Gebietsreform Südniedersachsen: „Durchbruch erreicht – Einigung auf Eckpunkte“

Bei den Tarifverhandlungen zur Gebietsreform Südniedersachsen ist am Freitag, den 12. Juni 2015 der Durchbruch erzielt worden. Der dbb hat sich für seine Mitgliedsgewerkschaft komba – in gemeinsamen Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di – mit den Arbeitgebern auf wesentliche Eckpunkte eines Fusionstarifvertrages zur Abfederung der Fusionsfolgen geeinigt.

bei den Tarifverhandlungen zur Gebietsreform Südniedersachsen ist am Freitag, den 12. Juni 2015 der Durchbruch erzielt worden. Der dbb hat sich für seine Mitgliedsgewerkschaft komba – in gemeinsamen Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di – mit den Arbeitgebern auf wesentliche Eckpunkte eines Fusionstarifvertrages zur Abfederung der Fusionsfolgen geeinigt.

Eckpunkte im Überblick:

Die wesentlichen Punkte des Fusionstarifvertrages umfassen:

  • Ausschluss jeglicher betriebsbedingter Kündigungen in den nächsten fünf Jahren bis zum 31. Oktober 2021
  • Schutz des sozialen Besitzstandes – Eingruppierungen bleiben bestehen,  keine Herabgruppierungen, auch bei Übernahme anderer Tätigkeiten
  • Erweiterter Fahrkostenersatz für Beschäftigte, die als Folge der Fusion weitere Wege als bisher haben – und zwar über die Regelungen des Bundesreisekostengesetzes hinaus:
    • Erstattung von 100 Prozent der zusätzlichen Fahrtkosten in den ersten beiden Jahren auf Basis von 0,30 Cent pro Kilometer
    • Im dritten Jahr Erstattung von 50 Prozent der entsprechenden zusätzlichen Fahrtkosten
  • Zum Ausgleich der durch einen Dienstortwechsel entstehenden Belastungen haben diese Beschäftigte zudem Anspruch auf die Kostenübernahme von zwei Gesundheitskursen jährlich, und zwar bis zu einer Höhe von jeweils 150 Euro pro Kurs. Dieser Anspruch besteht für die Dauer von vier Jahren. 
  • Anspruch auf Qualifizierung und Umschulung für den Fall, dass Beschäftigte infolge der Fusion freiwillig eine andere Stelle übernehmen

Damit ist es gelungen, die Unsicherheiten für die Beschäftigten im laufenden Fusionsprozess über entstehende Belastungen zu beenden und Klarheit über die Bedingungen zu schaffen, ohne auf ausstehende Regelungen durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber warten zu müssen.

Die Redaktionsverhandlungen beginnen am 10. Juli 2015 in Göttingen.

 

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