• Inklusionsförderung und behinderungsgerechtes Arbeiten im Homeoffice

ZfPR online 12/2023 spezial zu SBV-Themen:

Inklusionsförderung und behinderungsgerechtes Arbeiten im Homeoffice

Kommentare zu aktuellen Gerichtsentscheidungen, Informationen zu schwerbehindertenrechtlichen Themen – das gibt's in der aktuellen ZfPR-Schwerpunktausgabe.

Mitbestimmung

Die alljährliche Schwerpunktausgabe des elektronischen Rechtsprechungsdienstes der Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) dokumentiert und kommentiert aktuelle Gerichtsentscheidungen und informiert über schwerbehindertenrechtliche Themen, die für Schwerbehindertenvertretungen und gleichermaßen Personal- und Betriebsräte von Interesse sind.

Prof. Franz-Josef Düwell zieht Bilanz zum Stand der Durchsetzung der Pflicht, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. In seinem Beitrag „Ist das Inklusionsforderung?“ kritisiert er, dass der Staat zum 1. Januar 2024 vollends auf die Möglichkeit verzichtet hat, mit staatlicher Sanktionierung gegen diejenigen Arbeitgeber vorzugehen, die sich trotz Beschäftigungspflicht der Einstellung schwerbehinderter Menschen verweigern. Bei der Ausgleichsabgabe bleibe es allerdings. Nunmehr seien Personal- und Schwerbehindertenvertretungen noch mehr als bisher gefordert, auf die Erfüllung der Mindestbeschäftigungspflicht zu achten. Düwell legt im Weiteren die noch verbleibenden Optionen für abgelehnte Bewerber sowie die Interessenvertretungen dar.

Als Bewerber mit Schwerbehinderung einen Arbeitsplatz zu erlangen, ist das eine, das andere die Ausstattung und Gestaltung des Arbeitsplatzes entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen. In ihrem Beitrag „Individuelle und kollektive behinderungsgerechte Gestaltung mobiler Arbeit“ legen Prof. Dr. Wolfhard Kohte und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl die Voraussetzungen für einen teilhaberechtlichen Anspruch auf mobile Arbeit, einschließlich der Überwachungs- und Beratungsoptionen durch Schwerbehindertenvertretung und Personalrat dar.

Die Anzahl der Entscheidungen zum Schwerbehindertenrecht ist immens. Umso wichtiger ist es, einen Überblick zu erhalten. Dr. Dr. Michael Kossens hat die Entscheidungen aus dem Berichtszeitraum 2022/2023 gesichtet und in seinem Beitrag „Aktuelle Rechtsprechung zum materiellen Schwerbehindertenrecht“ das Wichtigste in Kürze aufbereitet. Die Übersicht gibt unter anderem Entscheidungen zu Behinderungsgrad und Merkzeichen wieder, die im Berichtszeitraum einen Schwerpunkt bildeten.

Unter den in der Ausgabe veröffentlichten Entscheidungen befindet sich diejenige des BVerwG vom 22. September 2021 – 1 W-VR 7.21 –, in der sich das Gericht unter anderen mit dem Gleichklang der Beteiligung von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung befasst. Die Geltung des vom BVerwG bereits für das Personalvertretungsrecht hervorgehobenen Grundsatzes der ortsnahen Vertretung auch für die Schwerbehindertenvertretungen ist – hier vor dem Hintergrund der zentralisierten Personalführung in der Bundeswehr – auch eines der Themen der Anmerkung von Dr. Andreas Gronimus.

Im Beschluss des LAG Düsseldorf vom 28. September 2022 – 12 TaBV 10/22 - geht es um den Umfang der Informationsrechte der Interessenvertretungen und hieraus folgend den Anspruch auf Herausgabe von Kontaktdaten, ggf. auch der Privatanschriften, gegenüber dem Arbeitgeber. In seiner Anmerkung legt Dr. Peter Sdorra dar, warum die einengende Ansicht des LAG abzulehnen sei und es zur Erfüllung bestimmter Aufgaben notwendig sein könne, der Gesamtschwerbehindertenvertretung die Kontaktdaten aller Beschäftigten, nicht nur der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten, einschließlich der Privatanschriften, zur Verfügung zu stellen.

Hat ein Arbeitgeber Kenntnis von der Schwerbehinderung eines internen Bewerbers, muss er ihn zum Vorstellungsgespräch einladen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, hat bei dezentraler Organisation des Auswahlverfahrens die über die Maßnahme entscheidende dezentrale Stelle sich bei der zentralen Stelle (Personalabteilung) darüber zu informieren, ob diese Kenntnis von einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung eines internen Bewerbers besitzt. Dies hat das LAG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 28. März 2023 – 4 Sa 186/22 – entschieden. Prof. Peter Gola befasst sich in seiner Anmerkung umfassend mit den Mitteilungspflichten über die Schwerbehinderteneigenschaft.

Die Ausgabe 12/2023 der ZfPR online enthält weitere Entscheidungen, die aus dem Inhaltsverzeichnis ersichtlich sind.

Zur ZfPR

Die Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR) erscheint viermal jährlich in Heftform und elfmal jährlich als elektronischer Rechtsprechungsdienst (ZfPR online). Die Zeitschrift konzentriert sich auf das Personalvertretungsrecht in Bund und Ländern und vermittelt einen umfassenden Überblick über das Rechtsgebiet.

Wer die ZfPR bezieht, sollte die Anmeldung zum Bezug der „ZfPR online“ nicht vergessen. Monatlich aktuell wird hier die Rechtsprechung zu BPersVG und LPersVG wiedergegeben und kommentiert. Erst der Bezug auch der ZfPR online macht das Informationspaket komplett.

 

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