TRIWO GmbH am Flughafen Hahn
Erster Verhandlungstermin: Jetzt liegt der Ball bei der Arbeitgeberin!
Am 3. Juni 2025 hat die erste Verhandlungsrunde zwischen der TRIWO Hahn Airport GmbH und der gemeinsamen Verhandlungskommission stattgefunden. Der Überblick.
AVE – Was bedeutet das eigentlich?
Ein wichtiger Punkt in den Gesprächen war die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) der Branchentarifverträge für die Bodenverkehrsdienste (BVD). Diese wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilweise rückwirkend ab August 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Sie gelten gesetzlich für alle Unternehmen der Branche – unabhängig davon, ob sie Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder nicht.
Auch TRIWO Hahn Airport ist verpflichtet, diese Regelungen umzusetzen – insbesondere was Entgelterhöhungen und Mantelregelungen betrifft. Das ist bisher nicht geschehen.
Bisher kein Angebot – aber eine Ankündigung
Bisher liegen auch keine konkreten Angebote der Arbeitgebendenseite zum von der AVE nicht gedeckten Bereich sowie zur Flughafenfeuerwehr auf dem Tisch. Die TRIWO AG hat sich aber verpflichtet, bis Ende Juni 2025 einen schriftlichen Vorschlag vorzulegen in Vorbereitung auf den nächsten Verhandlungstermin am 9. Juli 2025.
Unsere Erwartungen sind klar
Wir nehmen das Gesprächsangebot der Arbeitgeberseite ernst und begrüßen ausdrücklich, dass ein weiterer Verhandlungstermin vereinbart wurde. Zugleich haben wir deutlich gemacht, was wir erwarten: ein verbindliches, verhandlungsfähiges Angebot. Die Beschäftigten am Flughafen Hahn brauchen endlich Klarheit und Sicherheit – keine weiteren Hinhaltetaktiken.
Euer Einsatz zählt – und wird gebraucht
Euer Engagement – ob bei der Gewerkschaft oder im täglichen Einsatz auf dem Gelände – ist das Rückgrat des Flughafens Hahn. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck für verbindliche, faire und transparente Regelungen für alle einsetzen.
Hintergrund: Seit dem Betriebsübergang auf die TRIWO Hahn Airport GmbH gelten die alten Tarifverträge nur noch als Teil der einzelnen Arbeitsverträge. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin über eine Änderungskündigung die Bedingungen auch verschlechtern kann. Der Abschluss echter Tarifverträge schützt davor. Außerdem ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Regelungen nicht nur wegen der ins Land gegangenen Zeit, sondern auch wegen der seitdem geschlossenen Branchentarifverträge Bodenverkehrsdienste dringend nötig.