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dbb aktuell

Nach zähem Widerstand der Arbeitgeberin sowie harten und langen Verhandlungen hat die gemeinsame Verhandlungskommission von dbb und ver.di der gefundenen Einigung zugestimmt. Am 23. Juli 2025 fand das entscheidende Treffen mit der TRIWO Hahn Airport GmbH statt – mit klaren Fortschritten für alle Beschäftigtengruppen: Flughafenfeuerwehr, Bodenverkehrsdienste und die weiteren Beschäftigten, die nicht unter eine der beiden Kategorien fallen. Für die Flughafenfeuerwehr wurde eine tarifliche Verständigung erzielt. Auf Grundlage des bisherigen Feuerwehrtarifvertrags wird ein überarbeiteter Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser beinhaltet sowohl strukturelle Modifikationen als auch Entgeltanpassungen. Die Arbeitgeberin hat sich zudem zur Anerkennung des vollständigen Entgelttarifvertrags für die Bodenabfertigungsdienste (ETV BVD) bekannt – und zwar über die für allgemeinverbindlich erklärten Teile hinaus. Die Nachzahlung erfolgt rückwirkend im August 2025. Für alle übrigen Beschäftigtengruppen, die weder im Bereich BVD noch in der Feuerwehr tätig sind, wurde eine Lösung vereinbart, die ebenfalls eine an den ETV BVD angelehnte Entgeltstruktur vorsieht. Damit ist sichergestellt, dass keine Beschäftigtengruppe unberücksichtigt bleibt und alle von der tariflichen Weiterentwicklung profitieren. Die Details der Einigung gibt es auf www.dbb.de

Am 23. Juli 2025 fand am Hamburg Airport die diesjährige Betriebsversammlung des Gemeinschaftsbetriebsrates „Airport Hamburg“ statt. Auch die komba-gewerkschaft hamburg war gemeinsam mit dem dbb hamburg vor Ort vertreten – mit einem Informationsstand der komba sowie durch die Teilnahme des stellvertretenden dbb-Landesbundvorsitzenden Michael Adomat. In seiner Ansprache bedankte sich Michael Adomat bei den Betriebsratsmitgliedern für ihre jahrzehntelange, engagierte und verlässliche Arbeit im Interesse aller Beschäftigten am Flughafen Hamburg. Dieses langjährige Engagement verdient große Anerkennung und Unterstützung. Mit großem Unverständnis verurteilt der dbb hamburg die einseitige Kündigung des Zuordnungstarifvertrags. Dieser Vertrag bildete die tarifliche Grundlage für einen gemeinsamen Betriebsrat am Airport Hamburg. Die Kündigung führe nicht zu einer Stärkung der Beschäftigten, sondern vielmehr zu einer Spaltung – zulasten insbesondere kleinerer Geschäftsbereiche. Diese Entscheidung kommt allein dem Arbeitgeber zugute – auf Kosten einer einheitlichen und starken Interessenvertretung der Belegschaft. Der dbb hamburg hat der Geschäftsleitung des Flughafens angeboten, gemeinsam einen neuen Zuordnungstarifvertrag zu verhandeln. Bis ein neuer Vertrag ausgehandelt ist, muss die Nachwirkung des bestehenden Tarifvertrags gelten. Das bedeutet: Der „frisch“ gewählte Gemeinschaftsbetriebsrat muss handlungsfähig und im Amt verbleiben.

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