Tarifvertrag wird unterzeichnetFlughafen Hamburg AIRSYS: Neue Entgeltordnung
Nach einer weiteren Verzögerung von über einem Jahr wird der Tarifvertrag über eine neue Entgeltordnung für die Beschäftigten von AIRSYS nun endlich unterzeichnet!
Der dbb hat einen neuen Tarifvertragsentwurf erhalten, der weitere Verbesserungen enthält und dem die dbb-Verhandlungskommission für den IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg zugestimmt hat. dbb Verhandlungsführer Michael Adomat erklärte: „Die neue, moderne Entgeltordnung für die AIRSYS-Beschäftigten kann sich sehen lassen. Bereits im Jahr 2018 haben wir mit den Vorarbeiten begonnen. Nach jahrelanger pandemiebedingter Unterbrechung und weiteren ärgerlichen Verzögerungen melden wir nun endlich Vollzug. Die Entgeltordnung, die für die Beschäftigten deutliche Verbesserungen bringt, Besitzstände sichert und die Nachwuchsgewinnung stärkt, wird jetzt umgesetzt! Die konkrete Zuordnung der Beschäftigten erfolgt betrieblich und wird vom Arbeitgeber zur Überprüfung zur Verfügung gestellt.“
Neues System in der Entgeltordnung
Rückwirkend zum 1. April 2025 werden die AIRSYS-Beschäftigten einer neuen Bezügegruppentabelle zugeordnet. Die Zuordnung wird für jede Tätigkeit anhand einer Anforderungsmatrix errechnet. Sie ergibt sich aus der Summe der erreichten Niveaus der Tätigkeit bei den Kriterien „Fachanforderung“, „Planung“, „Verhandlungskompetenz und Kommunikation“, „Problemlösungskompetenz“ und „Verantworten und Entscheiden“. Jede Bezügegruppe enthält vier Stufen. Die Laufzeit der Stufe 1 beträgt ein Jahr, der Stufe 2 drei Jahre und der Stufe 3 fünf Jahre. Voraussetzung für das Erreichen der Stufe 3 ist grundsätzlich die Absolvierung einer Fortbildung von 15 Arbeitstagen, für das Erreichen der Stufe 4 von 25 Arbeitstagen. Im Fall einer Höhergruppierung werden die Beschäftigten der Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihre bisherigen Bezüge erhalten. Wenn der Unterschied weniger als 200 Euro beträgt, werden 200 Euro als Garantiebetrag ge-zahlt.
Überleitung der Bestandsbeschäftigten
Die am 1. April 2025 vorhandenen Beschäftigten werden entsprechend ihrer am 31. März 2025 ausgeübten Tätigkeit einer Bezügegruppe zugeordnet. Sie werden mindestens der Stufe 2 der Bezügegruppentabelle zugeordnet, Beschäftigte mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren der Stufe 3, bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als einem Jahr der Stufe 1 bis zur Vollendung des ersten Jahres.
Besitzstand
Wenn das bisherige Monatsentgelt mit Zulagen höher war als die Bezüge in der neuen Bezügegruppe und Stufe, wird als Besitzstand eine Zulage in Höhe der Differenz gezahlt. Der Besitzstand wird bei Tariferhöhungen auch erhöht, soweit es sich nicht um eine stati-sche Zulage gehandelt hat. Die Tariferhöhungen werden zur Hälfte auf den Besitzstand angerechnet.
Weitere Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. August 2025
Rückwirkend zum 1. August 2025 erhöht sich die neue Bezügegruppentabelle. Dann wird der erste Erhöhungsschritt von 3 Prozent aus der TVöD-Einkommensrunde auf AIRSYS übertragen.
Verbesserte Übernahme der TVöD-Ergebnisse
Eine weitere Verbesserung betrifft die zukünftige Übernahme der Entgelterhöhungen aus dem TVöD-Bereich. Diese wurden bei AIRSYS in der Vergangenheit mit viermonatiger Verzögerung übertragen. Im nächsten Jahr wird die Verzögerung auf zwei Monate verkürzt, so dass der nächste Erhöhungsschritt um 2,8 Prozent bereits zum 1. Juli 2026 erfolgt. Für Erhöhungen ab April 2027 entfällt die Verzögerung ganz.