Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2024

Deutschland muss nachsitzen

Die Empfehlungen aus Brüssel zeigen, dass Deutschland weiter an Defiziten arbeiten muss. Dabei geht es vor allem um die adäquate Besoldung von Richtern und Staatsanwälten.

dbb europathemen

In ihrem am 24. Juli veröffentlichte fünften Bericht über die Rechtsstaatlichkeit lobt sich die Kommission, der jährliche Bericht habe sich "zu einer echten Triebfeder für positive Reformen entwickelt". Die Mitgliedstaaten hätten 68 Prozent der Empfehlungen aus dem Bericht des Jahres 2023 vollständig oder zumindest teilweise umgesetzt. "Der Bericht veranschaulicht, dass die EU mittlerweile viel besser darauf vorbereitet ist, neue Herausforderungen zu erkennen und zu bewältigen sowie Problemen vorzubeugen, als noch vor fünf Jahren." Gleichwohl unterstreicht die Kommission, dass es in Bezug auf einige EU-Länder nach wie vor "systemische Bedenken" gebe, und räumt ein, dass die Lage sich insgesamt verschlechtert habe. 

In ihren diesjährigen Empfehlungen für Deutschland zeichnet die Kommission ein gemischtes Bild. Zwar sieht sie "einige Fortschritte"  bei der Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten, bei der Transparenz von Lobbyismus sowie der Vermeidung von Drehtüreffekten zwischen Politik und Wirtschaft. Keinen Fortschritt konstatiert sie aber hinsichtlich einer konsolidierten Rechtsgrundlage für das Informationsrecht der Presse und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts für Organisationen der Zivilgesellschaft.

Dementsprechend wiederholt die Kommission ihre letztjährigen Empfehlungen. Für die Höhe der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten müssten europäische Standards gelten; die Besoldung in Deutschland wird also weiterhin als zu niedrig kritisiert. Den legislativen Fußabdruck gelte es zu verstärken, so dass die Beiträge aller Interessengruppen in einem Gesetzgebungsverfahren sichtbar werden. Die Abkühlphase zwischen der Beendigung eines politischen Mandats und der Aufnahme einer der bisherigen Aufgabe nahen privatwirtschaftlichen Tätigkeit müsse für Minister und parlamentarische Staatssekretäre verlängert werden. Für das Recht auf Information gegenüber Bundesbehörden sei eine europäischen Standards entsprechende Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Regeln für die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen seien so zu reformieren, dass letztere im Zweifelsfall besser vor politischer Willkür geschützt sind.

Die Bundesregierung hatte in ihrer Reaktion auf den Bericht des Jahres 2023 auf die Zuständigkeit der Bundesländer für das Gros der Richter und Staatsanwälte verwiesen und der Einschätzung widersprochen, die Besoldung sei nicht amtsangemessen. Die Länder, so heißt es wörtlich, würden ihrer Verantwortung gerecht. Für die beim Bund bediensteten Richter und Staatsanwälte verwies die Bundesregierung insbesondere auf das am 16. November 2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung. Aus Brüsseler Perspektive haftet allerdings das EU-Mitglied Deutschland auch für seine Bundesländer. Letztere sind nicht unmittelbar Mitglied der Europäischen Union, auch wenn sie qua Grundgesetz an der Europapolitik teilhaben.

Was den Drehtüreffekt angeht, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, Beamte wie Politiker zu behandeln. Und tatsächlich spricht die Kommission in ihren jüngsten Empfehlungen nur von parlamentarischen, nicht von beamteten Staatssekretären. Bezüglich des Rechts auf Information der Presse verweist Berlin auf das Informationsfreiheitsgesetz. Was den legislativen Fußabdruck anbetrifft, scheint das im Herbst 2023 reformierte Lobbyregister aus Brüsseler Sicht noch nicht genügend Transparenz herzustellen. Bei der Gemeinnützigkeit bewegt sich zumindest etwas: Am 24. Juli hat das Bundeskabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen. Darin heißt es, dass sich gemeinnützige Vereine gelegentlich über ihre Satzungszwecke hinaus tagespolitisch äußern dürfen. Zudem soll die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfallen.

 

 

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