KAV Beitritt der Charité: dbb und gkl begrüßen Entscheidung des Aufsichtsrats
Im zweiten Anlauf ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Sitzung am 16. Juni 2017 eine wegweisende Entscheidung gelungen. Durch den Beschluss, dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) beizutreten, sorgt der Aufsichtsrat für Klarheit bei der Tarifsituation der Beschäftigten der Charité. Zukünftig wird der Flächentarifvertrag TVöD direkt angewendet.
Das Einstiegsentgelt der neuen P-Tabelle für examinierte Krankenpflegekräfte erhöht sich beispielsweise um 150 Euro. Die haustarifvertraglichen Regelungen werden weitgehend überflüssig. Damit wird einer langjährigen Forderung des dbb entsprochen. Der dbb wird in den anstehenden Überleitungstarifverhandlungen den Erhalt der derzeitigen Regelungen fordern, die besser sind als der TVöD.
Bereits Mitte März 2017 haben sich der dbb und Vertreter der Arbeitgeberseite in einem Eckpunktepapier auf die Modalitäten eines angestrebten Eintritts der Charité in den KAV Berlin verständigt (wie im letzten Mitglieder-Info berichtet). Der dbb fordert in den nun anstehenden Überleitungstarifverhandlungen, dass die bestehenden haustariflichen Regelungen, die gegenüber dem TVöD besser sind, erhalten bleiben. Dies soll für Altbeschäftigte genauso wie für Neubeschäftigte gelten.
Die Charité-Besonderheiten, deren Erhalt der dbb fordert, sind u.a.:
- die Anbindung an das Tarifgebiet West für die gesamte Charité (39 Std./Woche, Jahressonderzahlung TVöD West)
- die Weiterzahlung der Funktionszulage Pflege in Höhe von 50 €
- die Einmalzahlung für Fachweiterbildungen in Höhe von 200 €
- Ausgleich von Rufbereitschaft auf Wunsch auch in Freizeit möglich
- freie Wochenenden vor oder nach fünftägigem Urlaub
- vor Urlaubsbeginn kein Nachtdienst und keine Rufbereitschaft
- Berücksichtigung von Praxisanleitung im Dienstplan
- Anerkennung befristeter Verträge bei Stufenaufstieg
Mit der direkten Anwendung des TVöD wird auch die neue P-Tabelle eingeführt. Zahlreiche Beschäftigte aus der Pflege werden hiervon profitieren.
Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft
Nach den Überleitungstarifverhandlungen ist die Charité endgültig Teil des Flächentarifvertrags und muss nicht mehr auf sich allein gestellt Tarifverhandlungen führen. Die Entgeltsteigerungen des Flächentarifvertrages werden alle zwei Jahre in der Einkommensrunde in Potsdam verhandelt. Daneben hat sich der Aufsichtsrat mit dem Beitritt eines der größten Arbeitgeber des Landes Berlin zum Flächentarifvertrag TVöD bekannt.
Hintergrund
Die Charité hat ihre Arbeitsbedingungen momentan über Haustarifverträge geregelt. Diese entsprechen überwiegend und vor allem betragsmäßig schon dem TVöD und enthalten darüber hinaus einige Verbesserungen. Im Unterschied zum TVöD wurde jedoch an der Charité noch nicht die neue Entgeltordnung eingeführt, die für die Pflege einige Verbesserungen erhält (P-Tabelle). Durch den Beitritt zum KAV Berlin werden der TVöD und die neue Entgeltordnung direkt Anwendung finden und die bisherigen haustarifvertraglichen Regelungen weitgehend überflüssig.