf den Änderungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG), die im Zuge der Corona-Pandemie vorgenommen wurden. Auch die geänderte Briefwahl in der Wahlordnung des BPersVG wird in der zum dritten Quartal 2020 erschienenen ZfPR thematisiert.

Mitbestimmung

Die Entscheidungen der Rechtsprechung beschäftigen sich u.a. mit der Mitbestimmung bei ressortübergreifender Zuständigkeit des Referats D5 des BMI sowie bei Mindestanwesenheitszeiten im Rahmen der Urlaubsplanung und dem Initiativrecht.

„Wahlvorstände im Krisenmodus – Personalratswahlen 2020“ so lautet der Titel des Beitrags von Prof. Dr. Peter Wedde. Längst sind nicht alle regulär für das Frühjahr 2020 vorgesehenen Wahlen abgeschlossen. Der Autor stellt die neuen Regelungen in BPersVG und Wahlordnung systematisch vor und geht auf praktische Fragen ein, die insbesondere Wahlvorstände und Listeneinreicher jetzt bewegen. Ob der Wahlvorstand seine Sitzungen als Videokonferenz wahrnehmen darf, ist eine davon. (Hinweis: siehe dazu auch den dbb-Personalratsbrief „Personalratswahlen 2020: Pandemiebedingte Besonderheiten“)

Erste Ansätze einer „Digitalisierung“ des BPersVG sind gemacht: Personalratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz sowie Sprechstunden als Videokonferenz. Sie werden nun bis 31. März 2021 getestet. Den vielfältigen Fragen, die bei diesen neuen Szenarien entstehen, geht Dr. Thomas Spitzlei in seinem Beitrag „Digitalisierung im BPersVG – der Anfang ist gemacht“ ausführlich nach. (Hinweis: siehe hierzu auch den dbb-Personalratsbrief „Änderungen im BPersVG zur Nutzung audiovisueller Technik“)

„Die Teilnahme von Gewerkschaften an Sitzungen des Personalrats“ ist das Thema des Beitrags von Dr. Arnim Ramm. Detailliert beschreibt der Autor die Voraussetzungen für die beratende Teilnahme und die Befugnisse der Gewerkschaft und ihres Beauftragten – einschließlich der Konsequenzen, wenn einmal nicht alles so läuft, wie es laufen sollte. In einem Exkurs fragt Ramm nach den Auswirkungen auf die Teilnahme der Gewerkschaftsvertreter, wenn Personalratssitzungen als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich in seinem Beschluss vom 23. Januar 2020 – 2 C 22.18 – mit der leistungsbezogenen Besoldung vollständig freigestellter Personalratsmitglieder auseinander und stellt fest, dass es diese nur in eng begrenzten Ausnahmefällen geben kann. Unter Hinweis auf den individuellen Charakter einer Leistungsbesoldung für hervorragende Leistungen stimmt Dr. Wilhelm Ilbertz in seiner Anmerkung unter Anführung weiterer Aspekte dem Gericht im Ergebnis zu.

In dem noch nichts rechtskräftigen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 13. Februar 2020 – 62 PV 2.19 – geht es im Kern um Fragen der Zurechenbarkeit von Maßnahmen, die Verbindlichkeit eines Erlasses und die Zuständigkeit von Stufenvertretungen bei Betroffenheit nur einer einzigen nachgeordneten Dienststelle. In seiner Anmerkung systematisiert und erläutert Dr. Arnim Ramm die Einzelheiten.

Aus Anlass eines Antrags des Personalrats zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen beschäftigen sich das OVG Nordrhein-Westfalen in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2020 – 20 A 4193/18 – und Dr. Wilhelm Ilbertz in der zugehörigen Anmerkung mit dem bei Initiativanträgen einzuhaltenden Dienstweg, vor allem aber mit der immer wieder auftauchenden Frage, ob bzw. bis zu welchem Zeitpunkt der Personalrat noch einen Initiativantrag stellen kann, wenn die Dienststellenleitung sich bereits mit der Thematik beschäftigt.

Das OVG Sachsen-Anhalt schließt in seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 – 6 L 2/18 – ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Festlegung einer Mindestpräsenz im Rahmen der Urlaubsplanung aus, da hiermit die Festlegung von Anwesenheitszeiten der Beschäftigten zur Sicherstellung des reibungslosen Dienstbetriebs erfolge. Nicole Knorz hält dem in ihrer Anmerkung entgegen, die Anordnung der Mindestpräsenz sei ein wesentlicher Aspekt der Urlaubsplanung und daher zwingend mit dem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand der Urlaubsplanung verbunden.

Zur ZfPR

Die viermal jährlich in Heftform erscheinende Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR), die ergänzt wird durch den elfmal jährlich erscheinenden elektronischen Rechtsprechungsdienst (ZfPR online), konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen breiten Überblick über das Rechtsgebiet.

 

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