Krankenhäuser: Charité kündigt alle Haustarifverträge

Nachdem der Aufsichtsrat der Charité am 16. Juni 2017 den Beitritt zum kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) zum 1. Oktober 2017 beschlossen hat, hat die Charité am 30. Juni 2017 folgerichtig alle bestehenden Haustarifverträge gekündigt. Die Kündigung erfolgt fristgemäß zum 31. Dezember 2017.

Die Kündigung der bestehenden haustariflichen Regelungen ist folgerichtig, da die Haustarifverträge mit dem Beitritt in den KAV Berlin und der damit verbundenen Einführung des Flächentarifvertrages TVöD überflüssig werden. Alle bisherigen tariflichen Regelungen bleiben bis 31. Dezember 2017 erhalten.

Die Charité hat dem dbb zusammen mit der Kündigung auch das Angebot zur unverzüglichen Aufnahme von Tarifverhandlungen unterbreitet. Der dbb wird den Überleitungsprozess aktiv mitgestalten und nimmt das Angebot an. Auch der unverzügliche Verhandlungsbeginn ist ganz im Sinne des dbb, da die Einführung der P-Tabelle gewünscht ist. Die weiteren Charité-Besonderheiten, deren Erhalt gefordert wird, sind unter anderem:
 

  • die Anbindung an das Tarifgebiet West für die gesamte Charité
    (39 Std./Woche, Jahressonderzahlung TVöD West)
  • die Weiterzahlung der Funktionszulage Pflege in Höhe von 50 €
  • die Einmalzahlung für Fachweiterbildungen in Höhe von 200 €
  • Ausgleich von Rufbereitschaft auf Wunsch auch in Freizeit möglich
  • freie Wochenenden vor und nach fünftägigem Urlaub
  • vor Urlaubsbeginn kein Nachtdienst und keine Rufbereitschaft
  • Berücksichtigung von Praxisanleitung im Dienstplan
  • Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg

Der dbb ist bestrebt, die Verhandlungen mit dem KAV Berlin und der Charité schnellstmöglich aufzunehmen, Termine für einen Verhandlungsauftakt werden abgestimmt. Die Ziele sind: Ein Tarifabschluss zum Erhalt der bestehenden besonderen haustariflichen Regelungen und zur grundsätzlichen Regelung des tariflichen Übergangs. Denn eines ist klar: Ein KAV Beitritt darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen!

 

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